Rechtsprechung
BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 890 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPO, § 890 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 40 StGB, Art. 9 Abs. 1 EGStGB, Art. 9 EGStGB, Art. 9 Abs. 1 Satz 4 EGStGB, § 78b Abs. 3 StGB, § 32 Abs. 2 OWiG, Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 EGStGB, Art. 9 Abs. 2 EGStGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- rewis.io
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: Zusammenfassung wiederholter Verstöße zu einer natürlichen Handlungseinheit; Annahme mehrerer Zuwiderhandlungen; Eintritt von Verfolgungsverjährung während des Verfahrens; Festsetzung von ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Zusammenfassung wiederholter Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung zu einer natürlichen Handlungseinheit im Ordnungsmittelverfahren; keine Verhängung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 ZPO, wenn während des Ordnungsmittelverfahrens gemäß Art. 9 Abs. 1 EGBGB ...
- online-und-recht.de
Handlungseinheit bei einer Mehrzahl von Verstößen im Ordnungsmittelverfahren?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890 Abs. 1 S. 1; EGBGB Art. 9 Abs. 1
Voraussetzungen der Zusammenfassung wiederholter Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit im Ordnungsmittelverfahren; Kriterien für die Abgrenzung zwischen dem Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht: Wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung als natürliche Handlungseinheit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wiederholte Wettbewerbsverstöße gegen Unterlassungsurteil können bei Handlungseinheit zusammengefasst werden
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wiederholte Verstöße gegen Unterlassungsurteil können bei Handlungseinheit zusammengefasst werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Im Ordnungsmittelverfahren können wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung zu natürlicher Handlungseinheit zusammengefasst werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verstöße gegen Unterlassungspflicht als natürliche Handlungseinheit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfolgungsverjährung von Ordnungsmitteln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Natürlichen Handlungseinheit bei wiederholten Wettbewerbsverstöße im Ordnungsmittelverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1098
- MDR 2021, 510
- GRUR 2021, 767
- WM 2021, 399
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 20.10.2021 - I ZR 17/21
Identitätsdiebstahl II - Unbestellt gelieferte Waren, Irrtum des Unternehmers
Zwar muss die Festsetzung eines Ordnungsmittels, da sie für den Betroffenen strafähnliche Wirkung hat, grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien genügen und setzt deshalb ein Verschulden des Schuldners voraus (…vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 860 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, GRUR 2017, 318 Rn. 19 = WRP 2017, 328, mwN; Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 = WRP 2021, 764). - BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
Kann bei natürlicher Betrachtungsweise angenommen werden, dass der Schuldner jeweils einen neuen Entschluss zum Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung gefasst oder einen bereits getroffenen Entschluss bewusst bekräftigt hat, spricht dies gegen das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit und für die Annahme von mehreren Zuwiderhandlungen (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 [juris Rn. 13] = WRP 2009, 637; Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 [juris Rn. 21] = WRP 2021, 764).Als zivilrechtliche Beugemaßnahme dienen sie präventiv der Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen, daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BVerfG, GRUR 1967, 213, 215;… NJW-RR 2017, 957 [juris Rn. 25];… NJW 2018, 531 [juris Rn. 21] mwN; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335 [juris Rn. 38] Euroeinführungsrabatt;… BGH, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 17, 19] mwN; GRUR 2021, 767 [juris Rn. 43]).
In der separaten Verfolgung mehrerer Verstöße gegen unterschiedliche gerichtliche Verbote liegt ein zweckentsprechender Gebrauch der durch die Titel eingeräumten Rechtsmacht (vgl. BGH, GRUR 2021, 767 [juris Rn. 34]).
- OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
Auslegung einer Unterwerfungsvereinbarung
Danach muss die Schuldnerin zwangsläufig erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob sie das ihr verbotene Verhalten - unverändert - fortsetzt (BGH, GRUR 2021, 767, Rn. 27, 29 - Vermittler von Studienplätzen).
- KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21
Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem …
a) Die Vorschrift in § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Verschulden des Schuldners voraus (…BGH, Beschl. v. 08.12.2016 - I ZB 118/15, NJW-RR 2017, 382 Rn. 14 - Dügida; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19 GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen); der Schuldner hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen (vgl. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).Daneben stellen sie - repressiv - eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen).
Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen).
Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgelds die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen).
- OLG Brandenburg, 25.11.2022 - 13 WF 191/22
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen …
Seit dem Wegfall des aus dem Strafrecht stammenden Rechtsinstituts des Fortsetzungszusammenhangs für die Vollstreckung kommt in derartigen Fällen eine Bewertung als eine einheitliche (fortgesetzte) Tat nicht mehr in Betracht (BGH NJW 2021, 1098; NJW 2009, 921; OLG Hamm BeckRS 2017, 136567; OLG Jena BeckRS 2015, 17853).Vorliegend ist nicht festzustellen, dass der Zusammenhang zwischen dem hier in Rede stehenden Verstoß mit dem vorangegangenen Umgangsausfall bei natürlicher Betrachtung als Teil eines einheitlichen, zusammengehörigen Tuns erscheint, mit der Folge, dass er unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als Teil des bereits durch den Beschluss vom 21.02.2022 sanktionierten Handelns der Antragstellerin anzusehen sein könnte (vgl. BGH NJW 2021, 1098).
- VG Köln, 08.11.2022 - 7 L 403/21 Nach der Rechtsprechung des BGH könne es angemessen sein, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für die einzelne Zuwiderhandlung als angemessene Sanktion zu verhängen (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -).
Nach BGH, Urteil vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 - juris Rn. 21 können im Bereich der Zwangsvollstreckung von Unterlassungstiteln mehrere Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden.
- VG Köln, 08.11.2022 - 7 L 404/21 Nach der Rechtsprechung des BGH könne es angemessen sein, bei wiederholten Verstößen nicht das Vielfache der für die einzelne Zuwiderhandlung als angemessen angesehenen Sanktion zu verhängen (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 -).
Nach BGH, Urteil vom 17.12.2020 - I ZB 99/19 - juris Rn. 21 können im Bereich der Zwangsvollstreckung von Unterlassungstiteln mehrere Verhaltensweisen, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen, unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit als eine Tat angesehen werden.
- OLG Frankfurt, 12.01.2022 - 6 W 106/21
Natürliche Handlungseinheit bei Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche …
Zu einer natürlichen Handlungseinheit können Verhaltensweisen zusammengefasst werden, die gegen dasselbe gerichtliche Verbot verstoßen und die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGH GRUR 2021, 767 Rn 21, 34). - KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21
Sofortige Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen …
Die Vorschrift in § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Verschulden des Schuldners voraus (…BGH, Dügida , a. a. O., Rdnr. 14 nach juris; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - I ZB 99/19 GRUR 2021, 767 Rn. 43 - Vermittler von Studienplätzen); der Schuldner hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen (vgl. § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB). - LG Düsseldorf, 28.07.2022 - 4b O 37/21 Kann bei natürlicher Betrachtungsweise angenommen werden, dass der Schuldner jeweils einen neuen Entschluss zum Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung gefasst oder einen bereits gefassten Entschluss bewusst bekräftigt hat, spricht dies gegen das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit und für die Annahme von mehreren Zuwiderhandlungen (BGH, GRUR 2021, 767, Rn. 21 - Vermittler von Studienplätzen).
- OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21
Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der …
- OLG Hamburg, 23.11.2021 - 12 WF 145/21
Sofortige Beschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung wegen Verletzung von …