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   BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52   

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https://dejure.org/1953,4781
BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52 (https://dejure.org/1953,4781)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1953 - 3 StR 648/52 (https://dejure.org/1953,4781)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - 3 StR 648/52 (https://dejure.org/1953,4781)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Planmässiges Handeln eines betrunkenen Täters ist kein unbedingtes Hindernis für die Verneinung seiner Fähigkeit, das Unerlaubte seines Tuns einzusehen, noch weniger für die Verneinung seines Hemmungsvermögens (RGSt 67, 149; BGHSt 1, 384).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Aber selbst da kann von der Zuhilfenahme des Fachwissens eines Sachverständigen abgesehen werden (BGHSt 3, 52).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Das Leugnen allein darf aber nicht als straferschwerend berücksichtigt werden (BGHSt 3, 199).
  • RG, 28.02.1933 - I 180/33

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Planmässiges Handeln eines betrunkenen Täters ist kein unbedingtes Hindernis für die Verneinung seiner Fähigkeit, das Unerlaubte seines Tuns einzusehen, noch weniger für die Verneinung seines Hemmungsvermögens (RGSt 67, 149; BGHSt 1, 384).
  • RG, 10.10.1930 - I 322/30

    Zur Frage der Grenzziehung zwischen Zurechnungsfähigkeit, partieller

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Zurechnungsunfähigkeit im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht nur in den Fällen sinnloser Trunkenheit vor (RGSt 64, 349 [353]).
  • RG, 14.05.1925 - II 211/25

    Unter welchen Voraussetzungen darf die vom ersten Richter verfügte Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Die Entscheidung darüber ist der Sache nach ein Strafzumessungsgrund (RGSt 59, 231).
  • RG, 14.02.1929 - II 1442/28

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 648/52
    Er mußte fähig sein, sie trotz der durch seine Trunkenheit beeinträchtigten Geistestätigkeit vernunftgemäss zu wollen, seine Entschliessungen und sein Handeln also der ihm verbliebenen verstandesmässigen Einsicht gemäss zu bestimmen (RGSt 63, 46).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 423/61

    Anrechnung einer Untersuchungshaft - Verpflichtung des Angeklagten zur

    Wie in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs feststeht, darf der Angeklagte deshalb allein, weil er die Straftat leugnete, weder bei der Strafzumessung noch bei der Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft einen Nachteil erleiden; denn das Gesetz verlangt von ihm nicht, daß er zur Aufklärung des Sachverhalts beitrage und der Strafverfolgungsbehörde oder dem Gericht den Schuldbeweis durch ein Geständnis erleichtere (BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105 ff [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1956, 879 Nr. 19; BGH NJW 1956, 1164 Nr. 19; BGH NJW 1956, 1845 Nr. 17; siehe ferner BGH 1 StR 50/60 vom 8. März 1960; 2 StR 572/53 vom 8. Januar 1954; 3 StR 648/52 vom 17. Dezember 1953; 4 StR 84/54 vom 8. Juli 1954; 5 StR 345/59 vom 29. September 1959).
  • BGH, 20.05.1955 - 1 StR 118/55

    Rechtsmittel

    Daher darf die Anrechnung der Untersuchungshaft weder allein deshalb versagt werden, weil er geleugnet und dadurch das Verfahren hinausgezögert hat (vgl BGH 3 StR 648/52 vom 17. Dezember 1953, BGH 4 StR 84/54 vom 8. Juli 1954), noch darf es erschwerend gewertet werden, daß er diese Haft oder ihre Dauer sich selbst zuzuschreiben habe, weil er nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen habe.
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