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   BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61   

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https://dejure.org/1961,2638
BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61 (https://dejure.org/1961,2638)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1961 - 4 StR 382/61 (https://dejure.org/1961,2638)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1961 - 4 StR 382/61 (https://dejure.org/1961,2638)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Einer Darlegung der Gründe, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens für die Ermessensentscheidung bestimmend waren, bedarf es dagegen nicht (vgl. BGHSt 1, 175, 177 ).

    Darum muß ein Zeuge nicht immer vereidigt werden, wenn die erwähnte Befürchtung, daß er voreingenommen sei, nicht besteht (vgl. BGHSt 1, 175, 180) [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51].

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Zur sachlichen Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört auch die des Gerichts niederer Ordnung (vgl. § 269 StPO, BGHSt 1, 346, 347 ; 9, 367, 368 ).

    Diese Ansicht ist in der Rechtsprechung wiederholt abgelehnt worden (BGHSt 9, 367 ff; BVerfGE 9, 223, 225 ff).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Diese Ansicht ist in der Rechtsprechung wiederholt abgelehnt worden (BGHSt 9, 367 ff; BVerfGE 9, 223, 225 ff).

    Die Umstände in denen die Staatsanwaltschaft die "besondere Bedeutung" des Falles sieht, sind dann so offensichtlich, daß es ihrer Angabe bei Erhebung der Anklage vor der Strafkammer nicht bedarf (vgl. BVerfGE 9, 223, 229 ).

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Rechtlich unbedenklich kann freilich bei der Strafzumessung schärfend der T. entstandene mittelbare Schaden in Betracht gezogen werden, Denn bei der Strafzumessung vermögen auch außertatbestandsmäßige Umstände straf erhöhend gewertet zu werden, die mittelbare Folgen der Tat darstellen (vgl. VRS 15, 112, 114 ).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Zur sachlichen Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört auch die des Gerichts niederer Ordnung (vgl. § 269 StPO, BGHSt 1, 346, 347 ; 9, 367, 368 ).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    "Das eine muß gleichsam die Kehrseite des anderen sein" (BGHSt 6, 115, 116 ).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Die Unterschlagung oder Veruntreuung eines durch Betrug erlangten Vermögensgegenstands stellt nur eine mitbestrafte Nachtat dar, es sei denn, daß sie dem durch die Vortat bereits eingetretenen Nachteil einen neuen Rechtsschaden hinzufügt (BGH GA 57, 147; BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Somit kann allenfalls ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht angenommen werden, falls der unmittelbare Zeuge nicht gehört worden ist (vgl. BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]).
  • RG, 07.10.1930 - I 701/30

    Wie ist die Sachlage zu beurteilen, wenn erschienene Zeugen (§ 245 StPO.) nicht

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
    Aber es hat auch ausgesprochen, daß "unter besonderen Umständen" eine stillschweigende Erklärung genüge (vgl. RGSt 64, 339, 341 ).
  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 414/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs, Diebstahls, wegen Unterschlagung in Tateinheit mit

    So ist der für die Wahrheitsermittlung unter Umständen besonders einschneidende Verzicht auf die Benutzung präsenter Beweismittel (§ 245 StPO) nicht an eine ausdrückliche Erklärung gebunden (BGH, Urteil vom 17. Januar 1961 - 4 StR 382/61 - RG JW 1926, 2760; RGSt 64, 339, 341; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl., Anm. 5 c zu § 245).
  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 75/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Es ist auch nicht fehlerhaft, wenn das Verhalten der Verteidigung, die lediglich Anträge zur Vereidigung stellte und auch mit der Entlassung dieser Zeugen sowie der Schließung der Beweisaufnahme einverstanden war (vgl. Prot. S. 36, 37), als Verzicht auf die erneute Vernehmung der Zeugen T. und Sp. gewertet wurde (BGH Urteil vom 17. Januar 1961 - 4 StR 382/61).
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