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   BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89   

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BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89 (https://dejure.org/1989,1446)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1989 - 2 StR 418/89 (https://dejure.org/1989,1446)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89 (https://dejure.org/1989,1446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festnahme eines Beschuldigten bei bestehender Möglichkeit für den Erlass eines Haftbefehls - Verwertbarkeit der Aussagen eines Beschuldigten bei nicht unverzüglicher Vorführung vor den Haftrichter - Freiheitsentziehung durch Ermittlungsbehörden zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1188
  • MDR 1990, 350
  • NStZ 1990, 195
  • StV 1992, 356
  • JR 1991, 84
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Es muß sich um schwerwiegende Verstöße handeln (BGHSt 31, 395, 399).

    Soweit der Beschwerdeführer rügt, die Polizei habe vor der Vernehmung vom 18. Januar 1988 die gemäß § 136 StPO erforderliche Belehrung unterlassen, kann offenbleiben, ob die Behauptung zutrifft und ob gegebenenfalls der Entscheidung BGHSt 31, 395 zu folgen wäre.

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Eine Inhaltswiedergabe, wie sie das Tatgericht vornahm, deutet in der Regel darauf hin, daß der Wortlaut der Urkunde selbst unter Verstoß gegen § 261 StPO zum Zweck des Beweises verwertet worden ist (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159, 161 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11, 12).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    In Übereinstimmung damit wird in Fällen der Irreführung die erlangte Aussage nur dann als unverwertbar erachtet, wenn das Mittel bewußt zu ihrer Herbeiführung eingesetzt wurde (BGHSt 35, 328, 329).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88

    Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Eine Inhaltswiedergabe, wie sie das Tatgericht vornahm, deutet in der Regel darauf hin, daß der Wortlaut der Urkunde selbst unter Verstoß gegen § 261 StPO zum Zweck des Beweises verwertet worden ist (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159, 161 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11, 12).
  • BGH, 07.09.1988 - 2 StR 390/88

    Vernehmung - Zeugenaussage - Einführung in die Hauptversammlung

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Eine Inhaltswiedergabe, wie sie das Tatgericht vornahm, deutet in der Regel darauf hin, daß der Wortlaut der Urkunde selbst unter Verstoß gegen § 261 StPO zum Zweck des Beweises verwertet worden ist (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159, 161 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11, 12).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 168/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls, wie er im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 1976 - 1 StR 168/76 - dargestellt ist, gibt es keinen Anhalt.
  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Diese Folge tritt nur dann ein, wenn der Zwang, gegebenenfalls also die Freiheitsentziehung, gezielt zur Herbeiführung einer Aussage angewendet wird, wenn er "auf das 'Ob' oder 'Wie' einer Aussage gerichtet ist", da die Vorschrift "allein die Willensfreiheit einer Aussage schützen" will (Erbs NJW 1951, 386, 388; vgl. weiter BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Zwang 2 und Abs. 3 Aussage 1; Rogall in SK StPO § 136 a Rdn. 70).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Die von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 34, 365 (= NStZ 1988, 233 mit Anm. Hamm) betrifft einen Fall, in dem sich die zu prüfenden Vorgänge während der Dauer einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung ereignet hatten.
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89
    Eine Inhaltswiedergabe, wie sie das Tatgericht vornahm, deutet in der Regel darauf hin, daß der Wortlaut der Urkunde selbst unter Verstoß gegen § 261 StPO zum Zweck des Beweises verwertet worden ist (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159, 161 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11, 12).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    cc) Allerdings haben die Polizeibeamten gegen § 115 Abs. 1 StPO verstoßen, indem sie die Angeklagte nach ihrer Ergreifung nicht unverzüglich dem zuständigen Gericht vorgeführt, die Vorführung vielmehr zum Zweck der Durchführung polizeilicher Beschuldigtenvernehmungen aufgeschoben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, BGHR StPO § 128 Abs. 1 Vorführungsfrist 2; Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn es auf den Wortlaut des verwerteten Textes ankommt (vgl. BGH, StV 2000, S. 655), bei längeren Schriftstücken oder auch bei solchen, die sprachlich oder inhaltlich schwer zu verstehen sind (vgl. BGHSt 11, 159 ; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11), oder wenn sich aus dem Urteil ergibt, dass das Gericht auf die Urkunde selbst unmittelbar Bezug genommen hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159 ; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 12; BGH, NJW 1990, S. 1188 ; StV 2000, S. 655 f.).
  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen

    Da insoweit eine zulässige Verfahrensrüge nicht vorliegt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Festnahme auf der Grundlage eines bereits erlassenen Haftbefehls und damit das Verfahren nach § 115 StPO im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK Vorrang vor der ermittlungsbehördlichen Eilkompetenz nach § 127 Abs. 2 StPO hat (LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 127 Rn. 36; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188 f.).

    Damit wird dem Beschuldigten gleichzeitig ermöglicht, die Verdachtslage in seinem Sinne zu beeinflussen und etwaige Haftgründe zu entkräften, so dass gegebenenfalls auf die Stellung eines Haftbefehlsantrags sogar verzichtet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188).

  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Ein derartiger sachlicher Grund ist jedenfalls in der Regel u.a. dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte sich nach seiner Festnahme durch die Polizei bei dieser nach ordnungsgemäßer Belehrung zu seiner Person und zur Sache einlässt; denn hieraus können sich sowohl für den dringenden Tatverdacht als auch für die Frage, ob ein Haftgrund anzunehmen ist, wesentliche, dem Festgenommenen unter Umständen günstige Gesichtspunkte ergeben, die bei den Entscheidungen über die Beantragung und Anordnung der Untersuchungshaft zu berücksichtigen sind (vgl. im Übrigen schon BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Die Annahme eines entsprechenden Verwertungsverbots setzt vielmehr voraus, daß der Zwang, gegebenenfalls also die Freiheitsentziehung, gezielt als Mittel zur Herbeiführung einer Aussage angewandt worden ist, also "auf das 'ob' oder 'Wie.' einer Aussage gerichtet" war (BGH StV 1992, 356, 357 m.w.N.; vgl. auch BGHSt 34, 362, 369 [BGH 28.04.1987 - 5 StR 666/86]: "durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden").
  • BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei

    Im Übrigen genügen die Angaben zum Verfahrensablauf in der Revisionsschrift nicht, um überprüfen zu können, ob ein Verstoß gegen das Gebot einer unverzüglichen Vorführung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO (dazu BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188) vorliegt (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 27.06.2017 - 5 StR 217/17

    Verurteilung im Mordfall Anneli bestätigt

    Die Rüge einer Verletzung von § 128 StPO ist jedenfalls unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NStZ 1990, 195).
  • BGH, 09.02.1995 - 5 StR 547/94

    Vorführung - Vernehmung - Beschuldigtenvernehmung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGH NJW 1990, 1188 [BGH 17.11.1989 - 2 StR 418/89] zugrundeliegt.
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Zwar rechtfertigen polizeiliche Ermittlungshandlungen, namentlich eine Beschuldigtenvernehmung, nicht die Verzögerung der Vorführung vor den Haftrichter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, BGHR StPO § 128 Abs. 1 Vorführungsfrist 2; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 42 f.; ferner BGH, Urteile vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188; vom 28. Juni 2018 - 3 StR 23/18, NStZ 2018, 734, 735; KK/Graf, StPO, 7. Aufl., § 115 Rn. 4; BeckOK StPO/Krauß, § 115 Rn. 4).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97

    Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen

    Hierfür müßte sich ausschließen lassen, daß ihr Inhalt durch Vorhalt eingeführt wurde (BGH NJW 1990, 1188, 1189) [BGH 17.11.1989 - 2 StR 418/89].
  • OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02

    Beweisantrag, Ablehnung, Wahrunterstellung, Offenkundigkeit, Beruhen,

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