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BGH, 17.11.2005 - 3 StR 379/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 212 StGB
Strafzumessung (Begründung; Ausschöpfung des Strafrahmens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Höhere Anforderungen an Begründung der Strafhöhe im Falle der Annährung der Strafe an die unteren oder oberen Grenze des Zulässigen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 212 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 3
Strafzumessung bei Annäherung an Strafrahmengrenze - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 27 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.2003 - 2 StR 463/02
Ungenügende Begründung der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 17.11.2005 - 3 StR 379/05
An die Begründung der Strafhöhe sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH NJW 1995, 2234, 2235; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 23). - BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
Strafmaß - Serientäter
Auszug aus BGH, 17.11.2005 - 3 StR 379/05
An die Begründung der Strafhöhe sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH NJW 1995, 2234, 2235;… vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 23).