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   BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08   

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BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08 (https://dejure.org/2009,4392)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - Xa ZB 38/08 (https://dejure.org/2009,4392)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - Xa ZB 38/08 (https://dejure.org/2009,4392)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag eines Beteiligten auch in einem erstinstanzlichen Einspruchsverfahren durch das Patentgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag eines Beteiligten auch in einem erstinstanzlichen Einspruchsverfahren durch das Patentgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Patentgericht: Mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 361
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da über den Antrag, eine mündliche Anhörung durchzuführen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden war und somit ein abgeschlossener prozessualer Sachverhalt nicht vorlag (vgl. BVerfGE 39, 156, 167, juris-Tz. 32; BVerfGE 65, 76, 98 = NJW 1983, 2929, juris-Tz. 59; BGH, Beschl. v. 15.12.1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040 - FRENORM/FRENON, Gründe unter III 2; BPatG, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Ni 2/91, GRUR 1993, 737, 738).
  • BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Es kann damit dahinstehen, ob die vom 19. Senat (in BPatGE 46, 134) und vom früheren 34. Senat des Bundespatentgerichts (in BPatGE 45, 162 = Mitt.
  • BPatG, 26.10.1992 - 2 Ni 2/91
    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da über den Antrag, eine mündliche Anhörung durchzuführen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden war und somit ein abgeschlossener prozessualer Sachverhalt nicht vorlag (vgl. BVerfGE 39, 156, 167, juris-Tz. 32; BVerfGE 65, 76, 98 = NJW 1983, 2929, juris-Tz. 59; BGH, Beschl. v. 15.12.1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040 - FRENORM/FRENON, Gründe unter III 2; BPatG, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Ni 2/91, GRUR 1993, 737, 738).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZB 29/97

    FRENORM/FRENON; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Markenrechtliches

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da über den Antrag, eine mündliche Anhörung durchzuführen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden war und somit ein abgeschlossener prozessualer Sachverhalt nicht vorlag (vgl. BVerfGE 39, 156, 167, juris-Tz. 32; BVerfGE 65, 76, 98 = NJW 1983, 2929, juris-Tz. 59; BGH, Beschl. v. 15.12.1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040 - FRENORM/FRENON, Gründe unter III 2; BPatG, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Ni 2/91, GRUR 1993, 737, 738).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97

    COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Hat nach den maßgeblichen Verfahrensvorschriften jedoch eine solche stattzufinden, so begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht einer am Verfahren beteiligten Partei, sich in dieser Verhandlung zu äußern (vgl. BVerfGE 42, 364, 370; BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 513 - COMPUTER ASSOCIATES).
  • BPatG, 12.08.2002 - 19 W (pat) 701/02
    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Es kann damit dahinstehen, ob die vom 19. Senat (in BPatGE 46, 134) und vom früheren 34. Senat des Bundespatentgerichts (in BPatGE 45, 162 = Mitt.
  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Der Antrag kann nämlich auch unter einer solchen (innerprozessualen) Bedingung gestellt werden (BGH, Beschl. v. 1.2. 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 - Kupfer-Nickel-Legierung m. w. N.).
  • BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08

    Polyolefinfolie

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Es kann nämlich jedenfalls nach den getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Patentgericht zu einer für die Einsprechende günstigeren Entscheidung zur Frage der Zulässigkeit des Einspruchs geführt hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 8.9. 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 - Polyolefinfolie, juris-Tz. 21).
  • BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Aus dem Verhältnis der Regelung in § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG zu derjenigen in § 78 Nr. 1 PatG (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.11.1962 - I ZB 12/62, GRUR 1962, 279 - Weidepumpe) ergibt sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung schon deshalb nichts Abweichendes, weil sich diese Regelungen lediglich auf die mündliche Verhandlung, nicht aber auf die Erforderlichkeit einer Anhörung beziehen und weil hier, anders als von § 79 Abs. 2 PatG vorausgesetzt, hier nicht über die Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern über die Zulässigkeit eines Einspruchs zu entscheiden ist.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
    Hat nach den maßgeblichen Verfahrensvorschriften jedoch eine solche stattzufinden, so begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht einer am Verfahren beteiligten Partei, sich in dieser Verhandlung zu äußern (vgl. BVerfGE 42, 364, 370; BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 513 - COMPUTER ASSOCIATES).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BPatG, 29.04.2014 - 3 Ni 13/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Adjuvans für Grippe-Impfstoff" - zu den

    Grundsätzlich gilt in solchen Fällen - jedenfalls im öffentlichen Recht -, dass neues Recht, vorbehaltlich wohlerworbener Rechte, sogleich alle noch nicht abgeschlossenen Rechtszustände erfassen müsse (vgl. BGHZ 37, 219, 230 f.; vgl. BVerfG NJW 1975, 1013 Rn. 32, 33; BGH GRUR 2010, 361 - Dichtungsanordnung Rn. 10; BGH GRUR 2000, 1040 - FRENORM).
  • BPatG, 31.03.2010 - 7 W (pat) 24/08

    Patentbeschwerdeverfahren - kein ausreichender Nachweis der Vollmacht der

    Dem steht der Hinweis der Patentinhaberin auf die Entscheidung des BGH vom 17. Dezember 2009 (Xa ZB 38/08 - Dichtungsanordnung , abrufbar unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-12&Seite=1&nr=50631&pos=48&anz=282) nicht entgegen, denn diese Entscheidung ist mit der vorliegenden Fallgestaltung ersichtlich nicht vergleichbar; sie befasst sich vielmehr allein mit der Frage, ob § 79 Abs. 2 PatG auch auf das vom Bundespatentgericht erstinstanzlich durchgeführte Einspruchsverfahren (nach § 147 Abs. 3 PatG a. F.) anwendbar ist; hier ist der Senat aber mit dem Streitpatent nicht erstinstanzlich im Rahmen eines Einspruchsverfahren , sondern allein im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens befasst; dass § 79 Abs. 2 PatG aber für das Beschwerdeverfahren , für welches das Gesetz seinen Regelungsinhalt ja ausdrücklich bestimmt hat, weiterhin gilt, ist nicht Gegenstand der vorgenannten Entscheidung; dies kann auch ernstlich nicht in Frage gestellt werden.
  • BPatG, 11.02.2010 - 7 W (pat) 24/08
    Dem steht der Hinweis der Patentinhaberin auf die Entscheidung des BGH vom 17. Dezember 2009 ( Xa ZB 38/08 - Dichtungsanordnung , abrufbar unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/ document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-12&Seite=1&nr=50-631&pos=48&anz=282) nicht entgegen, denn diese Entscheidung ist mit der vorliegenden Fallgestaltung ersichtlich nicht vergleichbar; sie befasst sich vielmehr allein mit der Frage, ob § 79 Abs. 2 PatG auch auf das vom Bundespatentgericht erstinstanzlich durchgeführte Einspruchsverfahren (nach § 147 Abs. 3 PatG a. F.) anwendbar ist; hier ist der Senat aber mit dem Streitpatent nicht erstinstanzlich im Rahmen eines Einspruchsverfahren , sondern allein im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens befasst; dass § 79 Abs. 2 PatG aber für das Beschwerdeverfahren , für welches das Gesetz seinen Regelungsinhalt ja ausdrücklich bestimmt hat, weiterhin gilt, ist nicht Gegenstand der vorgenannten Entscheidung; dies kann auch ernstlich nicht in Frage gestellt werden.
  • BPatG, 04.10.2018 - 11 W (pat) 6/18
    Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs hätte die Patentabteilung vor der Beschlussfassung am 12. Dezember 2017 zunächst die anberaumte Anhörung wahrnehmen oder eine andere Anhörung anberaumen müssen (§ 59 Abs. 3 Satz 1 PatG: BGH, Xa ZB 38/08, Beschluss vom 17. Dezember 2009; Dichtungsanordnung).
  • BPatG, 08.10.2018 - 11 W (pat) 7/18
    Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs hätte die Patentabteilung vor der Beschlussfassung am 12. Dezember 2017 zunächst die anberaumte Anhörung wahrnehmen oder eine andere Anhörung anberaumen müssen (§ 59 Abs. 3 Satz 1 PatG: BGH, Xa ZB 38/08, Beschluss vom 17. Dezember 2009; Dichtungsanordnung).
  • BPatG, 27.10.2014 - 8 W (pat) 26/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen oder

    Eine Anhörung im Einspruchsverfahren ist jedoch nach § 59 Abs. 3 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung auf Antrag eines Beteiligten zwingend durchzuführen, selbst wenn die Patentabteilung beabsichtigt, den Einspruch als unzulässig zu verwerfen (vgl. Schulte, a. a. O., § 59, Rn. 229 mit Verweis auf BGH GRUR 2010, 361 - Dichtungsanordnung).
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