Rechtsprechung
BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 322/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
HGB § 89b Abs. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 89b Abs 1 HGB
Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vermittlung von Bestellungen besonders langlebiger Produkte - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters bei Beendigung des Handelsvertretervertrages bei dem Vertrieb von Industriefußböden; Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile aus der Geschäftsverbindung bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern; Anforderungen an die ...
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Zur Substantiierungspflicht des Handelsvertreters, die die Stammkundeneigenschaft im Falle von Geschäften über langlebige Wirtschaftsgüter anbetrifft; ausgleichspflichtige Unternehmervorteile; Abwanderungsquote
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob dem Unternehmer auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern bei Beendigung des Handelsvertretervertrages ausgleichspflichtige Unternehmervorteile verbleiben
- Betriebs-Berater
Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile bei Beendigung des Handelsvertretervertrags auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters bei Beendigung des Handelsvertretervertrages bei dem Vertrieb von Industriefußböden; Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile aus der Geschäftsverbindung bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern; Anforderungen an die ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile bei langlebigem Produkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Handelsvertreter für langlebige Industriefußböden
- lto.de (Kurzinformation)
Unternehmervorteile auch bei langlebigen Wirtschaftsgütern ausgleichspflichtig
- lto.de (Kurzinformation)
Unternehmervorteile auch bei langlebigen Wirtschaftsgütern ausgleichspflichtig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile beim Handelsvertretervertrag
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ausgleichsanspruch bei Folgegeschäften mit Stamm- oder Mehrfachkunden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile bei Beendigung des Handelsvertretervertrags auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung)
- Industriefußböden -, AA des HV, langlebige Wirtschaftsgüter, Darlegungs- und Beweislast, Neukunden, Schätzung, Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast, Industriefußboden, Hilfsgeschäft, Gewährleistungsarbeiten
- fgvw.de (Kurzinformation)
Neues aus dem Vertriebsrecht
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 10.01.2001 - 15 O 57/00
- LG Wuppertal, 11.12.2002 - 15 O 57/00
- OLG Düsseldorf, 23.04.2004 - 16 U 8/03
- BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 322/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1143
- MDR 2011, 174
- VersR 2011, 795
- WM 2011, 574
- BB 2011, 1235
- BB 2011, 129
- DB 2011, 173
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 31.05.2012 - 18 U 148/05 Solche können deshalb nur dann in die Prognose einfließen, wenn sie im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits abzusehen gewesen sind (BGH NJW 1998, 71, 75; NJW 1999, 2668, 2670; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 322/09 Tz. 16).
- OLG Hamm, 29.07.2013 - 18 U 169/12
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Pächters einer Tankstelle
Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, er habe nur Tatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich seien, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (so etwa BGH; Urt. vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 322/09, NJW 2011, S. 1143). - VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 14-IV-13
Verletzung rechtlichen Gehörs
Zur Begründung hat es ausweislich der Urteilsgründe eine Parallele zur Argumentation im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/09 - gezogen.
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 16 W 11/11
Geltendmachung von Freistellungsprovision und Umsatzaufbauprämien durch einen …
Als Stammkunden sind dabei diejenigen Kunden anzusehen, die in einem überschaubaren Zeitraum, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (BGH, Urt. vom 17.11.2010 - VIII ZR 322/09, juris mwN). - LG Hannover, 16.07.2019 - 32 O 44/18 [31] Der AA nach § 89 b HGB dient dem Zweck, die Unternehmervorteile und Provisionsverluste auszugleichen, die sich daraus ergeben, dass der U voraussichtlich für einige Zeit noch Folgegeschäfte mit solchen Stamm- oder Mehrfachkunden abschließen wird, zu denen der inzwischen ausgeschiedene HV eine Geschäftsbeziehung hergestellt hat, der HV aber an dieser Spätwirkung seiner früheren Vermittlungstätigkeit nicht mehr in Form von Provisionen partizipiert (im Anschluss an BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 322/09 - LS 3, Juris Tz. 9 - Industriefußböden - ).
- OLG Celle, 08.02.2018 - 6 U 77/17
Keine Klageabweisung wegen Unschlüssigkeit nach Durchführung der Beweisaufnahme!
Genügt der Vortrag diesen Anforderungen, können weitergehende Ausführungen, die die behaupteten Tatsachen wahrscheinlich machen, für die Schlüssigkeit nicht verlangt werden; es ist vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten, um dort Zeugen oder Sachverständige nach Einzelheiten zu befragen" (Versäumnisurteil des BGH vom 17. November 2010 zu VIII ZR 322/09).