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   BGH, 17.10.2018 - 4 StR 99/18   

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https://dejure.org/2018,35090
BGH, 17.10.2018 - 4 StR 99/18 (https://dejure.org/2018,35090)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2018 - 4 StR 99/18 (https://dejure.org/2018,35090)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 99/18 (https://dejure.org/2018,35090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung der Nebenklägerin

  • rewis.io

    Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung während der Zeugenvernehmung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71

    Anforderungen an die Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 99/18
    Denn die Belehrung nach § 57 StPO steht - sofern sie nicht sogar als dem Vernehmungsbegriff im Sinne des § 247 StPO zugehörig anzusehen ist - jedenfalls in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Vernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1971 - 5 StR 492/71, bei Dallinger, MDR 1972, 199; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95, Rn. 2 (jeweils für Belehrungen nach § 52 StPO); Becker in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 34; Frister in SK-StPO, 5. Aufl., § 247 Rn. 28; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 247 Rn. 6).
  • BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung -

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 99/18
    Denn die Belehrung nach § 57 StPO steht - sofern sie nicht sogar als dem Vernehmungsbegriff im Sinne des § 247 StPO zugehörig anzusehen ist - jedenfalls in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Vernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1971 - 5 StR 492/71, bei Dallinger, MDR 1972, 199; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95, Rn. 2 (jeweils für Belehrungen nach § 52 StPO); Becker in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 34; Frister in SK-StPO, 5. Aufl., § 247 Rn. 28; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 247 Rn. 6).
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