Rechtsprechung
BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG
Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen Aufklärung über Behandlungsalternativen im Berufungsverfahren - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler bei der Implantation eines Spinalkatheters im Bereich der Lendenwirbelsäule
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 314
Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler bei der Implantation eines Spinalkatheters im Bereich der Lendenwirbelsäule - datenbank.nwb.de
Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen Aufklärung über Behandlungsalternativen im Berufungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Rückenschmerzen: Arzt muss Patient über Fortsetzung der konservativen Therapie aufklären
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Rückenschmerzen: Arzt muss Patient über Fortsetzung der konservativen Therapie aufklären
Verfahrensgang
- LG Hagen, 13.01.2011 - 4 O 146/08
- OLG Hamm, 28.03.2012 - 3 U 39/11
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1529
- VersR 2014, 586
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15
Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei …
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Berücksichtigung der Angaben des Sachverständigen zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12, VersR 2014, 586 Rn. 7 mwN). - BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R
Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung
Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, hat das Krankenhaus den Patienten hierüber aufzuklären (vgl BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103, RdNr 13; BGH Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 - juris RdNr 8 = VersR 2014, 586, RdNr 8) . - BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, hat das Krankenhaus den Patienten hierüber aufzuklären (vgl BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103, RdNr 13; BGH Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 - juris RdNr 8 = VersR 2014, 586, RdNr 8).
- BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf …
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags der Beklagten zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12, VersR 2014, 586 Rn. 7 mwN). - BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 4/19 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - grundrechtsorientierte Leistung …
Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, hat das Krankenhaus den Patienten hierüber aufzuklären (vgl BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103, RdNr 13; BGH Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 - juris RdNr 8 = VersR 2014, 586, RdNr 8). - BGH, 13.09.2016 - VI ZR 239/16
Arzthaftung: Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die …
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Berücksichtigung der Angaben des Sachverständigen zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12, VersR 2014, 586 Rn. 7 mwN). - OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität einer etwaigen …
Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 -, NJW 2014, 1529, 1530). - OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13
Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …
Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, VersR 2014, 586 ff., Tz. 8 m.w.N., juris; BGH, VersR 2011, 1146, juris Tz. 10 m.w.N.;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., A 1247 m.w.N.).Einer der dabei in Betracht kommenden Fälle ist der, dass als Alternative zu einer sofortigen Operation die Fortsetzung einer konservativen Behandlung medizinisch zur Wahl steht (BGH, VersR 2014, 586 ff., Tz. 8, juris).
- OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor …
Eine andere Beurteilung ist auch nicht unter Berücksichtigung der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2013 (Az. VI ZR 230/12; veröffentlicht in VersR 2014, S. 586) gerechtfertigt. - OLG Naumburg, 29.10.2015 - 1 U 32/15
Arzt- und Krankenhaushaftung: Rechtsstellung eines operierenden Konsiliararztes; …
Bestanden mehrere gleichermaßen indizierte übliche Behandlungsmöglichkeiten, die angesichts ihrer wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen eine echte Wahlmöglichkeit eröffneten, so war auch hierüber zu sprechen (BGH NJW 2005, 1718; 2014, 1529, 1530). - OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 14 U 66/12
Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten wegen mangelhafter Aufklärung über …
- LG Paderborn, 11.03.2019 - 4 O 365/17