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BGH, 17.11.1958 - III ZR 102/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 102/57
Einer Auseinandersetzung mit der in BGHZ 26, 69, 76 f [BGH 18.11.1957 - III ZR 117/56] vom erkennenden Senat und in BGHZ 27, 137 vom VI. Zivilsenat behandelten Frage der Erstattung von Strafverteidigungskosten bedarf es im Rahmen dieses Rechtsstreits nicht. - BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 102/57
Wegen der vom Strafrichter getroffenen Kostenentscheidung, die eine Erstattung der Auslagen an den Kläger aus der Staatskasse nicht vorsah, hätte er zwar ein Rechtsmittel - und zwar gemäß § § 313, 334 StPO das Rechtsmittel der Revision - einlegen können (vgl. BGHSt 7, 153, 156). - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - III ZR 102/57
Einer Auseinandersetzung mit der in BGHZ 26, 69, 76 f [BGH 18.11.1957 - III ZR 117/56] vom erkennenden Senat und in BGHZ 27, 137 vom VI. Zivilsenat behandelten Frage der Erstattung von Strafverteidigungskosten bedarf es im Rahmen dieses Rechtsstreits nicht.
- BGH, 07.07.1959 - VI ZR 114/58
Rechtsmittel
Daß der Überholungsvorgang nicht in diesem rechtlich zutreffenden Sinne (vgl. Urteil des BGH vom 17. November 1958 - III ZR 102/57 -, zitiert von Bode in DAR 1959, 29, 36) bereits abgeschlossen gewesen ist, zieht die Revision ersichtlich auch selbst ernstlich nicht in Zweifel, hebt sie doch hervor, es sei sehr wohl möglich, daß, als der Zeuge G. das Knirschen hörte, der Opel-Wagen sich noch links vor seinem Fahrzeug befunden habe. - BGH, 20.03.1961 - III ZR 22/60
Ordnungsmäßigkeit der Durchführung einer Ortsbesichtigung
Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1958 (III ZR 102/57) Bezug genommen, durch das das oberlandesgerichtliche Urteil vom 7. Februar 1957 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.