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   BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11   

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https://dejure.org/2011,706
BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11 (https://dejure.org/2011,706)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - V ZB 34/11 (https://dejure.org/2011,706)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - V ZB 34/11 (https://dejure.org/2011,706)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 BGB, § 670 BGB, § 56 S 2 ZVG, § 152 Abs 2 ZVG
    Zwangsverwaltungsverfahren: Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf bis zum Zuschlag verauslagte Betriebskosten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 556, 670; ZVG § 56 Satz 2, § 152 Abs. 2
    Keine Geltendmachung vom Zwangsverwalter verauslagter Betriebskosten gegenüber dem Ersteher

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung des Erstehers in der Zwangsversteigerung für Betriebskosten vor Zuschlag; Aufwendungsersatz

  • rewis.io

    Zwangsverwaltungsverfahren: Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf bis zum Zuschlag verauslagte Betriebskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsverwaltungsverfahren: Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf bis zum Zuschlag verauslagte Betriebskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670 analog
    Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten fallen nicht unter Aufwendungsersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ersteher in der Zwangsversteigerung und der Aufwendungsersatz des Zwangsverwalters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein Zwangsverwalter kann die nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten nicht als Aufwendungsersatz fordern

  • blog.de (Kurzinformation)

    Bis zum Zuschlag verauslagte Kosten muss nicht der neue Eigentümer zahlen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 139
  • NZI 2012, 255
  • NZM 2012, 325
  • WM 2012, 136
  • Rpfleger 2012, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 89/08

    Befugnis eines Zwangsverwalters zum Einklagen von Ansprüchen gegen den Ersteher

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Zu diesen Ansprüchen, zu deren Einziehung er ebenfalls befugt ist, gehören auch Forderungen gegen den Ersteher (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 89/08, Rpfleger 2009, 635, 636).

    Die Befugnis des Zwangsverwalters zur Geltendmachung der nicht der Beschlagnahme unterliegenden Ansprüche erlischt jedoch mit der - hier auf Grund der Rechtskraft des Zuschlags - erfolgten Aufhebung der Zwangsverwaltung (BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 89/08, Rpfleger 2009, 635, 636; Ganter, ZfIR 2011, 229, 230).

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    (1) Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass der Ersteher, der gemäß § 57 ZVG, § 566 Abs. 1 BGB in die bestehenden Mietverhältnisse eintritt, in den von ihm nach § 556 Abs. 3 BGB gegenüber den Mietern zu erstellenden Jahresabrechnungen auch die vor dem Zuschlag vom Zwangsverwalter verauslagten Betriebskosten aufzunehmen hat, woraus eine Nachforderung gegen die Mieter begründet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 194).

    Die Nachzahlungsansprüche gegen die Mieter werden jedoch erst mit der Vorlage der am Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellenden Betriebskostenabrechnung fällig (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 194).

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Zwar ist er grundsätzlich befugt, auch andere als die nach §§ 148 Abs. 1 Satz 1, 20, 21 Abs. 2 ZVG, § 1123 BGB beschlagnahmten Miet- und Pachtzinsforderungen geltend zu machen, wenn dadurch eine Schmälerung der nach § 155 ZVG zu verteilenden Masse abgewendet werden kann (BGH, Urteil vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, BGHZ 109, 171, 173 f.).
  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, ob das Vollstreckungsgericht im Aufsichtsweg - hier gegen die Schlussrechnung des Zwangsverwalters - einschreiten muss, sind nicht kontradiktorisch ausgestaltet, was einer Anwendung der §§ 91 ff. ZPO entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2008 - V ZB 81/08, WM 2009, 414, 416 Tz. 13).
  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 91/08

    Zulässigkeit einer Erinnerung nach § 766 Zivilprozessordnung ( ZPO ) aufgrund

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Dem steht nicht entgegen, dass in einem Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 91/08, NJW-RR 2010, 281) und das Vollstreckungsgericht in einer Auseinandersetzung der Beteiligten über die materiell-rechtliche Richtigkeit der Abrechnung des Zwangsverwalters nur zur Vermittlung (vgl. Engels in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 154 Rn. 44; Schmidberger, ZfIR 2008, 517, 523; Traub, ZfIR 2010, 431; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 154 Anm. 4.5), aber nicht zur Streitentscheidung befugt ist.
  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Die Pflicht zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB beruht jedoch auf dem allgemeinen Grundsatz, dass die Kosten für die Ausführung eines Geschäfts oder bestimmter Handlungen von demjenigen zu tragen sind, in dessen Interesse das Geschäft oder die Handlungen vorgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 30. Mai 1960 - II ZR 113/58, NJW 1960, 1568, 1569).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 156/06

    Auskehrung nicht verbrauchter Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher in der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Daraus lässt sich nicht im "Gegenzug" zu der Verpflichtung des Zwangsverwalters, einen Überschuss zwischen den Mietervorauszahlungen und den Auslagen nach § 667 BGB an den Ersteher herauszugeben (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 156/06, WM 2007, 2387 = Rpfleger 2008, 89), in den Fällen einer Unterdeckung ein Aufwendungsersatzanspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher nach § 670 BGB begründen (so jedoch Engels, Rpfleger 2008, 91, 92; ders. in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 153 Rn. 61; wohl auch Löhnig/Blümle, ZVG, § 161 Rn. 38).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Dem Zwangsverwalter, der die Rechte des Vollstreckungsschuldners für Rechnung des das Verfahren betreibenden Gläubigers ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 21/07, BGHZ 179, 336, 339 Tz. 11), steht ein aufrechenbarer Anspruch gegen den Ersteher wegen der bis zum Zuschlag verauslagten Betriebskosten nicht zu.
  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Zu diesen gehört die Bezahlung fälliger Betriebskosten ebenso wie die während der Zwangsverwaltung durchzuführende - in der Regel jährliche - Abrechnung mit den Mietern (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320, 2321).
  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 73/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Bürovorsteherin

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11
    Die Kostenaussprüche der Vorinstanzen sind daher aufzuheben (Senat, Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 73/09, Tz. 5, juris).
  • VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 65-VI-18

    Verfassungsbeschwerde wegen Berufungsurteil des OLG wegen willkürlicher

    Der Bundesgerichtshof hat Herausgabeansprüche des Erwerbers eines Grundstücks gegen den Zwangsverwalter in analoger Anwendung des § 667 BGB ausdrücklich bejaht, wenn die Zwangsverwaltung über den Zuschlag hinaus fortgeführt wird (BGH vom 11.10.2007 NZM 2008, 100/101; vgl. auch BGH vom 17.11.2011 NZI 2012, 255 Rn. 16).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.01.2022 - 503 L 1/21

    Prüfungsumfang des Vollstreckungsgerichts

    Das Vollstreckungsgericht kann im Rahmen seiner Weisungsbefugnisse aus § 153 Abs. 1 ZVG lediglich diejenigen materiell-rechtlichen Streitigkeiten entscheiden, deren Ergebnis offensichtlich ist (BGH, NZI 2012, 255).

    Das Vollstreckungsgericht kann im Rahmen seiner Weisungsbefugnisse aus § 153 Abs. 1 ZVG lediglich diejenigen materiell-rechtlichen Streitigkeiten entscheiden, deren Ergebnis offensichtlich ist (vgl. Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 04.11.2021 - 503 L 001/21 - unter II. 3., mit Hinweis auf BGH, NZI 2012, 255).

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21

    Pflichten des Zwangsverwalters im Rahmen des aufgehobenen

    Dies ist grundsätzlich nur bei Unvollständigkeit oder rechnerischer Unrichtigkeit, ausnahmsweise aber auch bei materieller Unrichtigkeit der Abrechnung der Fall, nämlich dann, wenn die Unrichtigkeit offensichtlich ist (vgl. BGH, NZI 2012, 255).
  • LG Traunstein, 12.10.2012 - 4 T 3795/12

    Haftgrund, Haftgründe, Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Zurückschiebungshaft,

    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Betroffene zur Identitätstäuschung einen falschen Pass mit sich führt und den Originalpass beseitigt (vgl. OLG München vom 09.04.2009, OLGR München 2009, 566) oder wenn der Betroffene eingeschleust wurde (vgl. BGH 03.05.2012, Az. V ZB 34/11).
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