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   BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20   

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https://dejure.org/2020,40344
BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20 (https://dejure.org/2020,40344)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2020 - 4 StR 223/20 (https://dejure.org/2020,40344)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2020 - 4 StR 223/20 (https://dejure.org/2020,40344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 171b Abs. 1 GVG; § 171b Abs. 5 GVG; § 172 GVG; § 336 Satz 2 StPO
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle Handlung, nicht aber beischlafähnliche Handlung); Ausschluss der Öffentlichkeit (Unanfechtbarkeit der Entscheidung; Erstreckung auf alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung eines Zeugen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Bewertung der Tat des Zwangs des Opfers unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zur Duldung von Berührungen im Genitalbereich und der Vornahme eines Zungenkusses als eine erhebliche sexuelle Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Bewertung der Tat des Zwangs des Opfers unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zur Duldung von Berührungen im Genitalbereich und der Vornahme eines Zungenkusses als eine erhebliche sexuelle Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausschluss der Öffentlichkeit: Wird die Entbindung der Schweigepflicht umfasst?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Zeugenvernehmung - und ihre revisionsgerichtliche Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zungenkuss als sexuelle Handlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugenvernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit - und die Entbindung von der Schweigepflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-234/94

    Tomberger / Gebrüder von der Wettern

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 65/11

    Dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Bei der rechtlichen Bewertung dieser Tat, bei welcher der Angeklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen das Opfer unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage dazu zwang, Berührungen an der Scheide und am Gesäß unterhalb der Kleidung sowie die Vornahme eines Zungenkusses zu dulden, hat das Landgericht übersehen, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Zungenkuss zwar um eine erhebliche sexuelle Handlung, nicht aber um eine beischlafähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 ? 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223; vom 28. Juni 2016 ? 3 StR 154/16 Rn. 2).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Denn die gerichtliche Entscheidung, ob die in § 171b Abs. 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen, ist nach § 171b Abs. 5 GVG unanfechtbar und daher gemäß der Regelung des § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 ? 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275; Beschluss vom 19. Dezember 2006 ? 1 StR 268/06, NJW 2007, 709; vgl. Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 171b GVG Rn. 25).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 154/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen eines schweren sexuellen

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Bei der rechtlichen Bewertung dieser Tat, bei welcher der Angeklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen das Opfer unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage dazu zwang, Berührungen an der Scheide und am Gesäß unterhalb der Kleidung sowie die Vornahme eines Zungenkusses zu dulden, hat das Landgericht übersehen, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Zungenkuss zwar um eine erhebliche sexuelle Handlung, nicht aber um eine beischlafähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 ? 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223; vom 28. Juni 2016 ? 3 StR 154/16 Rn. 2).
  • BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84

    Verletzung des Fragerechts des Angeklagten nach seiner Wiederzulassung

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05

    Revision des Nebenklägers (Zulässigkeit; Angabe des Ziels des Rechtsmittels)

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
    Denn die gerichtliche Entscheidung, ob die in § 171b Abs. 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen, ist nach § 171b Abs. 5 GVG unanfechtbar und daher gemäß der Regelung des § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 ? 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275; Beschluss vom 19. Dezember 2006 ? 1 StR 268/06, NJW 2007, 709; vgl. Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 171b GVG Rn. 25).
  • BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23

    Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst ein Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensvorgang beschränkt, auch weitere Verfahrensvorgänge, die mit diesem in enger Verbindung stehen oder sich aus ihm entwickeln und die daher zu demselben Verfahrensabschnitt gehören (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 1 StR 243/22 Rn. 9; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 223/20 Rn. 4; jew. mwN).
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