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BGH, 18.01.1978 - 3 StR 500/77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 3 StR 500/77
Zwar kann die verminderte Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags führen (BGHSt 16, 360), dies jedoch nur dann, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den gewöhnlichen Erscheinungsormen des Totschlags so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist.