Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1922
BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65 (https://dejure.org/1966,1922)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1966 - 1 StR 571/65 (https://dejure.org/1966,1922)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1966 - 1 StR 571/65 (https://dejure.org/1966,1922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem Mädchen unter 14 Jahren - Voraussetzung für die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

    Auszug aus BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65
    Es darf ihm deshalb auch nicht als straferschwerend angerechnet werden, daß die Vernehmung des Kindes als einzigen Tatzeugen notwendig war (BGHSt 1, 342; BGH GA, 1962, 339).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65
    Ob mildernde Umstände vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, zu beurteilen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65
    Die Revision rügt in dieser Hinsicht zwar die Verletzung der §§ 33, 230, 247 StPO, Mit Ausnahme der Rüge zu § 247 Abs. 1 Satz 3 StPO handelt es sich aber um bloße Protokollrügen, die unbeachtlich sind (s. BGHSt 7, 162).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65
    Daß die Voraussetzung für seine Entfernung aus dem Sitzungszimmer nicht vorgelegen habe (§ 247 Abs. 1 StPO; vgl. auch BGHSt 15, 194; BGH Urt. v. 6. Juli 1964 - 1 StR 551/64 = 6 KLs 124/64 StA Saarbrücken), behauptet der Beschwerdeführer nicht.
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65
    Daß die Voraussetzung für seine Entfernung aus dem Sitzungszimmer nicht vorgelegen habe (§ 247 Abs. 1 StPO; vgl. auch BGHSt 15, 194; BGH Urt. v. 6. Juli 1964 - 1 StR 551/64 = 6 KLs 124/64 StA Saarbrücken), behauptet der Beschwerdeführer nicht.
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
    Auszug aus BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65
    Ob mildernde Umstände vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, zu beurteilen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01

    Zulässige Strafschärfung bei Sexualstraftaten bei Isolation des Opfers;

    Soweit aus dem Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 StR 571/65 - (abgedruckt, in NJW 1966, 894) eine andere Auffassung hergeleitet werden könnte, hält der Senat jedenfalls diese nicht mehr aufrecht.
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 802/83

    Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und wegen schwerer räuberischer Erpressung

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 4, 8, 9 f. [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; 26, 97, 98 f.; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 30. Januar 1976 - 2 StR 792/75 -, vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 -, vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 -, vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82 -, vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 -, vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82; Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 -, vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - und vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 743/83).
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessungserwägungen

    Er ist dabei allerdings verpflichtet, alle Umstände zu prüfen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1966, 894); nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen der Besonderheit des Falles entspricht oder ob die Sachlage die Anwendung des für mildere Fälle vorgesehenen außerordentlichen Strafrahmens gebietet (RGSt 48, 310; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 05.07.1973 - 4 StR 289/73

    Vorliegen mindernder Umstände oder minder schwerer Fälle - Abwägung aller für die

    Ob die Voraussetzungen, unter denen für eine bestimmte Straftat mildernde Umstände (soweit in der betreffenden Strafvorschrift vorgesehen) oder minder schwere Fälle (soweit, wie bei § 316 a StGB, ins Auge gefaßt) angenommen werden können, völlig übereinstimmen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum bestritten (bejahend Schönke/Schröder StGB 16. Aufl. vor § 13 Rz. 44; verneinend Dreher StGB 33. Aufl. § 13 Anm. 9, Maurach Deutsches Strafrecht AT 4. Aufl. S. 832, Jeschek Lehrbuch des Strafrechts AT 2. Aufl. S. 642 und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGHSt 4, 8; NJW 1966, 894 -).
  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 368/66

    Versagung mildernder Umstände gegenüber dem bisher einschlägig noch nicht

    - Der Vorwurf, sich nicht mehr um das Mädchen gekümmert zu haben, wird den Feststellungen S. 3 UA und der für den Angeklagten schwierigen Situation nicht gerecht (vgl. auch BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; NJW 1966, 894 Nr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht