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BGH, 17.11.1964 - 1 StR 362/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht des Verurteilten zur Erstattung der dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1960 - 1 StR 105/60
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 362/64
Es bezieht sich hierbei auf die in NJW 1960, 1311 Nr. 1, abgedruckte Entscheidung des Senats, in der am Schluß ausgesprochen ist daß der damalige Angeklagte den auf Grund des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zur Nebenklage zugelassenen Personen ihre notwendigen Auslagen auch dann zu erstatten habe, wenn er nur wegen Korperverletzung des später Getöteten verurteilt worden sei; das müsse jedenfalls dann gelten, wenn der Tod mit der Körperverletzung ursächlich zusammenhänge.Der Hinweis auf den ursächlichen Zusammenhang in der Entscheidung/NJW 1960, 1311 sollte nur besonders hervorheben, daß die Verurteilung dieselbe Tat betraf, wegen der auch die Nebenklage zugelassen war.
- BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 362/64
Der Senat befindet sich hierbei in Einklang mit der Entscheidung BGHSt 11, 195, in dem die Nebenkläger allerdings nach § 395 Abs. 1 StPO zugelassen waren.
- BGH, 10.05.1967 - 2 StR 92/67
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Raufhandels - Kosten einer …
Die Pflicht zur Kostenerstattung ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Körperverletzung und Tod ursächlich verbunden sind (BGH, Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 362/64 - in Ergänzung von BGH LM § 395 StPO Nr. 4 = NJW 1960, 1311).