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   BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11   

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https://dejure.org/2011,1986
BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11 (https://dejure.org/2011,1986)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - V ZB 114/11 (https://dejure.org/2011,1986)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - V ZB 114/11 (https://dejure.org/2011,1986)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Nachweises der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse in der Form des § 20 GBO bzw. § 29 GBO durch eine GbR für die Eintragung des Erwerbs von Grundstückseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintragung der GbR im Grundbuch; Vertretung durch Generalvollmacht eines Gesellschafters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 20; GBO § 29
    Notwendigkeit des Nachweises der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse in der Form des § 20 GBO bzw. § 29 GBO durch eine GbR für die Eintragung des Erwerbs von Grundstückseigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Erwerb von Grund- und Wohnungseigentum durch GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10

    Erteilung einer Generalvollmacht für Verfügungen "aller Art" an den

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11
    Er war von diesen hierzu durch notariell beurkundete Generalvollmachten ermächtigt und hat diese Vollmachten in der Form des § 172 BGB (dazu: Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris Rn. 12) nachgewiesen.

    Dazu gehört, wenn - wie hier - Anhaltspunkte für eine entsprechende Beschränkung fehlen, auch die Vertretung der Vollmachtgeber in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter einer GbR (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10, FGPrax 2011, 106 Rn. 12 und vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris Rn. 18 f.).

  • BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59

    Auflassungsvollmacht und Genehmigung

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11
    Sowohl der Erwerber (Senat, Beschluss vom 6. März 1959 - V ZB 3/59, BGHZ 22, 366, 369) als auch der Veräußerer (BayObLG, …
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11
    Es genügt, was der Senat allerdings erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung entschieden hat, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind (Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1959 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11
    Dazu gehört, wenn - wie hier - Anhaltspunkte für eine entsprechende Beschränkung fehlen, auch die Vertretung der Vollmachtgeber in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter einer GbR (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10, FGPrax 2011, 106 Rn. 12 und vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris Rn. 18 f.).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 145/19

    Zur Frage, inwieweit die von einem Gesellschafter erteilte Generalvollmacht im

    Ausgehend von dieser Gesetzeslage hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die ihnen zustehende Vertretungsmacht durch rechtsgeschäftliche Vollmacht auf Dritte übertragen können (BGH DNotZ 2011, 361; vgl. auch Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 263/10, und vom 17.11.2011, V ZB 114/11, je zitiert nach juris).

    Grundsätzlich begegnet auch die Erteilung umfassender Vollmachten durch Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einen Nichtgesellschafter keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten; die Bevollmächtigung für die Gesellschaft kann somit auch in einer von den Gesellschaftern einem Dritten erteilten Generalvollmacht enthalten sein (BGH DNotZ 2011, 361; vgl. auch die Beschlüsse vom 12.05.2011 und vom 17.11.2011, a.a.O.; OLG Zweibrücken MittBayNot 2017, 575, zitiert nach juris).

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