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   BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16   

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BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16 (https://dejure.org/2016,52784)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2016 - 3 StR 402/16 (https://dejure.org/2016,52784)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 (https://dejure.org/2016,52784)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 52 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB
    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen Handlungseinheit (unbeendeter Versuch; freiwillige Aufgabe der Tat; Begriff der natürlichen Handlungseinheit; Bedeutung des das Gesamtgeschehen umfassenden Tatplans; keine Auswirkung auf die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 Alt 1 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Natürliche Handelungseinheit mehrerer Einzelakte bei Tötungsdelikten: Freiwilliger Rücktritt von einem Einzelakt und erneuter Tatentschluss mit Erfolgseintritt

  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Mordversuch; Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation (sog. Rücktrittshorizont)

  • rewis.io

    Natürliche Handelungseinheit mehrerer Einzelakte bei Tötungsdelikten: Freiwilliger Rücktritt von einem Einzelakt und erneuter Tatentschluss mit Erfolgseintritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4; StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Mordversuch; Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation (sog. Rücktrittshorizont)

  • datenbank.nwb.de

    Natürliche Handelungseinheit mehrerer Einzelakte bei Tötungsdelikten: Freiwilliger Rücktritt von einem Einzelakt und erneuter Tatentschluss mit Erfolgseintritt

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Natürliche Handlungseinheit - und die Änderung des Tatplans

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt und natürliche Handlungseinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 673
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Das Landgericht hat, von seinem rechtlichen Standpunkt aus konsequent, keine Feststellungen zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation in dem Moment getroffen, als er aufhörte, auf dem Balkon auf seine Ehefrau einzustechen, und das Messer fallen ließ (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).

    Dass der Diebstahlsversuch bei dieser Sachlage nicht gesondert ausgeurteilt wurde, lag allein daran, dass der 2. Strafsenat trotz des ersichtlich vorliegenden Fehlschlags des ersten Teilakts (zur Beendigung einer natürlichen Handlungseinheit durch das Fehlschlagen des Versuchs s. indes etwa BGH, Urteile vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264 mwN; vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, 9 10 NStZ-RR 2013, 273, 274 f.) weiterhin von einer natürlichen Handlungseinheit ausging, bei der der Versuch hinter den nach Wiederaufnahme des Tatentschlusses verwirklichten Taterfolg im Wege materieller Subsidiarität zurücktrat (LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 132 mwN).

  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Eine natürliche Handlungseinheit liegt grundsätzlich (zu abweichender Beurteilung bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Opfer s. etwa Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., Vor § 52 Rn. 7 mwN) dann vor, wenn mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des Täters, die durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind, in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und sein gesamtes Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als einheitliches Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234).

    Dass der Diebstahlsversuch bei dieser Sachlage nicht gesondert ausgeurteilt wurde, lag allein daran, dass der 2. Strafsenat trotz des ersichtlich vorliegenden Fehlschlags des ersten Teilakts (zur Beendigung einer natürlichen Handlungseinheit durch das Fehlschlagen des Versuchs s. indes etwa BGH, Urteile vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264 mwN; vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, 9 10 NStZ-RR 2013, 273, 274 f.) weiterhin von einer natürlichen Handlungseinheit ausging, bei der der Versuch hinter den nach Wiederaufnahme des Tatentschlusses verwirklichten Taterfolg im Wege materieller Subsidiarität zurücktrat (LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 132 mwN).

  • BGH, 13.11.1973 - 1 StR 346/73

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem Mord zu Totschlag - Annahme eines

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    So stehen weder eine Änderung oder eine Erweiterung des Tatplanes noch auch eine kurzfristige Aufgabe des Tatentschlusses der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit notwendig entgegen, wenn die Handlungen in dem vorausgesetzten engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1973 - 1 StR 346/73, juris Rn. 18).

    Ähnliches gilt für den Fall, den der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. November 1973 (1 StR 346/73, juris) zu entscheiden hatte.

  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs; Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Letztlich hat das Landgericht auch nicht festgestellt, dass der Anblick seines Sohnes bei dem Angeklagten eine unüberwindliche psychische Blockade auslöste, die es ihm unmöglich machte, mit seinem Tun fortzufahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014, 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172); somit kommt in Betracht, dass er freiwillig von weiteren Stichen absah.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    In der dem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. März 1953 (2 StR 801/52, BGHSt 4, 219) zugrundeliegenden Sache hatten die Angeklagten nach Versuchsbeginn ihren Entschluss zum Einbruchsdiebstahl zunächst wegen des Erscheinens eines Streifenwagens der Polizei aufgegeben, waren aber in Tatortnähe verblieben und hatten ihr ursprüngliches Vorhaben, als der Streifenwagen vorbeigefahren war, aufgrund neu gefassten Entschlusses in die Tat umgesetzt.
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Das Landgericht hat, von seinem rechtlichen Standpunkt aus konsequent, keine Feststellungen zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation in dem Moment getroffen, als er aufhörte, auf dem Balkon auf seine Ehefrau einzustechen, und das Messer fallen ließ (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01

    Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter,

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschehen auf dem Balkon und dasjenige in der Küche als natürliche Handlungseinheit anzusehen und daher tateinheitlich verknüpft sind (s. bereits BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, NStZ 1997, 385; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168).
  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Eine natürliche Handlungseinheit liegt grundsätzlich (zu abweichender Beurteilung bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Opfer s. etwa Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., Vor § 52 Rn. 7 mwN) dann vor, wenn mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des Täters, die durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind, in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und sein gesamtes Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als einheitliches Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234).
  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97

    Oralverkehr - § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit,

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschehen auf dem Balkon und dasjenige in der Küche als natürliche Handlungseinheit anzusehen und daher tateinheitlich verknüpft sind (s. bereits BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, NStZ 1997, 385; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    Unabhängig hiervon kann ein Heimtückemord gleichwohl ausscheiden, wenn der Täter im ersten Handlungskomplex bereits zurückgetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 5 ff.).

    Hätte der Angeklagte seinem Opfer erst im zweiten Handlungsabschnitt - nach Verlassen des Hauses und Verstecken des zuerst verwendeten Tatmessers, seiner Rückkehr und nach dem Ergreifen des zweiten Messers - die zum Tod führenden Verletzungen beigebracht, wäre die Annahme einer Tat des vollendeten Heimtückemordes wie ausgeführt nur gerechtfertigt, wenn die beiden strafrechtlich relevanten Einzelakte bei wertender Betrachtung als natürliche Handlungseinheit anzusehen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 100/21 Rn. 9 mwN) und der Angeklagte im ersten Handlungskomplex nicht zurückgetreten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 5 ff.).

    In einem solchen Fall könnte die Annahme eines vollendeten Heimtückemordes rücktrittsbedingt durchgreifend in Frage stehen; vielmehr kämen auch eine - ggf. in Tateinheit stehende - gefährliche Körperverletzung und ein Totschlag zum Nachteil des nicht mehr arg- und wehrlosen Opfers in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 5 ff.; s. auch zum fehlgeschlagenen Versuch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 6; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Denn die Zusammenfassung mehrerer strafrechtlich relevanter Einzelakte eines Gesamtgeschehens zu einer natürlichen Handlungseinheit vermag nicht die strafrechtliche Bewertung des jeweiligen Einzelaktes zu modifizieren (BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16, StV 2017, 673, 674).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz,

    Dies ist der Fall, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 ? 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, 346; Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 8; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491; Urteil vom 21. September 1983 ? 2 StR 19/83, NJW 1984, 1568).
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