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   BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18   

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https://dejure.org/2018,38162
BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18 (https://dejure.org/2018,38162)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2018 - 2 StR 367/18 (https://dejure.org/2018,38162)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18 (https://dejure.org/2018,38162)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 176, 176a StGB, § 21 StGB, § 176a Abs. 4 StGB, § 176a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei der Annahme eines minder schweren Falls des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes (hier: verminderte Schuldfähigkeit)

  • rewis.io

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 176 ; StGB § 176a Abs. 4
    Strafzumessung bei der Annahme eines minder schweren Falls des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes (hier: verminderte Schuldfähigkeit)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 8
  • StV 2019, 533 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    Der Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kann bestehen bleiben, weil eine Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    Auch einer Aufhebung der Kompensationsentscheidung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11, juris Rn. 16).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    Denn dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinweggesetzt hat, gehört zum Regeltatbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB und kann deshalb nicht als den Unrechtsgehalt der Taten erhöhender Umstand angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409, 410; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier:

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    Denn dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinweggesetzt hat, gehört zum Regeltatbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB und kann deshalb nicht als den Unrechtsgehalt der Taten erhöhender Umstand angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409, 410; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    b) Darüber hinaus hat das Tatgericht im Fall II. 5 der Urteilsgründe nicht erkennbar geprüft, ob das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) allein oder unter Berücksichtigung der sonstigen Milderungsgründe Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls im Sinne des § 176a Abs. 4 StGB sein könnte (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 531/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524).
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 531/17

    Berücksichtigung einer Vorstrafe des Täters als strafschärfend i.R.d.

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    b) Darüber hinaus hat das Tatgericht im Fall II. 5 der Urteilsgründe nicht erkennbar geprüft, ob das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) allein oder unter Berücksichtigung der sonstigen Milderungsgründe Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls im Sinne des § 176a Abs. 4 StGB sein könnte (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 531/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
    b) Darüber hinaus hat das Tatgericht im Fall II. 5 der Urteilsgründe nicht erkennbar geprüft, ob das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) allein oder unter Berücksichtigung der sonstigen Milderungsgründe Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls im Sinne des § 176a Abs. 4 StGB sein könnte (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 531/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Zum anderen gehört es zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB, dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18, juris Rn. 4; vom 4. August 1999 - 2 StR 312/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, juris Rn. 5; vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11; vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der

    Denn sie beziehen sich auf Tatumstände, die zum Tatbild einer Sexualstraftat gehören und haben den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, entsprechende Handlungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe zu stellen; sie können für sich daher den Unrechtsgehalt einer Tat nicht erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 48/08; Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20; vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03; vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
  • BGH, 10.07.2019 - 2 StR 160/19

    Notwendigkeit der Neufassung eines strafrechtlichen Urteilstenors;

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 17. Oktober 2018 (Az.: 2 StR 367/18) im Strafausspruch unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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