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   BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80   

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https://dejure.org/1980,6673
BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80 (https://dejure.org/1980,6673)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1980 - 2 StR 616/80 (https://dejure.org/1980,6673)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 (https://dejure.org/1980,6673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes - Strafrechtliche Folgen einer verminderten Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Billigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist, wenn dieser aber trotz höchster Gefährdung des Opfers an der Verfolgung seines Zieles um Jeden Preis festhält (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich schon die Annahme verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; zuletzt BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80

    Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich schon die Annahme verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; zuletzt BGH, Beschluß vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80).
  • BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes bei der

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Billigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist, wenn dieser aber trotz höchster Gefährdung des Opfers an der Verfolgung seines Zieles um Jeden Preis festhält (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Bei diesem Sachverhalt und bei der besonders kaltblütigen und grausamen Ausführung der Tat lag die Annahme eines minder schweren Falles so fern, daß der Tatrichter nicht gedrängt war, die Frage ausdrücklich zu erörtern, ob die Möglichkeit der verminderten Schuldfähigkeit für sich allein zur Anwendung des mildesten Strafrahmens führen mußte; der Gesamtzusammenhang der Strafzumessungsgründe läßt vielmehr erkennen, daß das Landgericht der nicht angreifbaren Ansicht war, hier die schuldangemessene Strafe nur dem - ohnehin zweifach gemilderten - Strafrahmen des § 212 StGB entnehmen zu können (vgl. dazu BGH, Urteile vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79 - und vom 10. Juli 1980 - 4 StR 318/80).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 318/80

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines Vollrausches oder einer Schuldunfähigkeit allein

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Bei diesem Sachverhalt und bei der besonders kaltblütigen und grausamen Ausführung der Tat lag die Annahme eines minder schweren Falles so fern, daß der Tatrichter nicht gedrängt war, die Frage ausdrücklich zu erörtern, ob die Möglichkeit der verminderten Schuldfähigkeit für sich allein zur Anwendung des mildesten Strafrahmens führen mußte; der Gesamtzusammenhang der Strafzumessungsgründe läßt vielmehr erkennen, daß das Landgericht der nicht angreifbaren Ansicht war, hier die schuldangemessene Strafe nur dem - ohnehin zweifach gemilderten - Strafrahmen des § 212 StGB entnehmen zu können (vgl. dazu BGH, Urteile vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79 - und vom 10. Juli 1980 - 4 StR 318/80).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80
    Dabei liegt die Annahme von Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (zuletzt BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der

    Bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit allein kann zu einer Verminderung des Regelstrafrahmens führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 - und Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen

    Entgegen ihren Ausführungen (und den damit angesprochenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, z.B. Beschluß vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 mit Nachweisen) hat sie in diesem Zusammenhang nicht das "Bild der Tat", sondern von mehreren maßgeblichen Gesichtspunkten nur einen benannten Strafmilderungsgrund ins Auge gefaßt.
  • BGH, 07.09.1982 - 2 StR 479/82

    Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags bei

    Nach ständiger Rechtssprechung kann nämlich schon die Annahme verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH Beschlüsse vom 9. Mai 1980 - 2 StR 162/80 - und vom 10. September 1980 - 2 StR 368/80 - Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80).
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