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   BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71   

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https://dejure.org/1972,2336
BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71 (https://dejure.org/1972,2336)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1972 - I ZB 15/71 (https://dejure.org/1972,2336)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1972 - I ZB 15/71 (https://dejure.org/1972,2336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1973, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Aber auch die Karo-Umrandung hat das Bundespatentgericht als kein besonders phantasievolles Gebilde bezeichnet; solche üblichen Umrahmungen, insbesondere nur eines Wortes, sind regelmäßig schutzunfähige Elemente, die nur in einer räumlichen, rein äußerlichen Verbindung zum übrigen Zeicheninhalt stehen (RG GRUR 1935, 171, 174 - Pique-Aß; BGHZ 14, 15, 23 - Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 252, 253 = GRUR 1963, 630, 631 - Polymar; BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen II; BPatGerE 1, 187, 190 - Ovalumrandung; siehe ferner BPatGerE 4, 80, 81 - Rotfarbenes Rechteck).
  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Gegenüber einer Beschaffenheitsangabe in einem aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen gewinnt zwar - abweichend vom Regelfall mit einem Überwiegen des Wortbestandteils (vgl. BGH GRUR 1956, 183, 184 - Drei Punkte) - der Bildbestandteil eine hervortretendere Bedeutung, so daß dann auch davon ausgegangen werden kann, die Zeicheneintragung sei, wenn schon nicht allein auf Grund der Kennzeichnungskraft des Bildbestandteils, so doch jedenfalls auf Grund der vom Prüfer als hinreichend angesehenen Unterscheidungskraft des Gesamtzeichens erfolgt.
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Aber auch die Karo-Umrandung hat das Bundespatentgericht als kein besonders phantasievolles Gebilde bezeichnet; solche üblichen Umrahmungen, insbesondere nur eines Wortes, sind regelmäßig schutzunfähige Elemente, die nur in einer räumlichen, rein äußerlichen Verbindung zum übrigen Zeicheninhalt stehen (RG GRUR 1935, 171, 174 - Pique-Aß; BGHZ 14, 15, 23 - Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 252, 253 = GRUR 1963, 630, 631 - Polymar; BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen II; BPatGerE 1, 187, 190 - Ovalumrandung; siehe ferner BPatGerE 4, 80, 81 - Rotfarbenes Rechteck).
  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Auszug aus BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Das Bundespatentgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1968, 414, 415 - Fe) davon ausgegangen, daß aus verfahrensrechtlichen Gründen die durch die Zeicheneintragung begründete Schutzfähigkeit eines Widerspruchszeichens, das als Ganzes an eine freizuhaltende, warenbeschreibende Angabe angelehnt sei, im Widerspruchsverfahren nicht nachträglich in Frage gestellt und der aus der Eintragung folgende gesetzliche Schutz gegen Verwechslungsgefahr nicht mit der Begründung versagt werden könne, der Inhaber des Widerspruchszeichens müsse mit Rücksicht auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis Verwechslungsgefahren aus Rechtsgründen hinnehmen.
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Auszug aus BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Aber auch die Karo-Umrandung hat das Bundespatentgericht als kein besonders phantasievolles Gebilde bezeichnet; solche üblichen Umrahmungen, insbesondere nur eines Wortes, sind regelmäßig schutzunfähige Elemente, die nur in einer räumlichen, rein äußerlichen Verbindung zum übrigen Zeicheninhalt stehen (RG GRUR 1935, 171, 174 - Pique-Aß; BGHZ 14, 15, 23 - Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 252, 253 = GRUR 1963, 630, 631 - Polymar; BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen II; BPatGerE 1, 187, 190 - Ovalumrandung; siehe ferner BPatGerE 4, 80, 81 - Rotfarbenes Rechteck).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Das Bundespatentgericht hat weiter nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST) die durch die Zeicheneintragung begründete Bindung an die Schutzfähigkeit des Zeichens als Ganzes ausnahmsweise auch für einen einzelnen Zeichenbestandteil eintreten kann, nämlich dann, wenn der Bestandteil derart das Wesen des Gesamtzeichens ausmacht, daß über die Eintragungsfähigkeit des Zeichens als Ganzes überhaupt nicht entschieden werden kann, solange nicht vorab die Schutzfähigkeit des betreffenden Bestandteils geprüft worden ist.
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als Erfahrungsregel anerkannt, daß bei Wort-Bild-Zeichen für den Gesamteindruck meist der Wortbestandteil maßgebend ist, weil der Verkehr sich in der Regel am Wort als Kennzeichnung orientiert, wenn dieses - wie meist - die einfachste Bezeichnungsform darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 26.5.1961 I ZR 74/60, GRUR 1961, 628, 630 - Umberto Rosso; BGH, Beschl. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499 - Merck; BGH, Urt. v. 20.10.1972 - I ZR 147/71, GRUR 1973, 314, 315 Gentry; BGH, Beschl. v. 17.11.1972 - I ZB 15/71, GRUR 1973, 467, 468 - Praemix).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, daß der Verkehr sich eher an dem Kennwort zu orientieren pflegt, wenn dieses für ihn die einfachste Form der Bezeichnung der Ware darstellt (BGH, Urt. v. 26.5.1961 - I ZR 74/60, GRUR 1961, 628, 630 - Umberto Rosso; Beschl. v. 17.11.1972 - I ZB 15/71, GRUR 1973, 467, 468 - Praemix).
  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

    Dies schließt daher Bedenken, die sich aus den Entscheidungen BGH GRUR 1967, 482, 484 - WKS Möbel II und BGH GRUR 1973, 467, 468 - Praemix - ergeben könnten, aus.
  • BPatG, 18.01.2006 - 26 W (pat) 270/03
    Das betrifft jedoch nur Kombinationsmarken, in denen neben dem schutzunfähigen Bestandteil nur noch Elemente enthalten sind, die für den kennzeichnenden Gesamteindruck völlig unbedeutend sind (BGH GRUR 1973 467, 468 - Praemix; GRUR 2002, 626, 628 - IMS).
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