Rechtsprechung
BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 2 StGB, § 51 Abs 4 S 1 StGB
Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision im Fall von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Verwerfung einer Revision im Fall von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesamtstrafe - und die bereits bezahlte einbezogene Geldstrafe
Verfahrensgang
- LG Essen, 27.05.2015 - 32 KLs 3/15
- BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 562 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15
Für ein Ermessen des erkennenden Gerichts ist - anders als bei Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) - kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66, BGHSt 21, 186, 187). - BGH, 23.04.2014 - 5 StR 166/14
Ermessen des Gerichts bei der Anrechnung von Zahlungen auf eine einbezogene …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15
Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung, nicht aber durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2014 - 5 StR 166/14).
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17
Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven …
Hierauf wäre die bereits am 13. Februar 2017 bezahlte Geldstrafe - wie das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt hat - von der Strafvollstreckungsbehörde gemäß § 51 Abs. 2 StGB obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 -, juris, Rn. 5;… Jesse, NStZ 2017, S. 69 ; vgl. auch BGH…, Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, juris, Rn. 1 f.) anzurechnen gewesen, sodass es zu einem erheblichen "Anrechnungsüberhang' gekommen wäre und sich die tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers dadurch deutlich verkürzt hätte. - BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19
Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages; …
Da die Vollstreckungsbehörde für die Strafzeitberechnung zuständig ist, bedarf es auch hier keines Ausspruchs in der Urteilsformel (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15; BGH, Beschluss vom 23. April 2014 - 5 StR 166/14).' 4. Der nur geringe Erfolg seines Rechtsmittels auch zum Adhäsionsausspruch rechtfertigt es nicht, den Angeklagten auch nur teilweise von seiner Kosten- und Auslagenlast zu befreien (§ 473 Abs. 1 und 4, § 472 Abs. 1 Satz 1, § 472a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO). - BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)
Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15, StV 2016, 562 (Ls) mwN).
- KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt; …
Denn die Strafvollstreckungsbehörde hat gemäß § 51 Abs. 2 StGB die bisherigen Zahlungen auf die einzubeziehende Geldstrafe obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 - Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, beide juris) anzurechnen. - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
Hierauf wäre die bereits bezahlte Geldstrafe von der Strafvollstreckungsbehörde gemäß § 51 Abs. 2 StGB obligatorisch (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2015 - 4 StR 378/15, juris) und vollständig (…vgl. BGH, Beschl. v. 09.05.2007 - 5 StR 24/07, juris, Rn. 5) anzurechnen gewesen, so dass es zu einem "Anrechnungsüberhang" gekommen wäre und sich die tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe des Angeklagten dadurch verkürzt hätte (…vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, juris Rn. 21). - BGH, 26.04.2023 - 4 StR 346/22
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln …
Er ist auch für sich genommen rechtsfehlerhaft, denn die Anrechnung von Zahlungen auf die einbezogenen Geldstrafen hat - nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 und 4 StGB - im Rahmen der Strafvollstreckung und nicht durch das Tatgericht zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15). - BGH, 09.10.2019 - 5 StR 352/19
Anrechnung bei der Ersetzung einer früheren Strafe
Für ein Ermessen des erkennenden Gerichts ist - anders als bei Anrechnung von Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) - kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66, BGHSt 21, 186, 187; vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15).