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   BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51   

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BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51 (https://dejure.org/1952,409)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1952 - I ZB 13/51 (https://dejure.org/1952,409)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 (https://dejure.org/1952,409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 425
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 15.03.1932 - VII B 1/32

    Muß ein nicht verkündeter Beschluß, durch welchen einer Partei das Armenrecht für

    Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
    Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.

    Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.

  • RG, 10.03.1938 - IV 254/37

    1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der

    Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
    Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.

    Das Reichsgericht war schon in der in der amtlichen Sammlung abgedruckten Entscheidung RGZ 157, 168 von der Auffassung abgegangen, zur Ingangsetzung der Frist für den.

  • RG, 07.03.1935 - IV B 19/35

    Genügt zur Zustellung des Beschlusses, durch den das Armenrecht für die Berufung

    Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
    Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.

    Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.

  • BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
    Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.

    Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bereits im Urteil vom 21. März 1951 (IV ZR 13/50) ausgeführt hat, ist das Hindernis der Armut in dem Augenblick behoben, in welchem dem Antragsteller oder seinem Prozeßbevollmächtigten die Nachricht über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung des Armenanwalts zugeht.

  • RG, 10.03.1898 - VI 425/97

    Von wann ab ist die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
    Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag begann gemäss § 187 Abs. 1 BGB am Tage nach dem Erhalt des Armenrechtsbeschlusses durch den Anwalt, also am 1. Juli 1951, zu laufen (so auch die vom Kläger zitierte Entscheidung OLG 6, 395; ferner RGZ 41, 367 [368]) und endete gemäss § 188 Abs. 1, 2 BGB am Sonnabend, den 14. Juli 1951, also an einem Wochentage und noch vor Beginn der Gerichtsferien.
  • RG, 18.09.1924 - IV B 6/24

    Ist Art. I § 2 der Verordnung zur Entlastung des Reichsgerichts vom 15. Januar

    Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
    Die sofortige Beschwerde ist gemäss §§ 519 b Abs. 2, 547 Abs. 1 Ziff 1 ZPO ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, und zwar nicht nur hinsichtlich des Beschlusses, durch den das Kammergericht die Berufung als unzulässig verworfen hat, sondern auch hinsichtlich der in den Gründen des Beschlusses ausgesprochenen Ablehnung, dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Berufungsfrist zu gewähren (vgl. RGZ 108, 383).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    (3) Der rechtliche Berater muss jedoch nur über die in den amtlichen Sammlungen und in den einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte orientiert sein (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1952 - I ZB 13/51, NJW 1952, 425; Urt. v. 21. September 2000, aaO).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Es ist zwar von einem Rechtsanwalt grundsätzlich zu verlangen, daß er sich an Hand der Entscheidungssammlungen und Fachzeitschriften über den Stand der Rechtsprechung unterrichtet (BCrH NJW 1952, 425).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil -

    Über diesen Zweck hinausgehende Erleichterungen von den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung waren nicht beabsichtigt, insbesondere keine Befreiung davon, daß der als Wiedereinsetzungsgrund angegebene Umstand für die Versäumung der Frist ursächlich gewesen sein muß (BGH Beschluß vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM ZPO § 233 Nr. 16; st.Rspr.).
  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat es als ausreichend bezeichnet dass eine in Berlin ansässige Partei für eine Berufung beim Kammergericht 8 Tage vor Ablauf der Berufungsfrist um das Armenrecht nachgesucht hat (Beschluss vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM Nr. 16 zu § 233 ZPO).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZB 10/64

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung

    Diesen Standpunkt hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Beschlüsse des BGH vom 18. Januar 1952, I ZB 13/51, LM ZPO § 233 Nr. 16; BGHZ 7, 194, 196 [BGH 24.09.1952 - III ZB 13/52]; Beschluß vom 10. Oktober 1956, IV ZB 156/56, LM ZPO § 234 Nr. 13; Urteil vom 9. Juli 1957, III ZR 237/55, LM ZPO § 234 Nr. 18; Beschluß vom 25. September 1962, VI ZR 68/52, VersR 1962, 1109; Beschluß vom 20. Oktober 1964, V BLw 31/64; ferner Wieczorek, ZPO § 234 I mit weiteren Nachw.).
  • BVerwG, 08.11.1966 - III CB 121.66

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verspätung einer

    Es ist von einem rechtskundigen Bevollmächtigten zu erwarten, daß er bei der Einlegung des Rechtsmittels die zu wahrenden Förmlichkeiten kennt oder sich die entsprechende Kenntnis erwirbt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1957 a.a.O. und vom 3. Januar 1961 - BVerwG VIII CB 130.60 - vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1957 [BGHZ 23, 307, 312 [BGH 14.02.1957 - VII ZR 250/56]] und Beschluß vom 18. Januar 1952 [NJW 1952, 425 Nr. 14]).
  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Eine irrtümliche Auffassung der Partei oder des Anwalts bildet aber nur dann einen unabwendbaren Zufall im Sinne des § 233 ZPO, wenn der Irrtum bei Würdigung der besonderen Umstände des Falles auch durch die äusserste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht zu vermeiden war (RG JW 26, 810 [811] und BGH Beschl v. 18.1.1952 - I ZB 13/51 -).
  • BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 184.60

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat es als unabwendbaren Zufall anerkannt, wenn ein Anwalt sich auf eine später aufgegebene höchstrichterliche Rechtsprechung verläßt, solange die abweichende neuere Rechtsprechung in der Amtlichen Sammlung oder in einer der allgemein zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften noch nicht abgedruckt ist (BGH, NJW 1952 S. 425; LM, ZPO § 233 Nr. 16, b).
  • BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71

    Kontrolle über die Einhaltung der Berufungsfrist durch einen Angestellten des

    Der Beklagte hat jedoch nicht dargetan, daß die im Büro seines Berufungsanwalts für die Fristenüberwachung durch eine zuverlässige Angestellte erforderliche Kontrolle so beschaffen war, daß sie der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGH NJW 1952, 425) entsprach.
  • OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84

    Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem Anwaltsvertrag

    Aus diesem Grunde muß von ihm verlangt werden, daß er sich anhand der zur Verfügung stehenden Fachliteratur über die Gesetzeslage und den jeweiligen Stand der Rechtsprechung unterrichtet (BGH in NJW 1952, 425).
  • BSG, 17.05.1955 - 8 RV 53/54
  • BGH, 26.09.1953 - IV ZB 64/53

    Rechtsmittel

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