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   BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66   

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BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66 (https://dejure.org/1966,4568)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1966 - 3 StR 16/66 (https://dejure.org/1966,4568)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1966 - 3 StR 16/66 (https://dejure.org/1966,4568)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Verstosses gegen das KPD-Verbot sowie der Tätigkeit in verfassungsfeindlichen Organisationen bzw. deren Ersatzorganisationen - Grundsätze zum Geltungsbereich und Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG

 
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  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    Das ergibt sich im einzelnen aus den Erwägungen, die der Senat dem Urteil vom 9. Oktober 1964 (BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]) zu Grunde gelegt hat.

    Das Landgericht hat - wie eine Gesamtwürdigung des angefochtenen Urteils ergibt - den in BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] zu § 90 a n.F. StGB entwickelten Rechtsgrundsätzen Rechnung getragen.

    Sie hat dabei nicht verkannt, daß von § 90 a n.F. StGB nicht erfaßt werden die SED und die von ihr abhängigen sowjetzonalen Organisationen, soweit sie sich zur "Infiltration und Aufweichung" der Bundesrepublik hier ansäßiger, von ihnen gelenkter, aber nicht wissentlich zusammengeschlossener Einzelgänger bedienen (BGHSt 20, 50 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Daß der FDGB eine solche aufgebaut hat und unterhält, hat der Senat bereits in BGHSt 20, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] ausgesprochen und seitdem mehrfach die dahingehenden Feststellungen der Tatrichter bestätigt (BGH NJW 1965, 260 betr. Arbeiterjugendkongresse, BGH 3 StR 46/64 vom 16. Februar 1965 und 3 StR 51/64 vom 23. Februar 1965).

    Darin kommt hinreichend klar zum Ausdruck, daß die in der Bundesrepublik bestehende Teil-Organisation des FDGB an die Stelle der KPD getreten ist, also eine Ersatzorganisation für eine verbotene Partei im Sinne des § 90 a n.F. StGB darstellt (BGHSt 16, 264; 20, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Die in der Beteiligung als Mitglied liegende Tat ist, soweit sie außerhalb des Geltungsbereiche der, Art. 21 Abs. 2 GG verwirklicht wird, zumindest auch in der Bundesrepublik "begangen" (BGHSt 20, 51 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169) [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64].

    Auch die Straftat nach § 128 StGB ist in der Bundesrepublik begangen (BGHSt 20, 60, 61) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    Daß er auch dies in verfassungsfeindlicher Absicht tat, stellt das Urteil fehlerfrei fest (BGHSt 18, 246).
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    Die in der Beteiligung als Mitglied liegende Tat ist, soweit sie außerhalb des Geltungsbereiche der, Art. 21 Abs. 2 GG verwirklicht wird, zumindest auch in der Bundesrepublik "begangen" (BGHSt 20, 51 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169) [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64].
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60] war ausgeführt worden, daß die SED und die von ihr abhängigen Organisationen, soweit sie in die Westarbeit eingeschaltet waren, mit ihren in dieser Richtung tätigen Organen und den von diesen geleiteten Agenten, Splittern, Parteigängern und Tarnorganisationen in der Bundesrepublik eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des § 90 a a.F. StGB bildeten, die zugleich als Ersatzorganisation der aufgelösten KPD (§§ 46, 42, 7 BVerfGG) anzusehen sei.
  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    Darin kommt hinreichend klar zum Ausdruck, daß die in der Bundesrepublik bestehende Teil-Organisation des FDGB an die Stelle der KPD getreten ist, also eine Ersatzorganisation für eine verbotene Partei im Sinne des § 90 a n.F. StGB darstellt (BGHSt 16, 264; 20, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 51/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    Daß der FDGB eine solche aufgebaut hat und unterhält, hat der Senat bereits in BGHSt 20, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] ausgesprochen und seitdem mehrfach die dahingehenden Feststellungen der Tatrichter bestätigt (BGH NJW 1965, 260 betr. Arbeiterjugendkongresse, BGH 3 StR 46/64 vom 16. Februar 1965 und 3 StR 51/64 vom 23. Februar 1965).
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 46/64

    Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
    Daß der FDGB eine solche aufgebaut hat und unterhält, hat der Senat bereits in BGHSt 20, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] ausgesprochen und seitdem mehrfach die dahingehenden Feststellungen der Tatrichter bestätigt (BGH NJW 1965, 260 betr. Arbeiterjugendkongresse, BGH 3 StR 46/64 vom 16. Februar 1965 und 3 StR 51/64 vom 23. Februar 1965).
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