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BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Bewährungshelfers als Pflichtverteidiger - Stattfinden der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers - Auslegung von § 142 Strafprozessordnung (StPO) - Hauptamtliche Bewährungshelfer als Justizbeamte in Baden-Würrtemberg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 95
- NJW 1965, 116
- MDR 1965, 149
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 20.12.1926 - III T.B. 104/26
1. Kann ein Rechtsanwalt wirksam Prozeßhandlungen erst nach Eintragung in die …
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64
Auch das bestätigt die Entstehungsgeschichte (Hahn, I, 961; siehe ferner RGSt 61, 104, 106; RG Recht 1917, 1524; AV PrJM vom 30. Dezember 1918 - JMBl 1919, 4; E StPO 1909, Begr. zu § 138; RiStV Nr. 83). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64
Zum Begriffe der Zueignungsabsicht gehört es nicht, daß der Täter die weggenommene Sache dauernd behalten will (BGHSt 16, 190, 192). - BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60
Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64
Auch der Zweifel der Revision an der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 14, 386) kann auf sich beruhen, ob der Tatbestand der räuberischen Erpressung den des Raubes mitumfasse oder beide Tatbestände nicht vielmehr einander ausschlössen, weil die gewaltsame Wegnahme einer Sache nicht gleichbedeutend mit der gewaltsamen Nötigung sei, die Wegnahme zu dulden, und weil die Absicht, sich zu bereichern, nicht stets mit der Absicht zusammenfalle, sich eine Sache zuzueignen. - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64
Demgemäß ist das Urteil auf die Revision des Angeklagten M. mit den Feststellungen aufzuheben (BGHSt 15, 306).
- OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17
Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Abwesenheitsverhandlung
Die rechtliche Falschbezeichnung der Rüge ist unschädlich und führt nicht zur Beschränkung der Prüfung auf den bezeichneten Rechtsfehler (vgl. BGHSt 20, 95, 98; BGH StV 2016, 337, 338;… Wiedner, in: BeckOK StPO, Ed. 28, § 344 Rdn. 57). - OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97 Nur hierauf kommt es entscheidend an (BGHSt 19, 273, 275; vgl. auch BGHSt 20, 95, 98;… Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rdnr. 11 m.w.N.).
- SG Marburg, 02.09.2015 - S 16 KA 553/12
Im Quartal III/2010 bestand für den Bewertungsausschuss aufgrund seines …
Wegen der geringen Eingriffsintensität sind Berufsausübungsregeln bereits zulässig, wenn sie auf Grund vernünftiger Allgemeinwohlerwägungen zweckmäßig erscheinen (BVerfGE 7, 377, 405 f = NJW 1958, 1035; 30, 336, 351 = NJW 1971, 1555; 65, 116, 125 = NJW 1984, 556; 77, 308, 332 = NJW 1988, 1899; 85, 248, 259 = NJW 1992, 2341; 93, 362, 369 = NJW 1996, 1882).