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   BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13   

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https://dejure.org/2014,52123
BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,52123)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,52123)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,52123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 115 b SGB V, § 124 Abs. 2 SGB V, § 124 Abs. 3 SGB V

  • Wolters Kluwer

    Geltenmachung einer Gehörsverletzung i.R. der Zulässigkeitsprüfung der operativen Durchführung eines Entlassmanagements durch einen externen Anbieter in einem Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; SGB V § 115b
    Geltenmachung einer Gehörsverletzung i.R. der Zulässigkeitsprüfung der operativen Durchführung eines Entlassmanagements durch einen externen Anbieter in einem Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 90 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apothekenrecht | Anhörungsrüge (Belieferung im Krankenhaus durch Kooperationsapotheke)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    (1) Gegenstand des Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. März 2011 (BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 11/10 R, BSGE 108, 35) war die Zulässigkeit ambulanter Operationen im Krankenhaus, wenn diese in Form einer Zusammenarbeit von im Krankenhaus angestellten Anästhesisten mit vertragsärztlich zugelassenen Chirurgen erfolgt.

    Danach bedarf die Mitwirkung an der ambulanten Versorgung durch andere Leistungserbringer als Vertragsärzte einer entsprechenden gesetzlichen Regelung (vgl. BSGE 108, 35 Rn. 21).

    Auf einen Verstoß gegen diese Regelungen hat das Bundessozialgericht seine Entscheidung auch gestützt (BSGE 108, 35 Rn. 50).

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    (2) Die weitere von der Anhörungsrüge herangezogene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R, BSGE 114, 237) betraf einen Antrag der Klägerin auf Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln nach § 124 Abs. 2 SGB V. Die Klägerin hatte den Antrag nach § 124 Abs. 2 SGB V gestellt, weil die mit den Krankenkassen abgeschlossene Vergütungsvereinbarung höhere Preise vorsieht als die Leistungserbringung nach § 124 Abs. 3 SGB V. Das Bundessozialgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V verneint, weil sie eine Einrichtung betreibt, die überwiegend stationäre Leistungen erbringt (BSGE 114, 237 Rn. 20).

    Begründet wird dies - ebenso wie in der zunächst genannten Entscheidung - mit der strikten Trennung von ambulanter und stationärer Leistungserbringung (BSGE 114, 237 Rn. 21).

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13

    Kooperationsapotheke - Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Er hat nur den Gründen, die für das von der Patientenring GmbH und dem Klinikum praktizierte Modell sprechen, größeres Gewicht beigemessen (vgl. BGH GRUR 2014, 1009 Rn. 18 und 19 - Kooperationsapotheke).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12 - Medicus. log).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14

    Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem

    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12 - Medicus.log; Beschluss vom 17. November 2014 - I ZR 120/13, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 42/15

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Partei durch das Gericht; Bewerbung der

    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12 - Medicus.log; Beschluss vom 17. November 2014 - I ZR 120/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. April 2014 - I ZR 174/14, ZUM-RD 2016, 501 Rn. 10).
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