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   BGH, 18.01.2001 - I ZR 175/98   

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https://dejure.org/2001,1772
BGH, 18.01.2001 - I ZR 175/98 (https://dejure.org/2001,1772)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - I ZR 175/98 (https://dejure.org/2001,1772)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - I ZR 175/98 (https://dejure.org/2001,1772)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 1164
  • NZI 2001, 467
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    b) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vergleichsurkunde spricht zwar eine Vermutung (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1999 - V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, 1703; Urt. v. 18.1.2001 - I ZR 175/98, GRUR 2001, 1164, 1165 = WRP 2001, 931 - buendgens; Urt. v. 13.12.2001 - IX ZR 306/00, Umdruck S. 17, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

    Eine entsprechende Gestattung der Verwendung einer Unternehmensbezeichnung durch einen Dritten ist rechtlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - I ZR 175/98, GRUR 2001, 1164, 1165 = WRP 2001, 931 - buendgens; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 30 Rn. 103).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Dementsprechend ist mangels Betriebsübergangs auch das Unternehmenskennzeichen "PC 69" nicht auf die Beklagte zu 1 übergegangen (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.2001 - I ZR 175/98, GRUR 2001, 1164, 1165 = WRP 2001, 931 - buendgens; Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 975 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Denn zuvor war der Klägerin aufgrund des Gestattungsvertrags ein Vorgehen gegen die Beklagten rechtlich nicht möglich (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.2001 - I ZR 175/98, GRUR 2001, 1164, 1166 = WRP 2001, 931 - buendgens).
  • OLG München, 15.02.2007 - 29 U 3166/06

    Namensanmaßung bei unberechtigter Verwendung der Wort-/Bildmarken "Andechs" bzw.

    Denn für sämtliche im Streitfall in Betracht kommenden Gestattungen gleichermaßen gilt der Erfahrungssatz, dass eine schuldrechtliche Gestattung der Verwendung einer Bezeichnung auf Grund einer Zusammenarbeit von Unternehmen nach der Beendigung dieser Zusammenarbeit nicht ohne weiteres erhalten bleibt (vgl. BGH GRUR 2001, 1164 [1166] - buendgens m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 200/08

    Markenrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung der Bezeichnung "KD

    Nach Lage der Dinge hätte eine solche Zustimmung nämlich erkennbar nur so verstanden werden können, dass die Klägerin im Lichte der bestehenden Vereinbarung vom 29.03.1996 über die Nutzung des KD-Logos (Anlagen B 23 / 26) und für die Laufzeit der darin getroffenen Regelung zur Anmeldung und Nutzung der eigenen Marke mit dem abgewandelten KD-Logo berechtigt sein sollte (vgl. BGH, WRP 2001, 931 = GRUR 2001, 1164 - buendgens, wonach erfahrungsgemäß eine schuldrechtliche Gestattung zur Verwendung einer Geschäftsbezeichnung auf Grund einer Zusammenarbeit von Unternehmen nach der Beendigung dieser Zusammenarbeit nicht ohne weiteres erhalten bleibt; vgl. auch Ströbele / Hacker , MarkenG, 8. Aufl., § 11 Rn. 19 Fn. 31 m.w.N. zur fehlenden und widerrufenen Zustimmung bei Agentenmarken).

    Hierfür fehlt es indessen an einer der Beklagten positiv bekannten und von ihr geduldeten Benutzung der Marke "KD mit Sternen" durch die Klägerin über einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren ab dem Ausscheiden der Klägerin aus dem Konzernverbund, als dem der Beklagten ihre Inanspruchnahme erstmals rechtlich möglich war (vgl. BGH, WRP 2001, 931 = GRUR 2001, 1164 [1166] - buendgens; WRP 2006, 96 = GRUR 2006, 56 [Rn. 43] - BOSS-Club).

  • OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07

    Navigon/Nav N Go

    Zeiträume von unter zwei Jahren hält der BGH für die Annahme einer Verwirkung regelmäßig für zu kurz ( BGH GRUR GRUR 98, 1034, 1037 - Makalu; WRP 2001, 931, 934 - buendgens ).
  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02

    "Salatfix"

    So hat auch der BGH in einer neueren Entscheidung, in der es um die fortlaufende Benutzung einer Unternehmenskennzeichnung nach dem Ende der Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen ging, ausgesprochen, dass eine nur knapp zweijährige Untätigkeit der dortigen Klägerin schon vom Zeitablauf her für eine Verwirkung nicht ausreiche (BGH WRP 2001, 931.934 "buendgens").
  • LG Düsseldorf, 03.06.2004 - 4a O 175/03

    Voraussetzungen für das Gebrauchmachen von einem geschützten Patent zur

    Für die Duldung ist erforderlich, dass dem Inhaber ein Vorgehen gegen den Verletzer rechtlich überhaupt möglich war, also z.B. nicht während der Gültigkeit eines Lizenz- oder Gestattungsvertrages (vgl. BGH, GRUR 2001, 1164, 1166 - buendgens; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. § 21 Rdnr. 11).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16

    Unterlassungs- und Folgeansprüche aufgrund Verletzung von Geschäftsbezeichnung

    Solange der Beklagte Gesellschafter der Klägerin war, gebot es gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft zu fördern und so lange auf eigene Vermögensrechte zu verzichten (Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-G, 14. Aufl., Rn 22 zu § 14 GmbHG; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1164 Tz. 44 - buendgens).
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