Rechtsprechung
BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum; Bedeutung der aktuellen Therapieunwilligkeit für die Unterbringungsanordnung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 S 2 StGB
Maßregelvollzug: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Therapieunwilligkeit - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum
- rewis.io
Maßregelvollzug: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Therapieunwilligkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum
- rechtsportal.de
StPO § 246a; StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die aktuelle Therapieunwilligkeit
Verfahrensgang
- LG Kleve, 15.12.2016 - 223 KLs 19/16
- BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 13
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten; …
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, juris Rn. 4). - BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
Dem steht nicht entgegen, dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); sie haben die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen. - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
Dem steht nicht entgegen, dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); sie haben die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
- BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18
Tätige Reue (Erheblichkeit des entstandenen Schadens: Wertgrenze; freiwillige …
In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17). - BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …
Zum anderen hat die Strafkammer nicht geprüft, ob - über die bereits bestehende eingeschränkte und von ihr für unzureichend erachtete Therapiemotivation hinaus - eine weitergehende Bereitschaft, sich auf eine Behandlung einzulassen, bei dem Angeklagten geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5). - BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung …
Doch ist in solchen Fällen zunächst im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände der Grund des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Behandlungseinsicht für eine erfolgversprechende Therapie geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der …
Darüber hinaus hat das Tatgericht stets zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine zunächst fehlende Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021, aaO Rn. 7; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307, und vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13 jeweils mwN). - BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung, …
Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13). - BGH, 23.01.2018 - 3 StR 579/17
Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Abhängigkeit; eingewurzelte, auf …
Dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht dem nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO); sie hat die Nichtanwendung von § 64 StGB auch nicht von ihrem Revisionsangriff ausgenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 6 mwN). - BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde …
In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17). - BGH, 03.05.2023 - 6 StR 140/23
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Insoweit wäre festzustellen und zu prüfen, ob eine Behandlungseinsicht für eine erfolgversprechende Therapie geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5 mwN).