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   BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05   

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https://dejure.org/2005,6871
BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05 (https://dejure.org/2005,6871)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - I ZB 48/05 (https://dejure.org/2005,6871)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - I ZB 48/05 (https://dejure.org/2005,6871)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung der Wortmarke "Bullcap"; Widerspruchsmarke "Red Bull"; Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör im Marken-Widerspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05
    Dem Erfordernis einer Begründung ist daher schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 548 = WRP 2003, 655 - TURBO TABS).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da der Markeninhaber im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel konkret rügt (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144).
  • OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12

    Anson's/ASOS - Markenrechtverletzung: Verwechslungsgefahr bei Verwendung der

    Schon die angeführten Daten sind geeignet, den Schluss auf eine Steigerung der Kennzeichnungskraft zu rechtfertigen (vgl. BGH Beschl. v. 17.11.2005, I ZB 48/05, Rn. 18 - Bull-cap).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 57/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung der Marke "

    Dagegen ist nicht entscheidend, ob die Beurteilung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 48/05, LRE 52, 307; Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 548 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 108/07

    Zurückweisung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde gegen die teilweise

    Dem Erfordernis einer Begründung ist daher schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 548 = WRP 2003, 655 - TURBO TABS; Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 48/05, juris Tz. 20 - Bull).
  • BPatG, 19.06.2023 - 29 W (pat) 524/21
    Zwar kann eine gesteigerte Kennzeichnungskraft auch aus dem Werbeaufwand entnommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2005, I ZB 48/05 - Bullcap); dabei ist sie auf die Waren und Dienstleistungen beschränkt, für die sie tatsächlich vorliegt (vgl. BGH GRUR 2018, 79 Rn. 32 OXFORD/Oxford Club).
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