Rechtsprechung
BGH, 18.01.2012 - I ZR 170/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Betriebskrankenkasse
Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Buchst. d; UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 7
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Betriebskrankenkasse
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Buchst d EGRL 29/2005, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2005, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 6 UWG, § 3 UWG
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken: Wettbewerbsverstoß durch irreführende Angaben auf einer Internetseite einer gesetzlichen Krankenkasse zu Nachteilen im Falle eines Krankenkassenwechsels - ... - IWW
- Wolters Kluwer
Irreführende Angaben einer gesetzlichen Krankenkasse auf entstehende Nachteile beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als unlautere Geschäftspraktik
- kanzlei.biz
Betriebskrankenkasse - Irreführende Angaben einer gesetzlichen Krankenkasse
- rewis.io
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken: Wettbewerbsverstoß durch irreführende Angaben auf einer Internetseite einer gesetzlichen Krankenkasse zu Nachteilen im Falle eines Krankenkassenwechsels - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführende Angaben einer gesetzlichen Krankenkasse auf entstehende Nachteile beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als unlautere Geschäftspraktik
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebskrankenkasse
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Liegt eine unlautere Geschäftspraktik zwischen Unternehmen und Verbrauchern vor, wenn Krankenkasse ihre Mitglieder irreführend über Kassenwechsel informiert ?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung einer gesetzlichen Krankenkasse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unlautere Geschäftspraktiken einer gesetzlichen Krankenkasse
Sonstiges
- EU-Kommission
(Verfahrensmitteilung)
-Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), §§ 3 Abs. 1 und 5 Abs. 1 Satz 2
Angleichung der Rechtsvorschriften, Verbraucherschutz, Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr, Freier Warenverkehr
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2012, 288
- GRUR Int. 2012, 372
- VersR 2012, 378
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 218/12
Wettbewerbsverstoß einer gesetzlichen Krankenkasse: Erhebung persönlicher Daten …
Sie sind daher im Lichte des Wortlauts und des Zwecks dieser Richtlinie auszulegen (vgl. EuGH…, Urteil vom 5. Oktober 2004 - C397/01 bis C403/01, Slg. 2004, I8835 = EuZW 2004, 691 Rn. 113 f. - Pfeiffer u.a./Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - I ZR 170/10, GRUR 2012, 288 Rn. 7 = WRP 2012, 309 - Betriebskrankenkasse, mwN). - BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10
Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer …
Mit Beschluss vom 18. Januar 2012 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2012, 288 = WRP 2012, 309 - Betriebskrankenkasse I):.Die von der Richtlinie verwendeten Rechtsbegriffe "Geschäftspraktik von Unternehmen gegenüber Verbrauchern" und "Gewerbetreibender" sind als Begriffe des Unionsrechts autonom auszulegen (EuGH…, Urteil vom 22. März 2012 - C190/10, GRUR 2012, 613 Rn. 40 = EuZW 2012, 253 - Génesis/Boys Toys, mwN) und setzen eine marktbezogene wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens voraus (BGH, GRUR 2012, 288 Rn. 10 - Betriebskrankenkasse I).
bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 18. Januar 2012 (GRUR 2012, 288 - Betriebskrankenkasse I) entschieden, dass auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe wie der Verwaltung eines gesetzlichen Krankenversicherungssystems betraut ist, in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG fällt.
Für den Verbraucher stellt es keinen Unterschied dar, ob sich der Marktbezug der beanstandeten Handlung aus einem Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlich organisierten Trägern sozialer Sicherungssysteme oder zwischen privaten Anbietern ergibt (BGH, GRUR 2012, 288 Rn. 15 f. - Betriebskrankenkasse I).
- BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R
Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen …
Wahltarife zugunsten von Mitgliedern auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage gehören zu dem durch das SGB V vorgegebenen Aufgabenbereich sozialer Art. Das Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom 18.1.2012 (vgl GRUR 2012, 288 RdNr 12 f) zieht das nicht substantiell in Zweifel .