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   BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40755
BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13 (https://dejure.org/2013,40755)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2013 - 2 StR 351/13 (https://dejure.org/2013,40755)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13 (https://dejure.org/2013,40755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 240 StGB; § 52 StGB; § 140 StPO
    Versuchte Freiheitsberaubung (Vollendung); versuchte Nötigung; Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren (Verteidigerbestellung; mangelnde Erfolgsaussicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gilt Pflichtverteidigerbestellung auch für Adhäsionsverfahren? BGH lässt's offen!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
    Der Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB setzt zwar keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315).
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die

    Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
    Soweit der Antrag des Angeklagten dahin auszulegen wäre, dass er die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren begehrt, könnte dem - unabhängig von der Frage, ob sich die Beiordnung des Pflichtverteidigers regelmäßig auch ohne Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren erstreckt (zum Meinungsstand vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 140 Rn. 5; offen gelassen von BGH NJW 2001, 2486) - nicht entsprochen werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinsichtlich der Adhäsionsentscheidung aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift angeführten Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 371; BGH NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
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