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   BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95   

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https://dejure.org/1996,6332
BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95 (https://dejure.org/1996,6332)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1996 - 4 StR 733/95 (https://dejure.org/1996,6332)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 4 StR 733/95 (https://dejure.org/1996,6332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Begehung der Tat in der DDR - Anwendbarkeit der Vorschriften des Strafrechts der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 56

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95
    Da die Tatzeiten des in der ehemaligen DDR begangenen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nicht ausschließbar vor dem 3. Oktober 1990 lagen, ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB in Verbindung mit Artikel 315 EGStGB in der Fassung des Einigungsvertrages in einem Gesamtvergleich zu prüfen, ob bei konkreter Betrachtungsweise die Vorschriften des Strafrechts der DDR oder die der Bundesrepublik Deutschland die dem Angeklagten günstigere Beurteilung zulassen (BGHSt 37, 320, 322) [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90].

    Über die Bemessung der Strafe sowie über eine Aussetzung der verhängten Strafe zur Bewährung wird der neue Tatrichter daher unter Wahrung des Grundsatzes strikter Alternativität beider Rechtsordnungen (BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20), [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91]der auch die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung einschließt (vgl. hierzu eingehend BGH NStZ 1995, 505, 506) [BGH 26.04.1995 - 3 StR 93/95], neu zu befinden haben.

  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95
    Es bleibt deshalb unklar, ob ihr bewußt war, daß schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB haben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1 und 4; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95
    Über die Bemessung der Strafe sowie über eine Aussetzung der verhängten Strafe zur Bewährung wird der neue Tatrichter daher unter Wahrung des Grundsatzes strikter Alternativität beider Rechtsordnungen (BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20), [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91]der auch die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung einschließt (vgl. hierzu eingehend BGH NStZ 1995, 505, 506) [BGH 26.04.1995 - 3 StR 93/95], neu zu befinden haben.
  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 664/88

    Vorwurf der fehlenden Reue und Schuldeinsicht eines die Tat bestreitenden

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95
    Fehlende Reue durfte ihm deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, da Schuldeinsicht mit einem Bestreiten der Tat unvereinbar gewesen wäre und seine Verteidigungsposition gefährdet hätte (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95
    Über die Bemessung der Strafe sowie über eine Aussetzung der verhängten Strafe zur Bewährung wird der neue Tatrichter daher unter Wahrung des Grundsatzes strikter Alternativität beider Rechtsordnungen (BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20), [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91]der auch die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung einschließt (vgl. hierzu eingehend BGH NStZ 1995, 505, 506) [BGH 26.04.1995 - 3 StR 93/95], neu zu befinden haben.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95
    Es bleibt deshalb unklar, ob ihr bewußt war, daß schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB haben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1 und 4; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit

    Im übrigen wird der neue Tatrichter - sollte er zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes kommen - bei der für die Entscheidung der Frage, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 1; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1996 - 4 StR 733/95) zu berücksichtigen haben, daß es sich nach den bisher getroffenen Feststellungen um nicht sehr wesentlich über der Erheblichkeitsschwelle liegende Manipulationen handelt (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 176 Rdn. 14 m.w.N.).
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