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   BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96   

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https://dejure.org/1997,1213
BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96 (https://dejure.org/1997,1213)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1997 - IV ZR 138/96 (https://dejure.org/1997,1213)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 138/96 (https://dejure.org/1997,1213)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2288 Abs. 2 S. 1
    Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes in Beeinträchtigungsabsicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Im Erbvertrag geregeltes Vermächtnis über Hausgrundstück - Auslegung eines Erbvertrags - Kein teilweiser Anfall des Vermächtnisses bei einer dem Berliner Testament ähnelnder Regelung - Beeinträchtigungsabsicht im Sinne von § 2288 Abs. 2 S. 1 BGB - Zur Höhe eines ...

  • Judicialis

    BGB § 2288 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2288 Abs. 2 Satz 1
    Beeinträchtigung des Vertragserben bzw. -vermächtnisnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2288 Abs. 2 Satz 1
    Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2288 Abs. 2 S. 1
    Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes in Beeinträchtigungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 577
  • MDR 1998, 475
  • DNotZ 1998, 834
  • FamRZ 1998, 427
  • VersR 1998, 305
  • WM 1998, 873
  • WM 1999, 873
  • DB 1998, 572
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 36/93

    Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Wertersatz wegen Zerstörung oder Beschädigung

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96
    Für das weitere Verfahren wird zu berücksichtigen sein, daß es nach dem Senatsurteil BGHZ 124, 35, 38 regelmäßig nicht der Sinn eines erbvertraglichen Vermächtnisses ist, das Objekt unabhängig vom Interesse des Erblassers durch zusätzliche Aufwendungen zu seinen Lebzeiten zugunsten des Vermächtnisnehmers zu erhalten oder es den im Laufe der Zeit gestiegenen Anforderungen anzupassen.
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96
    Soweit damit Rechtsbegriffe vorgetragen worden sind, werden diese auch im täglichen Leben gebraucht und vermitteln neben einer rechtlichen Wertung zugleich Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1995 - V ZR 304/93 - DtZ 1995, 328 = WM 1995, 1589 unter II 1 m.w.N. ).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96
    Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers, das den Mißbrauch des gemäß § 2286 BGB bestehenden Verfügungsrechts ausschließen würde, kann im Hinblick auf das erbvertragliche Vermächtnis nur bejaht werden, wenn sich das Interesse des Erblassers gerade auf die Veräußerung des Vermächtnisgegenstands richtete und der erstrebte Zweck nicht auch durch andere wirtschaftliche Maßnahmen zu erreichen gewesen wäre (BGH, Urteil vom 23. November 1983 - IVa ZR 230/81 - LM BGB § 2288 Nr. 4 = NJW 1984, 731 = FamRZ 1984, 165, jeweils unter IV; dazu Johannsen, WM 1985, Sonderbeilage 1 S. 26).
  • OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10

    Wirksamkeit beeinträchtigender Verfügungen des erbvertraglich gebundenen

    Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sein Vermögen einem Dritten unentgeltlich oder ohne angemessene Gegenleistung zuwendet, ohne dass er hierfür ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse hat (BGH NJW-RR 1998, 577; BGH NJW 1973, 240; BGH NJW 1984, 121; Staudinger/Kanzleiter § 2287 Rdn. 10).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07

    Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines

    Kann der mit der Veräußerung erstrebte Zweck auch durch andere Maßnahmen erreicht werden, dann liegt im Rahmen des § 2288 BGB kein lebzeitiges Eigeninteresse vor (BGH NJW-RR 1998, 577).
  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 5 U 1477/03

    Umfang der Zuwendung eines Geschäftsbetriebes durch Erbvertrag; Zurückforderung

    das Geschäftskonto dem Kläger zugedacht hatte und -was hinreichend dadurch belegt wird, dass er diesen Umstand später unbestritten wiederholt zur Sprache brachte- sich bewusst war, das Vermächtnis mit der Kontoübertragung auf die Beklagte zu unterlaufen; anders wäre es nur dann, wenn er ein Eigeninteresse an eben dieser Verfügung gehabt hätte, das nicht auf anderem Weg hätte befriedigt werden können (BGH NJW 1984, 731, 732; BGH NJW-RR 1998, 577, 578).
  • OLG Köln, 25.10.2001 - 18 U 99/01

    Zurückweisung einer Berufung

    Ein die Benachteilungsabsicht ausschließendes "lebzeitiges Eigeninteresse" des Erblassers wird im Falle des § 2288 BGB nur anzuerkennen sein, wenn es sich gerade auf den abgegebenen Gegenstand selber bezieht und nicht etwa anderweitig zu erreichen gewesen wäre (BGH, NJW 1984, 731; BGH, FamRZ 1998, 427, 429; OLG Köln, ZEV 1996, 23 f.; Münchener Kommentar/Musielak, a.a.O., § 2288 Rd. 4; Soergel/Wolf, a.a.O., § 2288 Rd. 5; Staudinger/Kanzleiter, a.a.O., § 2288 Rd. 18).
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