Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,347
BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98 (https://dejure.org/1998,347)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1998 - 1 StR 450/98 (https://dejure.org/1998,347)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98 (https://dejure.org/1998,347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige Belastungszeuge von seiner früheren Tatschilderung abweicht; Aussage gegen Aussage; bewusst falsche Belastung); zu einer möglichen Hinweispflicht des Gerichts, bei wesentlicher Änderung der Tatzeit ...

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 264 StPO; § 265 StPO
    Verwerfung der Revision; Beweiswürdigung; Zeuge; Aussage; Widersprüche; Abweichungen; Belastungszeuge; Prozessuale Tat; Historischer Lebenssachverhalt; Hinweispflicht bei Änderung der in Betracht gezogenen Tatzeit; Förmlicher Hinweis; Rechtliches Gehör; ...

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen ; Fehlen eines förmlichen Hinweises wegen wesentlicher Änderung der Tatzeit; Fehlende Unterrichtung eines Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 256
  • NJW 1999, 802
  • StV 1999, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Weitergehende zum Schutz des Angeklagten aufgestellte besonders strikte Anforderungen an die Begründung der Beweiswürdigung in der Situation "Aussage gegen Aussage" (BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256, 257) gelten zwar - wie die Revision des Angeklagten M zutreffend hervorgehoben hat - grundsätzlich unmittelbar nur in Verurteilungsfällen.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Dies gilt insbesondere für Beweissituationen, die - auch von Verfassungs wegen - erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen, wie u.a. die Beurteilung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGH StV 1985, S. 45 ; StV 1985, S. 268 ; BVerfGE 57, 250 ; StV 1995, S. 561 ), Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BGH StV 1995, S. 115 f.; 1996, S. 249 f.; NStZ 1997, S. 494; 2000, S. 496 f.; 2001, S. 161 ; StV 2002, S. 466 ; S. 468 f.; S. 469; S. 470 und S. 470 ; NStZ 2003, S. 164 und S. 165 ; BGHSt 44, 153 ; 44, 256 ), sowie Fälle des Wiedererkennens (vgl. BGH StV 1993, S. 234 und S. 627 f. ; 1994, S. 282; BGHR § 261 StPO Identifizierung 1 und 3).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Schließlich hängt der dem Tatgericht abzuverlangende Begründungsaufwand von der jeweiligen Beweislage ab (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03; siehe zur Situation "Aussage gegen Aussage" BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).

    Will der Richter in einem wesentlichen Punkt von der Aussage des einzigen unmittelbaren Belastungszeugen abweichen und ihm etwa in einem anderen Punkt folgen, so muß er in seinem Urteil in aller Regel darlegen, daß der Zeuge im Abweichungspunkt keine bewußt falschen Angaben gemacht hat (vgl. BGHSt 44, 256, 257).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht