Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,208
BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1975,208)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1975 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1975,208)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1975,208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei - Mittel, mit denen der Täter den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Partei fördert - Entziehung der verfassungsgerichtlich angeordneten Auflösung durch bloße ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 46; StGB (1975) §§ 84, 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 258
  • NJW 1976, 575
  • MDR 1976, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Die beschlagnahmten Druckschriften und Matern unterliegen der Unbrauchbarmachung gemäß § 86 Abs. 1 StGB a.F., da sie zumindest der Vorbereitung einer Unterstützung der verbotenen Partei dienten (vgl. BGHSt 22, 108, 111; 8, 205, 212/213).
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51

    Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das ergibt sich für das neue Einziehungsrecht aus § 42 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des EGOWiG und aus § 75 Satz 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des 2. StrRG, galt aber für die Frage der Entschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon für den vorliegend maßgeblichen (Art. 155 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EGOWiG, § 2 Abs. 5, 1 StGB n.F.) Rechtszustand vor deren Einführung (vgl. BGHSt 2, 328; BGHZ 27, 382, 386 ff; BGHSt 2, 320, 323).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Die Einziehungsbeteiligten E., G. und A. sind Täter im Sinne des § 86 Abs. 2 StGB a.F. und des § 92 b Abs. 2 der Übergangsfassung (Art. 7 Nr. 2 des 8. StÄG), da sie zumindest den äußeren Tatbestand des § 90 a StGB a.F. und den des § 84 StGB n.F. erfüllt haben (vgl. BGHSt 15, 399).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60
    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56

    Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das ergibt sich für das neue Einziehungsrecht aus § 42 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des EGOWiG und aus § 75 Satz 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des 2. StrRG, galt aber für die Frage der Entschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon für den vorliegend maßgeblichen (Art. 155 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EGOWiG, § 2 Abs. 5, 1 StGB n.F.) Rechtszustand vor deren Einführung (vgl. BGHSt 2, 328; BGHZ 27, 382, 386 ff; BGHSt 2, 320, 323).
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I (teilw. veröff. in BGHSt 23, 226, ausführlicher in NJW 1970, 818) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 01.04.1968 - StB 2/68

    Beschlagnahme des als Druckschrift zur Verbreitung im Bundesgebiet bestimmten

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Die beschlagnahmten Druckschriften und Matern unterliegen der Unbrauchbarmachung gemäß § 86 Abs. 1 StGB a.F., da sie zumindest der Vorbereitung einer Unterstützung der verbotenen Partei dienten (vgl. BGHSt 22, 108, 111; 8, 205, 212/213).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Auch nach den neuen Einziehungsvorschriften (§ 92 b in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, 4 a.F. und § 74 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 3, 4 n.F.) würde dazu bereits die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung genügen, da nach den vom Landgericht festgestellten Umständen die Gefahr besteht, daß die beschlagnahmten Gegenstände der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen (beziehungsweise rechtswidriger Taten) dienen werden (vgl. BGHSt 23, 64, 68/69).
  • BGH, 29.04.1952 - 1 StR 615/51

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Handel mit unverzollten und

  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Die Auslegung, wonach vorkonstitutionelle Schriften keine Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB sein können, entspricht - ungeachtet der oben erörterten, auf NS-Schriften fixierten kurzen Diskussion im Sonderausschuss - der Gesamttendenz der Vertreter aller drei Bundestagsfraktionen in diesem Ausschuss, die zunächst darauf gerichtet war, eine Nachfolgevorschrift für § 93 StGB a.F. überhaupt abzulehnen (vgl. Prot. V, S. 1229 ff, 1243 ff, 1594), und die dann, bei der Erörterung einer Kompromisslösung (vgl. BGHSt 26, 258, 263/264), darauf hinging, eine an Organisationsverbote anknüpfende Strafvorschrift möglichst eng zu fassen /Prot.
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10

    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage;

    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    Dass das Urteil keine Ausführungen zur Ermessensausübung enthält, ist unschädlich, da nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die sichergestellten Betäubungsmittel wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (BGHR BtMG § 33 Einziehung, unterbliebene 1; BGHSt 26, 258, 266 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 171/07 vom 03.07.2007 und 1 Ss 197/10 vom 29.11.2010) .
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Eine Straflosigkeit der Beihilfe zum Werben für eine kriminelle Vereinigung läßt sich auch nicht daraus herleiten, daß der Gesetzgeber die Beihilfe zu Straftaten nach § 84 Abs. 2 StGB nicht mit Strafe bedrohen wollte (vgl. Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/2860, S. 6; BGHSt 26, 258, 260/261).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Allerdings könnten die Wendungen in der Entscheidung BGHSt 26, 258, 260 f., daß "Hilfeleistungen, denen eine meßbare organisationswirksame Bedeutung" nicht zukommt, straflos bleiben oder in denen auf den durch eine Tathandlung erzielten "Erfolg im Sinne einer konkreten Förderung des organisatorischen Zusammenhalts" abgestellt wird, dahin verstanden werden, daß es für eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG eines Erfolgseintritts im Einzelfall bedürfe.
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Allerdings hat der Senat zu § 84 StGB in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum die Auffassung vertreten, daß neben den zur Täterschaft verselbständigten materiellen Beihilfehandlungen der Unterstützung einer verbotenen Partei (vgl. BGHSt 20, 89 f.) die Möglichkeit strafbarer Beihilfe ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 258, 260/261; ebenso Laufhütte in LK-StGB 11. Aufl. § 84 Rdn. 15 und § 85 Rdn. 8; Rudolphi in SK-StGB 5. Aufl., Stand August 1996, § 84 Rdn. 14; Sonnen in AK-StGB § 84 Rdn. 37; Lackner StGB 21. Aufl. § 84 Rdn. 3; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 84 Rdn. 8; Wache in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 20 VereinsG Rdn. 28 ; Sommer JR 1981, 490, 491, 495; vgl. auch BGHSt 6, 159, 160 zu § 90 a StGB a.F.; a.A. Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 84 Rdn. 17).
  • OLG Koblenz, 03.07.2007 - 1 Ss 171/07

    Einziehung: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung bei der Einziehung von

    Der Einziehungsentscheidung des Revisionsgerichts stehen fehlende Urteilsausführungen zur Ermessensentscheidung nach § 33 Abs. 2 BtMG bzw. § 74 Abs. 1 StGB nicht entgegen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die Einziehungsgegenstände wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich wäre (im Anschluss an BGH, 30. September 1986, 1 StR 497/86, BGHR BtMG § 33 Einziehung, unterbliebene 1und BGH, 17. Dezember 1975, 3 StR 4/71, BGHSt 26, 258, 266 m.w.N).

    Denn nach den Umständen des Falles wäre eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die sichergestellten Betäubungsmittel und die Digitalwaage wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (BGHR BtMG § 33 Einziehung, unterbliebene 1; BGHSt 26, 258, 266 m.w.N.).

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Einziehung von

    Doch kann das Revisionsgericht auch in solchen Fällen ausnahmsweise selbst entscheiden, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die beschlagnahmten Sachen wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 4/71 I, BGHSt 26, 258, 266 mwN).
  • OLG Hamm, 13.06.2000 - 2 Ss 401/00

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses bei Schreibversehen, Hinweispflicht des

    Es ist anerkannt, dass in einem solchen Fall das Revisionsgericht die - unterbliebene - Einziehung nach § 354 Abs. 1 StPO selbst aussprechen kann (zu vgl. BGHSt 26, 258, 266 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

  • BGH, 03.04.1989 - 4 StR 120/89

    Hehlerei - Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Teilnahme an der Tat

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ss 482/04

    Abgrenzung von erweitertem Verfall und Einziehung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht