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   BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20   

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https://dejure.org/2020,44093
BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20 (https://dejure.org/2020,44093)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2020 - 4 StR 390/20 (https://dejure.org/2020,44093)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 (https://dejure.org/2020,44093)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 169 GVG; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB
    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen während der Coronavirus-Pandemie); Urteilsgründe (Darstellung der entscheidungserheblichen Tatsachen durch den Tatrichter); Schuldunfähigkeit wegen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, §§ 315b Abs. 1 Nr. 2, 315c Abs. 1 Nr. 2a, d, Abs. 3 Nr. 1, 303, 240, 142 Abs. 1 Nr. 1, 229 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, §§ 315b, 315c StGB, § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • rewis.io

    Öffentlichkeit des Strafverfahrens: Hinderung der Teilnahme als Zuschauer durch Corona-Allgemeinverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung zu den jeweiligen Straftatbeständen bei einer Vielzahl von festgestellten Verkehrsverstößen aufgrund einer Fluchtfahrt und Verfolgungsfahrt; Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten aufgrund einer organischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Corona-Verordnung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gerichtsbesuch bleibt auch im Lockdown erlaubt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Gerichtsbesuche sind auch in Zeiten des Lockdowns möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Gerichtsverhandlungen kann man trotz Corona-Ausgangssperre aufsuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 226

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

    Die aufgrund der COVID-19-Pandemie durch die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 22. März 2020 angeordneten Ausgangsbeschränkungen stellen kein Verbot dar, als Zuhörer und damit als Teil der Saalöffentlichkeit an einer Hauptverhandlung teilzunehmen (ebenso BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20).

    Auch die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen begründet einen triftigen Grund (BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur fast wortgleichen bayerischen Regelung OLG München, NJW 2020, 1381; ebenso Rau in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl., § 19 Rn. 83; Meßling in Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19-CoronaGesetzgebung - Gesundheit und Soziales, § 20 Verfahrensrecht Rn. 60; aA Kulhanek, NJW 2020, 1183, 1184; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 315).

    Denn ein trotz eines nicht bestehenden Teilnahmeverbots vorgenommener Verzicht Einzelner würde in diesen Fällen auf Umständen beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Gerichts fielen (vgl. OLG München, NJW 2020, 1381; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 169 Rn. 25a; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 316; offen gelassen BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur Frage des Vertretenmüssens etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 f.; vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 73; Franke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 134 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 89; jeweils mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    (c) Das Landgericht übersieht zudem, dass nicht verfahrensgegenständliche Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann; denn nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.03.2022 - 1 StR 483/21 bei juris; 17.11.2020 - 4 StR 390/20 = NStZ-RR 2021, 83 = StV 2021, 226 = BGHR GVG § 169 S 1 Öffentlichkeit 5; 08.10.2019 - 4 StR 421/19 = NStZ-RR 2020, 28; 24.05.2017 - 1 StR 176/17 = wistra 2017, 445 = StV 2018, 39 = NStZ 2018, 341= NZWiSt 2018, 3839 = BeckRS 2017, 120582; 01.10.2015 - 3 StR 102/15 = NStZ-RR 2016, 12 = StV 2017, 89).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21

    Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit:

    Angesichts der Gleichförmigkeit der Fahrten ausschließlich zum und vom Tatort und weil "Führer der für die Taten genutzten Pkws (...) stets der Angeklagte O. " war (UA S. 9), ist, da weitere Feststellungen insoweit nicht zu erwarten sind, zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass er in diesen Fällen von vorneherein beabsichtigte, den jeweiligen Pkw auf der Hin- und der Rückfahrt zu führen und mit Hin- und Rückfahrt deshalb jeweils nur eine Tat vorliegt (vgl. BGH Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 19-21).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Landgericht übersieht aber, dass Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von

    Denn der Angeklagte ist durch die Annahme verminderter Schuldfähigkeit und die vom Landgericht vorgenommene Strafmilderung nach § 21 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 33, StV 2021, 226).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21

    Teileinstellung

    Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs der diesen Taten zugrundeliegenden Fahrten mit einer vorhergehenden Nutzung des Kraftfahrzeuges (Fälle II.3. Nrn. 1, 3, 6, 10, 17, 21, 24, 30, 32, 34, 41, 45, 47, 50, 52, 54, 56, 59, 62, 66, 68, 70, 76, 78) ist aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen, dass es sich jeweils um dieselbe Straftat handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229 f.; vom 9. Januar 2019 - 2 StR 33/18, juris Rn. 5; vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 20 f.).
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