Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - I ZB 40/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3401
BGH, 17.11.1999 - I ZB 40/96 (https://dejure.org/1999,3401)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - I ZB 40/96 (https://dejure.org/1999,3401)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - I ZB 40/96 (https://dejure.org/1999,3401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerungsgebühr - Markeninhaber - Fälligkeit - Schutzrecht - Marke

  • Judicialis

    WZG § 9 Abs. 2; ; MarkenG § 47 Abs. 3; ; MarkenG § 47 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 47 Abs. 3, 5; WZG § 9 Abs. 2
    Verlängerungsgebühr II; Rückzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 574
  • GRUR 2000, 328
  • DB 2000, 570
  • DB 2000, 668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1982 - I ZB 11/81

    Rechtmäßigkeit der Gebührenhöhe für eine Schutzverlängerung im Patentrecht -

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - I ZB 40/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1978, 105, 107 - Verlängerungsgebühr I; Beschl. v. 28.10.1982 - I ZB 11/81, BIPMZ 1983, 156) trat die Rechtswirkung der Gebührenzahlung bei der Vorauszahlung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WZG nicht im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung, sondern erst mit Beendigung der im Zeitpunkt der Vorauszahlung noch laufenden Schutzdauer ein; denn die durch die rechtzeitige Gebührenzahlung verlängerte Schutzdauer begann erst nach der zuvor abgelaufenen Schutzdauer neu zu laufen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 WZG).
  • BGH, 21.10.1977 - I ZB 1/77
    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - I ZB 40/96
    Die Gebühr entstand danach für die Verlängerung der Schutzdauer und die Handlungen, die das Patentamt dafür gegebenenfalls vornehmen mußte (Akt- und Schutzgebühr, vgl. BGH, Beschl. v. 21.10.1977 - I ZB 1/77, GRUR 1978, 105, 107 - Verlängerungsgebühr I; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 9 Rdn. 5; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., § 9 Rdn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht