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   BGH, 17.12.2020 - IX ZB 38/18   

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https://dejure.org/2020,44744
BGH, 17.12.2020 - IX ZB 38/18 (https://dejure.org/2020,44744)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - IX ZB 38/18 (https://dejure.org/2020,44744)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - IX ZB 38/18 (https://dejure.org/2020,44744)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Satz 1, § ... 253 Abs. 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 4 InsO, § 575 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 248 Abs. 1 InsO, § 252 Abs. 1 Satz 1, § 245 bis § 247 InsO, § 235 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 237 bis § 239 InsO, § 237 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 77 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 77 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 174 Abs. 1 InsO, § 239 InsO, § 77 Abs. 2 InsO, § 18 Abs. 3 RPflG, § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG, § 77 Abs. 2 Satz 3 InsO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Gruppen Stimmrechte, Insolvenz, Stimmrechte

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger vor Beginn der Abstimmung; Wiederholung der Abstimmung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Zeitpunkt der Festsetzung der Stimmrechte im Erörterungstermin

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Festsetzung der Stimmrechte vor Abstimmung über einen Insolvenzplan

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Die Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht muss vor dem Beginn der Abstimmung über den Insolvenzplan abgeschlossen sein. b) Eine ohne Klärung der Stimmrechte vorgenommene Abstimmung ist zu wiederholen.

  • rechtsportal.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erforderlichkeit der Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger vor Beginn der Abstimmung über Insolvenzplan

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstimmung über einen Insolvenzplan: Erfordernis der vorherigen Klärung der Stimmrechte

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine wirksame Abstimmung über den Insolvenzplan vor Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 203
  • MDR 2021, 323
  • NZI 2021, 177
  • WM 2021, 195
  • DB 2021, 171
  • Rpfleger 2021, 302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06

    Nachprüfung der Abstimmungsberechtigung eines Gläubigers durch das

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - IX ZB 38/18
    Die Entscheidung des Insolvenzgerichts über das Stimmrecht enthält notwendig auch die Entscheidung, ob ein Gläubiger überhaupt abstimmen darf; die Feststellung der Abstimmungsberechtigung gehört als Vorfrage zur gerichtlichen Stimmrechtsentscheidung (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 235/06, ZIP 2008, 2428 Rn. 9; Vortmann in Pape/Gundlach/Vortmann, Handbuch der Gläubigerrechte, 23. Aufl., Rn. 234).
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