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BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertretung durch einen Patentanwalt - Eintritt einer nicht vorschriftsmäßigen Vertretung bei Todes des Inlandsvertreters - Teilnahme eines auswärtigen Beteiligten an einem Verfahren vor dem Patentamt oder Patentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 51, 269
- NJW 1969, 984
- MDR 1969, 571
- GRUR 1969, 437
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68
Die Rechtsbeschwerde mußte deshalb als unbegründet (BGHZ 39, 333, 334) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] zurückgewiesen werden. - BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64
Versagung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68
Der von der Rechtsbeschwerdeführerin gerügte Mangel einer nach Vorschrift des Gesetzes nicht ordnungsgemäß vertretenen Beteiligten ist deshalb nicht gegebene Auf andere Verfahrensmängel, die in § 41 p Abs. 3 PatG nicht genannt sind, kann die ohne Zulassung erhobene Rechtsbeschwerde nicht gestutzt werden; das gilt insbesondere für die Rüge mangelnden rechtlichen Gehörs (BGHZ 43, 12; BGH GRUR 1965, 502, 504; Reimer PatG § 41 p Anm. 19 Abs. 2; Benkard PatG § 41 p Anm. 18). - BGH, 19.02.1965 - Ib ZB 6/63
Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde in Warenzeichensachen - Eröffnung des Weges der …
Auszug aus BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68
Der von der Rechtsbeschwerdeführerin gerügte Mangel einer nach Vorschrift des Gesetzes nicht ordnungsgemäß vertretenen Beteiligten ist deshalb nicht gegebene Auf andere Verfahrensmängel, die in § 41 p Abs. 3 PatG nicht genannt sind, kann die ohne Zulassung erhobene Rechtsbeschwerde nicht gestutzt werden; das gilt insbesondere für die Rüge mangelnden rechtlichen Gehörs (BGHZ 43, 12; BGH GRUR 1965, 502, 504; Reimer PatG § 41 p Anm. 19 Abs. 2; Benkard PatG § 41 p Anm. 18). - RG, 04.02.1882 - 3354/81
1. Ist der ausländische Patentinhaber, der vorschriftsmäßig einen im Inlande …
Auszug aus BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68
Diese Regelung findet ihren Grund darin, daß die Bestellung eines Inlandsvertreters im Interesse der inländischen Behörden und Verfahrensgegener, insbesondere zwecks Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs mit dem im Ausland Wohnhaften, notwendig erscheint (RGZ 41, 92, 95; RGSt 6, 10; RPA Mitt. 1935, 198), während eine Beschränkung der Verhandlungsfähigkeit - abgesehen davon, daß der Beteiligte die Verfahrenshandlungen des Inlandsvertreters gegen sich gelten lassen muß - nicht beabsichtigt ist (RGSt 6, 10; RG Bl. f. PMZ 1899, 239).
- BGH, 18.06.2020 - I ZB 83/19
Anwendbarkeit des § 547 Nr. 4 ZPO bei Fortfall des Bevollmächtigten im …
Das schließt die Annahme eines Nichtvertretenseins im Sinne von § 547 Nr. 4 ZPO aus (vgl. zu § 41p Abs. 3 Nr. 3 PatG in der Fassung vom 2. Januar 1968 [BGBl. I S. 1] BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1968 - X ZB 7/68, GRUR 1969, 437, 438 [juris Rn. 10]; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 7. Februar 1996 - X R 79/95, juris Rn. 16). - BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00
Zustellung an den bisherigen Verfahrensbevollmächtigten bei Mandatsniederlegung …
Da der Wegfall des Inlandsvertreters die Verhandlungsfähigkeit vor dem Bundespatentgericht unberührt läßt, kann allenfalls die sachliche Voraussetzung für die Fortführung des Verfahrens bis zur Bestellung eines neuen Inlandsvertreters fehlen (BGH GRUR 1969, 437, 438 "Inlandsvertreter"; BPatGE 17, 11, 12).Der Rechtsverkehr soll erleichtert und insbesondere oft zeitaufwendige Zustellungen in das Ausland sollen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung dadurch vermieden werden, daß der ausländische Beteiligte einen Inlandsvertreter bestellen muß, an den zugestellt werden kann (vgl BGH GRUR 1969, 437, 438 "Inlandsvertreter"; BPatG BlPMZ 1998, 374, 375 "Twixt/Oliver Twist").
Soweit der Bundesgerichtshof (GRUR 1969, 437, 438 "Inlandsvertreter") und das Bundespatentgericht (BPatGE 1, 31, 32) eine Anwendung im Patenterteilungsverfahren unter Hinweis auf die Einseitigkeit des Verfahrens und das Fehlen schutzwürdiger Belange einer Gegenpartei abgelehnt haben, gilt dies nicht für das zweiseitige Einspruchsverfahren.
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14
Interfaceschaltung
Es handelt sich insoweit um eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für den sachlichen Fortgang des Verfahrens (BGH GRUR 1969, 437 - Inlandsvertretung;… Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 42 m. w. N.).
- BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
EWING; Löschung einer eingetragenen Marke im Fall des Fehlens eines …
Dem steht nicht entgegen, daß nach dem früher geltenden § 35 Abs. 2 WZG für die Geltendmachung des Anspruchs auf Schutz eines Warenzeichens die Bestellung eines Inlandsvertreters erforderlich war und deshalb der ausländische Anmelder auch im Widerspruchsbeschwerdeverfahren, um der Zurückweisung seiner Anmeldung zu entgehen, einen Inlandsvertreter zu bestellen hatte (BPatG BlPMZ 1988, 114 unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. v. 17.12.1968 - X ZB 7/68, GRUR 1969, 437, 438 - Inlandsvertreter). - OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14
Digitalwandler
Es handelt sich insoweit um eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für den sachlichen Fortgang des Verfahrens (BGH GRUR 1969, 437 - Inlandsvertretung;… Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 42 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
ISDN-Basis-Anschluss
Es handelt sich insoweit um eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für den sachlichen Fortgang des Verfahrens (BGH GRUR 1969, 437 - Inlandsvertretung;… Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 42 m. w. N.). - BPatG, 16.11.2010 - 21 W (pat) 10/08
Patentbeschwerdeverfahren - "Drehmoment-Erfassung bei einem Extruder" - zur …
Dabei sind die vor Einsetzung eines Inlandsvertreters (bzw. vor Einsetzung eines neuen Inlandsvertreters nach Wegfall des früheren) vorgenommenen Verfahrenshandlungen nicht unwirksam (vgl. BGH GRUR 1969, 437 - Inlandsvertreter), sondern nur mit einem behebbaren Mangel behaftet. - BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) - …
Wären daher die Patentanwälte T. und K. ohne Vertretungsmacht gewesen, so hätte das kein Nichtvertretensein der Einsprechenden im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG zur Folge gehabt, nachdem die Beschwerde vom Rechtsvorgänger der Einsprechenden wirksam eingelegt worden war (vgl. BGH GRUR 1969, 437, 438 - Inlandsvertreter). - BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
Vertretungsmangel - Ladung - Verlegungsantrag - Mangel der gesetzlichen …
Der Senat hat sich bereits in einer Entscheidung vom 17. Dezember 1968 (BGHZ 51, 269 = GRUR 1969, 437 - Inlandsvertreter) mit der Frage befaßt, ob der Tod eines Inlandsvertreters nach § 16 PatG 1968 (jetzt § 25 PatG) zu einem Vertretungsmangel im Sinne des damaligen § 41 p Abs. 3 Nr. 3 (jetzt § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG) führt. - BGH, 16.12.1996 - PatAnwZ 1/96
Zulassung zur Patentanwaltschaft - Entfernung zwischen dem Dienstort und dem …
Einspruch gegen eine von dem Antragsteller eingereichte Patentanmeldung erheben, entgegenhält, ein Einspruch sei ohne die Beauftragung eines in Deutschland zugelassenen Patent- oder Rechtsanwalts nicht möglich, ist allerdings darauf hinzuweisen, daß zwar § 25 des Patentgesetzes für die Teilnahme einer Person ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland an einem patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren die Bestellung eines Patent- oder eines Rechtsanwalts als Vertreter im Inland voraussetzt, den Auswärtigen jedoch nicht von einer unmittelbaren Teilnahme am patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren ausschließt (vgl. BGH, GRUR 1969, 437, 438; 1994, 360 [BGH 01.02.1994 - X ZR 57/93]; BPatGE 4, 160, 161); demgemäß wäre es anderen Mitarbeitern der HI. - BPatG, 17.09.2009 - 21 W (pat) 82/05
- BGH, 10.07.1986 - X ZB 2/86
Zurückweisung einer Patentanmeldung für ein tragbares Atemgerät - Antrag auf …
- BGH, 30.09.1969 - X ZB 4/68
Mangelnde Vertretung eines Auswärtigen im Patenterteilungsverfahren vor dem …
- BPatG, 07.05.1973 - 34 W (pat) 21/71