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   BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19   

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https://dejure.org/2019,51032
BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19 (https://dejure.org/2019,51032)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2019 - 4 StR 542/19 (https://dejure.org/2019,51032)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 542/19 (https://dejure.org/2019,51032)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 239b Abs. 1 StGB, § 226 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 StPO, § 344 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen und wegen Geiselnahme; Anforderungen an das Vorliegen einer Geiselnahme nach § 239b Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Geiselnahme: Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter qualifizierter Nötigung; Erreichen eines Teilerfolgs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 239b Abs. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen und wegen Geiselnahme; Anforderungen an das Vorliegen einer Geiselnahme nach § 239b Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Geiselnahme: Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter qualifizierter Nötigung; Erreichen eines Teilerfolgs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 667
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19
    Dabei muss zwischen der Entführung oder Bemächtigung und der qualifizierten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176; Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36, 37; weitere Nachweise bei Schluckebier in: SSWStGB, 4. Aufl., § 239b Rn. 7).

    Ein solcher funktionaler Zusammenhang kann auch dann noch angenommen werden, wenn der Täter während der Bemächtigungslage einen Teilerfolg erreichen wollte, der aus seiner Sicht eine bedeutende eigenständige Vorstufe auf dem Weg zur Erreichung des Endzieles darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176, 177 mwN).

  • BGH, 19.06.1997 - 1 StR 168/97

    Pflicht zur Aufbewahrung von Tonbändern - Verfahrenshindernis bei unterbliebener

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19
    Auch wird in Bezug auf die vier Gespräche, deren Niederschriften bereits Gegenstand des Urkundenbeweises waren (RB S. 7), nicht dargelegt, welche konkreten Tatsachen darüber hinaus durch die Inaugenscheinnahme bewiesen werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - 1 StR 168/97, NStZ 1997, 611; Becker in: Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 96 mit Fn. 4686).
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19
    Dabei muss zwischen der Entführung oder Bemächtigung und der qualifizierten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176; Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36, 37; weitere Nachweise bei Schluckebier in: SSWStGB, 4. Aufl., § 239b Rn. 7).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Eine während der Bemächtigung des Opfers vollendete Nötigung ist auch gegeben, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, die er zwar nicht sämtlich schon während der Bemächtigungslage realisieren will, von denen er aber zumindest eine Handlung des Opfers in dieser Phase herbeiführt, wenn darin aus seiner Sicht eine bedeutende und eigenständige Vorstufe zu dem angestrebten Erpressungserfolg zu erblicken ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176 f.; vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 542/19, NStZ 2020, 667, 668).
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