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   BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93   

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BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93 (https://dejure.org/1994,598)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1994 - 1 StR 740/93 (https://dejure.org/1994,598)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 1 StR 740/93 (https://dejure.org/1994,598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 212 StGB; § 83 Nr. 2 StGB-DDR; § 112 StGB-DDR; § 258 StGB-DDR; Art. 315 Abs. 1 EGStGB, Art. 315 Abs. 4 EGStGB, Art. 315a S. 1 EGStGB, Art. 1 VerjG
    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren; völkerrechtswidriger Schußwaffengebrauch auf fremdem Staatsgebiet

  • lexetius.com

    StGB § 2 Abs. 3, § 212; DDR-StGB § 83 Nr. 2, § 112, § 258; StGBEG Art. 315 Abs. 1, Art. 315 Abs. 4, Art. 315a S. 1; VerjG Art. 1; EinigVtr Anlage I Kap. III C II, Nr. 1 Buchst. b, Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    DDR-Soldat - Verjährung - Milderes Gesetz - Beitritt - Strafverfolgung - Verjährung - Flucht - Erschießung - Anweisung - Rechtfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 48
  • NJW 1994, 2237
  • MDR 1994, 494
  • NStZ 1994, 329
  • NStZ 1994, 330
  • NJ 1994, 322
  • JR 1994, 336
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Auf die in BGHSt 39, 1 erörterten Rechtfertigungs- und Rückwirkungsprobleme bei Tötung eines Flüchtlings auf dem Gebiet der DDR kommt es hier nicht an; desgleichen auch nicht darauf, ob die Ausführungen im genannten Urteil (S. 15, 16) zur Rechtswidrigkeit der Schüsse auf einen Republikflüchtling im Hinblick auf vorgeordnete allgemeine Rechtsprinzipien auch dann gelten, wenn der Täter vor der Grenze auf eine Person schießt, die im Begriff ist, ein "Verbrechen der besonders schweren Fahnenflucht" im Sinne von § 254 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB-DDR zu begehen.

    Danach waren Grenzdurchbrüche und Fahnenflucht auf jeden Fall zu verhindern; im Sinne entschlossenen, auch tödlichen Handelns wurden die Soldaten bestärkt, das Überschreiten der Grenze auf jeden Fall zu unterbinden (vgl. hierzu auch BGHSt 39, 1, 10, 13; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93 S. 21 f., zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Im Verhältnis zu den Vorschriften des StGB-DDR über die vorsätzliche Tötung ist § 212 StGB materiell-rechtlich gesehen das mildere Gesetz, denn in § 213 StGB ist für den minder schweren Fall des Totschlags ein niedrigerer Strafrahmen vorgesehen als in den §§ 112, 113 StGB-DDR (BGHSt 39, 1, 30).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Danach waren Grenzdurchbrüche und Fahnenflucht auf jeden Fall zu verhindern; im Sinne entschlossenen, auch tödlichen Handelns wurden die Soldaten bestärkt, das Überschreiten der Grenze auf jeden Fall zu unterbinden (vgl. hierzu auch BGHSt 39, 1, 10, 13; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93 S. 21 f., zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Deswegen hat der Gesetzgeber eine spezielle - und damit gegenüber Art. 315 Abs. 1 EGStGB vorrangige - Sonderregelung für Verjährungskonkurrenzen geschaffen (BGH, Urt. vom 20. Oktober 1993 aaO S. 9; so auch Geiger JR 1992, 397 f.; Krehl DtZ 1992, 13, 14).

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Somit gilt, daß die bis zum Beitritt bestehende und nicht verjährte Verfolgbarkeit von Alttaten in der DDR nicht beseitigt, sondern so wie sie bestand auf die Bundesrepublik übergegangen ist (vgl. auch Samson NJW 1991, 335 ff.: Die Bundesrepublik hat mit dem Beitritt die Rechtspositionen der DDR übernommen; Tröndle aaO S. 245; vgl. auch BGHSt 38, 1, 2).
  • KG, 09.06.1992 - 4 Ws 86/92

    Verjährung; Strafverfolgung; Straftat; DDR; BRD

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Der Senat ist der Auffassung, daß nach der durch den Einigungsvertrag geschaffenen Rechtslage bei DDR-Alttaten, die nach dem StGB und nach dem StGB-DDR strafbar waren, der noch unverjährte DDR-Strafanspruch auch dann verfolgt werden kann, wenn der originäre Strafverfolgungsanspruch der Bundesrepublik nach den Vorschriften des StGB bereits vor dem Beitritt der DDR verjährt war (so auch KG NStZ 1992, 542, 543; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. vor § 3 Rdn. 55, 56; König NStZ 1991, 566, 569 und 1992, 185, 186; Wasmuth NStZ 1991, 161, 164; Liebig NStZ 1991, 372, 374; Geiger JR 1992, 397, 398; Tröndle, Pötz-Festschrift 1993 S. 241 ff.
  • OLG Frankfurt, 10.07.1991 - 2 Ws 88/91
    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Ein Ruhen des Laufs der Verjährung in der Bundesrepublik kommt insoweit nicht in Betracht (OLG Frankfurt StV 1991, 421; Dreher/ Tröndle, StGB 46. Aufl. vor § 3 Rdn. 39 ff.; Tröndle, Pötz-Festschrift 1993 S. 241 f.; König NStZ 1992, 185, 186; Lemke/Hettinger NStZ 1992, 21, 23).
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Es handelt sich um eine der Taten, die nach "dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind" (vgl. hierzu auch BVerfGE 1, 418, 423 ff.; BGHSt 18, 367; 23, 137, 139 und BT-Drucks. 12/3080 S. 5).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Es handelt sich um eine der Taten, die nach "dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind" (vgl. hierzu auch BVerfGE 1, 418, 423 ff.; BGHSt 18, 367; 23, 137, 139 und BT-Drucks. 12/3080 S. 5).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Es handelt sich um eine der Taten, die nach "dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind" (vgl. hierzu auch BVerfGE 1, 418, 423 ff.; BGHSt 18, 367; 23, 137, 139 und BT-Drucks. 12/3080 S. 5).
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Zusammen mit den Dienstvorschriften ergab dies die allgemeine Befehls- oder Erlaubnislage (vgl. BGH NStZ 1993, 486, 487).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Verjährung einzelner Taten wäre auch bei Tatmehrheit nicht eingetreten (§§ 82 Abs. 1, 112 StGB-DDR i.V.m. Art. 315 a EGStGB; vgl. auch BGH NStZ 1994, 330; MDR 1994, 704).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auch für die hier zur Entscheidung stehenden Fälle der Anwendung politischen Strafrechts durch den Ia-Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht, so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (BGHSt 40, 48; 40, 113; BGH NJW 1995, 2861; - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    Es ist ferner auszuschließen, daß das Schwurgericht in Anwendung des StGB-DDR zu einer die verhängte Gesamtstrafe unterschreitenden Hauptstrafe gelangt wäre, wenngleich bei Anwendung des § 113 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR, die anstelle von § 213 StGB alternativ nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48, 55; 40, 113, 115), i.V.m. §§ 244, 64 StGB-DDR theoretisch eine geringere Mindeststrafe (sechs Monate Freiheitsstrafe) zur Verfügung gestanden hätte.

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Die Strafverfolgung ist aus den im Senatsurteil vom 19. April 1994 (5 StR 204/93, MDR 1994, 704, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) genannten Gründen nicht verjährt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 330 sowie das Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Die Verjährung hat mit Rücksicht auf ein in der Staatspraxis der DDR wurzelndes quasigesetzliches Verfolgungshindernis geruht (vgl. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 40, 113, 115 ff.; BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 -).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Darauf, ob das Verfahren zu diesem Zeitpunkt auch vor einem Gericht der Bundesrepublik (Landgericht Berlin) anhängig war und ob nach dem Recht der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt Strafverfolgungsverjährung ebenfalls nicht eingetreten war, kommt es nicht an (BGHSt 40, 48).

    Insbesondere liegen die Voraussetzungen von § 113 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR nicht vor (vgl. BGHSt 40, 48, 55; Strafrecht der DDR, Kommentar zum StGB, 5. Aufl. 1987 § 113 Anm. 10 ff.).

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -).

    In der DDR hat die Verfolgungsverjährung nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 12. April 1994 (BGHSt 40, 113, 116 ff; vgl. auch BGHSt 40, 48) während der SED - Herrschaft wegen eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht; denn nach der Staatspraxis der DDR, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war, sind Schüsse an den innerdeutschen Grenzen, mit denen Grenzverletzungen verhindert werden sollten, generell nicht geahndet worden.

    Daß es sich bei dem Angeklagten nicht, wie in den in BGHSt 40, 48 ff., 113 ff. entschiedenen Fällen, um einen Soldaten der in die NVA eingegliederten Grenztruppen gehandelt hat, steht der Anwendung der genannten Grundsätze nicht entgegen.

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Bei der Prüfung, welches Recht das mildere sei, hat der Bundesgerichtshof deshalb die Verjährungsfrage ausgeklammert (BGHSt 40, 48, 56).
  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Staatspraxis der DDR, bestimmte Straftaten nicht zu verfolgen, hatte die Wirkung eines gesetzlichen Verfolgungshindernisses (Fortführung BGH, 18. Januar 1994, 1 StR 740/93).

    Wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 740/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) im einzelnen dargelegt hat, ergibt sich diese Auslegung aus den bei Abschluß des Einigungsvertrages verfolgten Zielen und steht mit Gesetzeswortlaut und -systematik in Einklang.

    Die Sonderbestimmung des Art. 315a EGStGB, wonach für die Frage der Verjährung auf DDR-Recht abzustellen ist, hat nicht etwa zur Folge, daß die danach nicht verjährte Tat allein unter Anwendung des DDR-StGB zu bestrafen wäre (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 740/93 - ).

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Der 1. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben sich in neueren Entscheidungen zu Schüssen an der innerdeutschen Grenze der als deklaratorisch anzusehenden Regelung des Gesetzgebers angeschlossen (BGHSt 40, 48 und 113) und die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ruhen der Verjährung in derartigen Fällen fortentwickelt.
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    bb) Soweit auf die Taten das Recht der DDR (§ 223, § 239 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 RStGB, § 115 Abs. 1, § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 StGB-DDR) Anwendung findet, hat die Verjährung in der DDR indes aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses bis zum 3. Oktober 1990 geruht (§ 69 Abs. 1 Satz 1 RStGB, § 83 Nr. 2 StGB-DDR), so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48; 40, 113; 41, 247, 248; 41, 317, 320; BGHR StGB § 78b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2 - dazu bestätigend BVerfG, Kammer, Beschluß vom 13. November 1996 - 2 BvR 1130/95 - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für die Verfolgung von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR (BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 2) und für die Haftung von Angehörigen der DDR-Justiz wegen Rechtsbeugung und damit tateinheitlich zusammentreffender Delikte (BGHSt 41, 247; 41, 317) ausgesprochen.

    Jedenfalls folgt sie aus selbstverständlichen Grundsätzen des Völkerrechts, die aus der Sicht der DDR auch im Verhältnis zur Bundesrepublik einschließlich West-Berlin galten (vgl. BGHSt 40, 48, 53 m.N.).

  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94

    Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der

  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 337/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe -

  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift, Verstoß gegen das BTM-Gesetz,

  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96

    Kriegs- und Boykotthetze

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94

    Soldat - Befehl - Rechtswidrigkeit

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95

    Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 483/97

    Verjährungsfrist bei Sexualdelikten im Gebiet der ehemaligen DDR

  • AG Chemnitz, 29.08.1996 - 3 Ds 823 Js 32114/95
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