Rechtsprechung
BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239 StGB; § 240 StGB; § 52 StGB; § 140 StPO
Versuchte Freiheitsberaubung (Vollendung); versuchte Nötigung; Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren (Verteidigerbestellung; mangelnde Erfolgsaussicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Adhäsionsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Adhäsionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Gilt Pflichtverteidigerbestellung auch für Adhäsionsverfahren? BGH lässt's offen!
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
Der Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB setzt zwar keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315). - BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01
Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die …
Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
Soweit der Antrag des Angeklagten dahin auszulegen wäre, dass er die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren begehrt, könnte dem - unabhängig von der Frage, ob sich die Beiordnung des Pflichtverteidigers regelmäßig auch ohne Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren erstreckt (…zum Meinungsstand vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 140 Rn. 5; offen gelassen von BGH NJW 2001, 2486) - nicht entsprochen werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinsichtlich der Adhäsionsentscheidung aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift angeführten Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat. - BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen; …
Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 371; BGH NStZ-RR 2003, 168).
- BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21
Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten …
Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6;… LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20;… MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).