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   BGH, 17.11.1987 - X ZB 15/87   

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BGH, 17.11.1987 - X ZB 15/87 (https://dejure.org/1987,1160)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1987 - X ZB 15/87 (https://dejure.org/1987,1160)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1987 - X ZB 15/87 (https://dejure.org/1987,1160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 38
    "Runderneuern"; Erweiterung der Patentansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1674 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 638
  • MDR 1988, 493
  • GRUR 1988, 197
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Durchschnittsfachmann erkennen ließ, der geänderte Lösungsvorschlag solle von vornherein von dem Schutzbegehren umfaßt werden (vgl. Sen.Urt. v. 03.12.1991 - X ZR 101/89, GRUR 1992, 157, 158 f. - Frachtcontainer; Sen.Beschl. v. 17.11.1987 - X ZB 15/87, GRUR 1988, 197 - Runderneuern).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    Im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung können die Patentansprüche bis zur Erteilung weiter gefasst werden als in der Anmeldung, so dass eine dem Fachmann in der Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbarte Verfahrensweise auch dann zum Gegenstand eines Anspruchs gemacht werden kann, wenn auf sie in den ursprünglichen Unterlagen noch kein Anspruch gerichtet war (BGH GRUR 1988, 197 - Runderneuern).
  • BGH, 30.03.2004 - X ZR 199/00

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend Einrichtung und Verfahren zur

    Es kann dahinstehen, ob die Aufnahme dieses lediglich in den Zeichnungen offenbarten Merkmals zur Verteidigung des Streitpatents zulässig ist (vgl. zum Streitstand Busse, aaO, § 34 PatG Rdn. 248 m.w.N.; Schulte, PatG, 6. Aufl. 2001, § 34 Rdn. 281 ff.; Benkard/Schäfers, aaO, § 35 Rdn. 30; vgl. schon zur früheren Rechtslage nach § 26 PatG 1968 Sen.Beschl. v. 17.11.1987 - X ZB 15/87, GRUR 1988, 197 - Runderneuern).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
    Im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung können die Patentansprüche bis zur Erteilung weiter gefasst werden als in der Anmeldung, so dass eine dem Fachmann in der Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbarte Verfahrensweise auch dann zum Gegenstand eines Anspruchs gemacht werden kann, wenn auf sie in den ursprünglichen Unterlagen noch kein Anspruch gerichtet war (BGH GRUR 1988, 197 - Runderneuern).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 10/08

    Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur seriellen Datenübertragung

    Eine dem Fachmann in der Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbarte Verfahrensweise kann auch dann zum Gegenstand eines Anspruchs gemacht werden, wenn auf sie in den ursprünglichen Unterlagen noch kein Anspruch gerichtet war (vgl. BGH, GRUR 1988, 197 - Runderneuern; Benkard/Schäfers, EPÜ, Art. 123 Rdnr. 53).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89

    Berufung auf Neuheitsschonfrist

    Diese beurteilt sich danach, ob Veränderungen gegenüber dem zu verzeichnen sind, was der Durchschnittsfachmann der Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldeunterlagen als offenbart entnimmt; maßgebend ist insoweit nicht, was sich für ihn allein aus dem Inhalt der ursprünglichen Patentansprüche ergibt (vgl. BGH, Beschl. v. 17.09.1974 - X ZB 17/73, GRUR 1975, 310 - Regelventil; v. 11.07.1985 - X ZB 22/83, GRUR 1985, 1037 - Raumzellenfahrzeug; v. 17.11.1987 - X ZB 15/87, GRUR 1988, 197 - Runderneuern; s. auch BGH, Urt. v. 25.03.1965 - Ia ZR 146/63, GRUR 1966, 192, 196 - Phosphatierung; v. 03.03.1977 - X ZR 22/73, GRUR 1977, 598 - Autoscooterhalle).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 196/98

    Feststellung der Nichtigkeit eines Patents

    Entscheidend dafür ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Durchschnittsfachmann erkennen ließ, der geänderte Lösungsvorschlag solle von vornherein von dem Schutzbegehren umfaßt werden (vgl. Sen.Urt. v. 03.12.1991 - X ZR 101/89, GRUR 1992, 157, 158 f. - Frachtcontainer; Sen.Beschl. v. 17.11.1987 - X ZB 15/87, GRUR 1988, 197 - Runderneuern).
  • BPatG, 09.01.2009 - 17 W (pat) 20/08
    2.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine dem Fachmann in der Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbarte Verfahrensweise (sinngemäß hier: Vorrichtung) auch dann zum Gegenstand eines Anspruchs gemacht werden, wenn auf sie in den ursprünglichen Unterlagen noch kein Anspruch gerichtet war (BGH GRUR 1988, 197 "Runderneuern"; GRUR 2005, 1023 "Einkaufswagen II" u. a.).
  • BPatG, 01.08.2006 - 17 W (pat) 57/04
    Die von der Anmelderin in der mündlichen Verhandlung eingereichten Patentansprüche nach Haupt- und Hilfsantrag sind zulässig, denn Ansprüche können bis zur Patenterteilung im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung beliebig geändert, ggf. auch erweitert werden (BGH GRUR 1988, 197 "Runderneuern").
  • BPatG, 19.06.2002 - 19 W (pat) 28/00
    Zwar können Ansprüche im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung auch erweitert werden (vgl BGH GRUR 88, 197) - Runderneuern), Jedoch muß der Fachmann dazu den ursprünglichen Unterlagen entnehmen können, daß es bei der Erfindung nicht auf die - im erweiterten Patentanspruch 1 nicht mehr enthalte - speziellere Ausgestaltung der Erfindung ankam, sondern auf einen allgemeineren Gedanken, den der Fachmann im Rahmen der Offenbarung auch auf andere Weise verwirklichen kann.
  • BPatG, 21.05.2015 - 11 W (pat) 17/11

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 27.12.2007 - 4b O 59/07

    Knochenplatte

  • BPatG, 13.03.2006 - 9 W (pat) 347/03
  • BPatG, 27.05.2008 - 17 W (pat) 80/07
  • BPatG, 19.02.2004 - 23 W (pat) 15/02
  • BPatG, 29.01.1997 - 5 W (pat) 30/94
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