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   BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12   

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https://dejure.org/2013,40166
BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12 (https://dejure.org/2013,40166)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 (https://dejure.org/2013,40166)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12 (https://dejure.org/2013,40166)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen Aufklärung über Behandlungsalternativen im Berufungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler bei der Implantation eines Spinalkatheters im Bereich der Lendenwirbelsäule

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen Aufklärung über Behandlungsalternativen im Berufungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 314
    Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler bei der Implantation eines Spinalkatheters im Bereich der Lendenwirbelsäule

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen Aufklärung über Behandlungsalternativen im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Rückenschmerzen: Arzt muss Patient über Fortsetzung der konservativen Therapie aufklären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Rückenschmerzen: Arzt muss Patient über Fortsetzung der konservativen Therapie aufklären

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1529
  • VersR 2014, 586
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Berücksichtigung der Angaben des Sachverständigen zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12, VersR 2014, 586 Rn. 7 mwN).
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R

    Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung

    Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, hat das Krankenhaus den Patienten hierüber aufzuklären (vgl BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103, RdNr 13; BGH Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 - juris RdNr 8 = VersR 2014, 586, RdNr 8) .
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, hat das Krankenhaus den Patienten hierüber aufzuklären (vgl BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103, RdNr 13; BGH Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 - juris RdNr 8 = VersR 2014, 586, RdNr 8).
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 4/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - grundrechtsorientierte Leistung

    Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, hat das Krankenhaus den Patienten hierüber aufzuklären (vgl BGH Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103, RdNr 13; BGH Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 - juris RdNr 8 = VersR 2014, 586, RdNr 8).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags der Beklagten zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12, VersR 2014, 586 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 239/16

    Arzthaftung: Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Berücksichtigung der Angaben des Sachverständigen zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 230/12, VersR 2014, 586 Rn. 7 mwN).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität einer etwaigen

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 -, NJW 2014, 1529, 1530).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Dem Patienten muss in diesem Fall nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, VersR 2014, 586 ff., Tz. 8 m.w.N., juris; BGH, VersR 2011, 1146, juris Tz. 10 m.w.N.; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., A 1247 m.w.N.).

    Einer der dabei in Betracht kommenden Fälle ist der, dass als Alternative zu einer sofortigen Operation die Fortsetzung einer konservativen Behandlung medizinisch zur Wahl steht (BGH, VersR 2014, 586 ff., Tz. 8, juris).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht unter Berücksichtigung der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2013 (Az. VI ZR 230/12; veröffentlicht in VersR 2014, S. 586) gerechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2021 - 8 U 165/20

    Vorhaut vor 18 Jahren entfernt: Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige und übliche Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH, Beschluss v. 17.12.2013 - VI ZR 230/12 -, juris Rn. 8; Urteil v. 15.03.2005 - VI ZR 313/03 -, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.10.2015 - 1 U 32/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Rechtsstellung eines operierenden Konsiliararztes;

  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 14 U 66/12

    Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten wegen mangelhafter Aufklärung über

  • LG Essen, 03.04.2020 - 16 O 113/18

    Zahnarzt, Honorar

  • OLG Frankfurt, 30.12.2019 - 8 U 148/18

    Behandlung einer Purtscher-Retinopathie

  • OLG Naumburg, 18.01.2022 - 1 U 160/19

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor der Entbindung eines Kindes

  • LG Paderborn, 11.03.2019 - 4 O 365/17

    Aufklärungsversäumnisse eines Arztes - Kausalität für eingetretene

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