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   BGH, 17.11.1987 - 5 StR 619/87   

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https://dejure.org/1987,5363
BGH, 17.11.1987 - 5 StR 619/87 (https://dejure.org/1987,5363)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1987 - 5 StR 619/87 (https://dejure.org/1987,5363)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1987 - 5 StR 619/87 (https://dejure.org/1987,5363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf die Revision wird das Urteil aufgehoben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 619/87
    Das Verwertungsverbot nach § 252 StPO greift auch dann ein, wenn das Angehörigenverhältnis erst nach der früheren Vernehmung entstanden ist (BGHSt 22, 219, 220; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., § 252 Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 619/87
    Das Verwertungsverbot des § 252 StPO wirkt hier auch zugunsten des Angeklagten C., weil gegen die beiden Angeklagten ein sachlich nicht trennbarer Vorwurf erhoben worden ist (BGHSt 7, 194).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    bb) Diese Möglichkeit der Beweissicherung besteht nach der bisherigen Rechtsprechung indessen nicht, wenn der Zeuge - wie hier - bei den früheren Vernehmungen noch kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO hatte und erst in der Hauptverhandlung von dem inzwischen entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger Gebrauch macht (BGHSt 22, 219; 27, 231; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 3; BayObLG NJW 1966, 117; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 12 m.w.N.).
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