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   BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56   

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BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56 (https://dejure.org/1956,333)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1956 - II ZR 47/56 (https://dejure.org/1956,333)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1956 - II ZR 47/56 (https://dejure.org/1956,333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 375
  • NJW 1957, 257
  • DB 1957, 95
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53

    Entlassung eines Vorstandsmitgliedes

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Wenn aber eine generelle Versorgungszusage oder ein ihr gleichkommender Sachverhalt vorliegt und damit der Versorgungsgedanke einmal in das Dienstverhältnis eingeführt ist, kann es unter ganz besonderen Umständen gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht des Unternehmers verstoßen, wenn sich der Leistungsträger der Zahlung eines angemessenen Ruhegeldes versagt oder darauf beruft, daß noch nicht alle Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt seien; das gilt selbst dann, wenn der Dienstverpflichtete aus einem in seiner Person liegenden Grund, z.B. infolge der Entnazifizierung, aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden mußte (BGHZ 16, 50; 12, 337 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53][345]; 8, 348 [368]; BGH NJW 1954, 797; Betrieb 1954, 496; BB 1954, 473; Urt v. 21.6.1952 II ZR 214/51; Urt. v. 17.10.1951 II ZR 83/51; RAG ArbRSamml 46, 397; 37, 71; DR 1939, 1527; Siebert BB 1954, 658).

    Diese Rechtsprechung betrifft entgegen der Ansicht der Revision gerade auch solche Fälle, in denen wie hier der Dienstverpflichtete zu einem Zeitpunkt entlassen wurde, als er die formellen Voraussetzungen für eine Rentenberechtigung, wie z.B. eine bestimmte Dienstzeit, noch nicht voll erfüllt hatte (z.B. NJW 1954, 797).

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Wenn aber eine generelle Versorgungszusage oder ein ihr gleichkommender Sachverhalt vorliegt und damit der Versorgungsgedanke einmal in das Dienstverhältnis eingeführt ist, kann es unter ganz besonderen Umständen gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht des Unternehmers verstoßen, wenn sich der Leistungsträger der Zahlung eines angemessenen Ruhegeldes versagt oder darauf beruft, daß noch nicht alle Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt seien; das gilt selbst dann, wenn der Dienstverpflichtete aus einem in seiner Person liegenden Grund, z.B. infolge der Entnazifizierung, aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden mußte (BGHZ 16, 50; 12, 337 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53][345]; 8, 348 [368]; BGH NJW 1954, 797; Betrieb 1954, 496; BB 1954, 473; Urt v. 21.6.1952 II ZR 214/51; Urt. v. 17.10.1951 II ZR 83/51; RAG ArbRSamml 46, 397; 37, 71; DR 1939, 1527; Siebert BB 1954, 658).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Wenn aber eine generelle Versorgungszusage oder ein ihr gleichkommender Sachverhalt vorliegt und damit der Versorgungsgedanke einmal in das Dienstverhältnis eingeführt ist, kann es unter ganz besonderen Umständen gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht des Unternehmers verstoßen, wenn sich der Leistungsträger der Zahlung eines angemessenen Ruhegeldes versagt oder darauf beruft, daß noch nicht alle Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt seien; das gilt selbst dann, wenn der Dienstverpflichtete aus einem in seiner Person liegenden Grund, z.B. infolge der Entnazifizierung, aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden mußte (BGHZ 16, 50; 12, 337 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53][345]; 8, 348 [368]; BGH NJW 1954, 797; Betrieb 1954, 496; BB 1954, 473; Urt v. 21.6.1952 II ZR 214/51; Urt. v. 17.10.1951 II ZR 83/51; RAG ArbRSamml 46, 397; 37, 71; DR 1939, 1527; Siebert BB 1954, 658).
  • BGH, 21.06.1952 - II ZR 214/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Wenn aber eine generelle Versorgungszusage oder ein ihr gleichkommender Sachverhalt vorliegt und damit der Versorgungsgedanke einmal in das Dienstverhältnis eingeführt ist, kann es unter ganz besonderen Umständen gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht des Unternehmers verstoßen, wenn sich der Leistungsträger der Zahlung eines angemessenen Ruhegeldes versagt oder darauf beruft, daß noch nicht alle Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt seien; das gilt selbst dann, wenn der Dienstverpflichtete aus einem in seiner Person liegenden Grund, z.B. infolge der Entnazifizierung, aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden mußte (BGHZ 16, 50; 12, 337 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53][345]; 8, 348 [368]; BGH NJW 1954, 797; Betrieb 1954, 496; BB 1954, 473; Urt v. 21.6.1952 II ZR 214/51; Urt. v. 17.10.1951 II ZR 83/51; RAG ArbRSamml 46, 397; 37, 71; DR 1939, 1527; Siebert BB 1954, 658).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53

    Kündigung eines Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Wenn aber eine generelle Versorgungszusage oder ein ihr gleichkommender Sachverhalt vorliegt und damit der Versorgungsgedanke einmal in das Dienstverhältnis eingeführt ist, kann es unter ganz besonderen Umständen gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht des Unternehmers verstoßen, wenn sich der Leistungsträger der Zahlung eines angemessenen Ruhegeldes versagt oder darauf beruft, daß noch nicht alle Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt seien; das gilt selbst dann, wenn der Dienstverpflichtete aus einem in seiner Person liegenden Grund, z.B. infolge der Entnazifizierung, aus seinem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden mußte (BGHZ 16, 50; 12, 337 [BGH 24.02.1954 - II ZR 63/53][345]; 8, 348 [368]; BGH NJW 1954, 797; Betrieb 1954, 496; BB 1954, 473; Urt v. 21.6.1952 II ZR 214/51; Urt. v. 17.10.1951 II ZR 83/51; RAG ArbRSamml 46, 397; 37, 71; DR 1939, 1527; Siebert BB 1954, 658).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Dabei brauchte es freilich nicht in aller Ausführlichkeit auf jede einzelne Zeugenaussage ausdrücklich einzugehen (BGHZ 3, 162 [175]).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52

    Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Ein solcher Mangel liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn die Begründung des Urteils in irgendeiner Beziehung lückenhaft oder unvollständig ist, es sei denn, daß erhebliche Streitpunkte, wie insbesondere einzelne Ansprüche oder selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel, in den Gründen völlig übergangen sind und auch aus dem Zusammenhang nicht zu entnehmen ist, wie das Gericht den betreffenden Rechtsbehelf beurteilt hat (BGHZ 7, 238 [240]; RGZ 109, 201; RG JW 1934, 2140; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 551 Anm. II 7).
  • RG, 18.11.1924 - VI 164/24

    Dinglicher Übereignungsvertrag; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
    Ein solcher Mangel liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn die Begründung des Urteils in irgendeiner Beziehung lückenhaft oder unvollständig ist, es sei denn, daß erhebliche Streitpunkte, wie insbesondere einzelne Ansprüche oder selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel, in den Gründen völlig übergangen sind und auch aus dem Zusammenhang nicht zu entnehmen ist, wie das Gericht den betreffenden Rechtsbehelf beurteilt hat (BGHZ 7, 238 [240]; RGZ 109, 201; RG JW 1934, 2140; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 551 Anm. II 7).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Es handelt sich um eine Prüfung, die sich nicht in den Voraussetzungen des § 242 BGB erschöpft (vgl. dazu BGHZ 45, 258, 266; auch BGHZ 22, 375, 380), sondern - mit Blick auf das Merkmal der groben Unbilligkeit - um die Beantwortung einer im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Frage.
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Jedenfalls ist die in erster Linie dem Tatrichter obliegende Würdigung der Gleichheit oder der Verschiedenheit der hier in Betracht kommenden Fälle (vgl. auch BGHZ 22, 375, 380 ) von Rechtsirrtum nicht beeinflußt.
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Hat das Berufungsgericht über mehrere selbständige Streitgegenstände entschieden, so muß die Revision für jeden Streitgegenstand begründet werden, anderenfalls sie hinsichtlich des nicht begründeten Streitgegenstandes unzulässig ist (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB; BGH Urteil vom 17. Dezember 1956, BGHZ 22, 375).
  • BGH, 23.09.1968 - II ZR 94/67

    Ruhegehaltsanspruch des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft

    Für die Anwendung des Grundsatzes, daß ein Ruhegehaltsanspruch unter besonderen Umständen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben und der nachwirkenden Fürsorgepflicht hergeleitet werden kann, wenn die vertraglichen Voraussetzungen für den Anspruch noch nicht erfüllt waren (vgl. BGHZ 22, 375, 381) [BGH 17.12.1956 - II ZR 47/56], ist regelmäßig kein Raum, wenn sich das vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglied in einem anderen Dienstverhältnis eine Pensionsberechtigung verschafft hat.

    Allerdings kann ein Pensionsanspruch ohne das Vorliegen seiner vertraglichen Voraussetzungen nur unter ganz besonderen Umständen gegeben werden (BGHZ 22, 375, 381 [BGH 17.12.1956 - II ZR 47/56] m.w.Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14

    Ansprüche auf höhere Überschussbeteiligung gegen Pensionskasse

    Mit dem Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 17.12.1956 (BGHZ 22, 375, 380) macht die Klägerin lediglich allgemein geltend, dass bei einem Rechtsstreit gegen eine Pensionskasse das dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen sei.
  • BGH, 06.06.1968 - II ZR 211/66

    Auslegung eines Vergleichs - Erhöhung der Rente bei Ansteigen der gesetzlichen

    Durch landgerichtliches Urteil vom 25. November 1954 (vgl. dazu das Revisionsurteil des Senats vom 17. Dezember 1956, BGHZ 22, 375) ist festgestellt worden, daß die K.-Pensionskasse, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, verpflichtet sei, an den Kläger eine beitragsfreie Rente vom 65. Lebensjahr an oder bei vorheriger Invalidität zu zahlen sowie eine entsprechende Hinterbliebenenrente nach der Satzung zu entrichten.

    Da die Leistungen der K.-Pensionskasse, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1956 (BGHZ 22, 375, 379) [BGH 17.12.1956 - II ZR 47/56] dargelegt hat, wirtschaftlich Versorgungsleistungen der Beklagten selbst sind, fließen dieser praktisch auch die Ausgleichszahlungen des Bundes zu.

  • OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96

    Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner

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  • BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S

    Steuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen an eine betriebliche

    Vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs II ZR 47/56 vom 17. Dezember 1956, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 22 S. 375, "Der Betriebs-Berater" 1957 S. 79, "Der Betrieb" 1957 S. 95.
  • LG Hamburg, 25.06.1974 - 19/72

    Erschiessung von vier inhaftierten Juden. Massenerschiessung der in Slonim

    Da das Mordmerkmal der Grausamkeit tatbezogen ist, gehört es nicht zu den besonderen persönlichen Merkmalen im Sinne von § 50 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGH 22, 375).
  • BFH, 20.04.1977 - II R 47/76

    Arbeitgeber - Versicherungsgesellschaft - Abschluß eines

    Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis werden miteinander verbunden (vgl. Prölss, Schmidt, Sasse, Versicherungsaufsichtsgesetz, 7. Aufl., § 20 Anm. 2 S. 330; vgl. auch BGH-Urteil vom 17. Dezember 1956 II ZR 47/56, BGHZ 22, 375, und Anm. Haidinger hierzu LM-VAG § 21 Nr. 3).
  • BAG, 25.02.1960 - 3 AZR 446/57

    Lange Betriebszugehörigkeit - Unkündbarkeit - Anwartschaft auf betriebliche

  • BAG, 13.07.1973 - 3 AZR 385/72

    Muttergesellschaft eines Konzerns - Übernahme von Versorgungspflichten - Eintritt

  • OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98

    Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 62/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.04.1967 - II ZR 122/65

    Anspruch eines ehemaligen hauptamtlichen Vorstandsmitglieds einer beklagten

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