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   BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10   

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https://dejure.org/2011,7486
BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10 (https://dejure.org/2011,7486)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - 1 StR 561/10 (https://dejure.org/2011,7486)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 1 StR 561/10 (https://dejure.org/2011,7486)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 373 AO; § 6 Abs. 2 Nr. 5 AO; § 11 Abs. 4 Satz 1 KaffeeStG aF; § 46 StGB
    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den Bezieher; Versandhandel; Berücksichtung gewerbsmäßigen Handelns bei der Strafzumessung); gewerbsmäßiger Schmuggel (gewerbsmäßige Hinterziehung von Einfuhrabgaben)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 373 Abs 1 AO, § 11 Abs 1 S 2 KaffeeStG vom 15.07.2009, § 11 Abs 4 S 1 KaffeeStG vom 15.07.2009
    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit der Hinterziehung von Steuern auf Röstkaffee bei Import aus einem EU-Mitgliedsstaat über eine Spedition

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 373 Abs 1 AO, § 11 Abs 1 S 2 KaffeeStG vom 15.07.2009, § 11 Abs 4 S 1 KaffeeStG vom 15.07.2009
    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit der Hinterziehung von Steuern auf Röstkaffee bei Import aus einem EU-Mitgliedsstaat über eine Spedition

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme der Gewerbsmäßigkeit einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Nichtvornahme einer Steueranmeldung für die Einfuhr von Kaffee aus den Niederlanden

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit der Hinterziehung von Steuern auf Röstkaffee bei Import aus einem EU-Mitgliedsstaat über eine Spedition

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit der Hinterziehung von Steuern auf Röstkaffee bei Import aus einem EU-Mitgliedsstaat über eine Spedition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme der Gewerbsmäßigkeit einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Nichtvornahme einer Steueranmeldung für die Einfuhr von Kaffee aus den Niederlanden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung von Kaffeesteuer

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10
    Verbrauchsteuern wie die Kaffeesteuer zählen nur dann zu den Einfuhrabgaben i.S.d. § 373 AO, wenn sie bei der unmittelbaren Einfuhr aus einem Drittland in das deutsche Steuergebiet entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592, 594; Jäger in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO Rn. 225 und § 373 Rn. 6 ff. sowie in Klein, AO, 10. Aufl., § 373 Rn. 25).

    Einfuhr ist aber nur das unmittelbare Verbringen der Ware aus dem Drittlandsgebiet in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft, nicht jedoch das Verbringen der Ware (außerhalb eines gemeinschaftlichen Zollverfahrens) von einem Mitgliedstaat in den anderen (BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1).

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10
    Verbrauchsteuern wie die Kaffeesteuer zählen nur dann zu den Einfuhrabgaben i.S.d. § 373 AO, wenn sie bei der unmittelbaren Einfuhr aus einem Drittland in das deutsche Steuergebiet entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592, 594; Jäger in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO Rn. 225 und § 373 Rn. 6 ff. sowie in Klein, AO, 10. Aufl., § 373 Rn. 25).
  • BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08

    Zu den Voraussetzungen eines Kaffeeversandhandels nach § 12 KaffeeStG -

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10
    Die Voraussetzungen eines Versandhandels i.S.v. § 12 KaffeeStG aF lagen nicht vor, weil der Angeklagte den Kaffeehandel von Deutschland aus betrieb (vgl. BFH, Beschluss vom 24. November 2009 - VII B 223/08, ZfZ 2010, 136).
  • BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08

    Darlegungsanforderungen für Revisionszulassung in einer Tarifierungssache

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10
    Die Voraussetzungen eines Versandhandels i.S.v. § 12 KaffeeStG aF lagen nicht vor, weil der Angeklagte den Kaffeehandel von Deutschland aus betrieb (vgl. BFH, Beschluss vom 24. November 2009 - VII B 223/08, ZfZ 2010, 136).
  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei

    Einfuhr ist dabei nur das unmittelbare Verbringen von Ware aus einem Drittland in das Gebiet der Europäischen Union, nicht jedoch das Verbringen von Ware (außerhalb eines gemeinschaftlichen Zollverfahrens) von einem Mitgliedstaat in einen anderen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 StR 561/10, wistra 2011, 191; Jäger in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 Rn. 225 und § 373 Rn. 6 ff. sowie in Klein, AO, 10. Aufl., § 373 Rn. 25).
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