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   BGH, 17.12.2020 - IX ZR 208/18   

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https://dejure.org/2020,44664
BGH, 17.12.2020 - IX ZR 208/18 (https://dejure.org/2020,44664)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - IX ZR 208/18 (https://dejure.org/2020,44664)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - IX ZR 208/18 (https://dejure.org/2020,44664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.2000 - X ZR 89/00

    Wert der Beschwer bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - IX ZR 208/18
    Grundpfandrechte und sonstige Grundstücksbelastungen sind nicht wertmindernd zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518).
  • BGH, 31.10.2023 - IV ZR 70/22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks Grundpfandrechte nicht wertmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - IX ZR 208/18, juris Rn. 1; vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518 [juris Rn. 5]; vom 11. Dezember 1981 - V ZR 49/81, ZIP 1982, 221 [juris Rn. 2]; Zöller/Herget, ZPO 35. Aufl. § 6 Rn. 4; Schneider/Kurpat/Kurpat, Streitwert-Kommentar 15. Aufl. Rn. 2.5379 "Verkehrswert").
  • BGH, 29.03.2023 - IV ZR 70/22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

    Beim Streitwert sind die auf dem den Klägern zu 1 und 4 zugedachten Grundstück lastenden Grundschulden nicht wertmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - IX ZR 208/18, juris Rn. 1; vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518 [juris Rn. 5]).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2022 - 3 Kart 114/21

    Ist einem Projekt im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land der

    § 6 ZPO ist über § 48 Abs. 1 S. 1 GKG auch auf den Gebührenstreitwert anzuwenden (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - IX ZR 208/18, juris Rn. 1, Herget in: Zöller, a.a.O., § 6 Rn. 1).
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