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   BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10   

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BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10 (https://dejure.org/2012,721)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZB 696/10 (https://dejure.org/2012,721)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 (https://dejure.org/2012,721)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 VersAusglG, § 69 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 70 Abs 1 SGB 6, § 71 SGB 6, §§ 71 ff SGB 6
    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung nachehelich erzielter Entgeltpunkte; Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte anhand des vorläufigen ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74
    Versorgungsausgleich; Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier/beitragsgeminderter Zeiten in gesetzlicher Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 71 ff. SGB VI im Versorgungsausgleich; Ermittlung der Gesamtleistungsbewertung allein auf der Grundlage der ehezeitlichen Anrechte und ...

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung nachehelich erzielter Entgeltpunkte; Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte anhand des vorläufigen ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 71 ff. SGB VI im Versorgungsausgleich; Ermittlung der Gesamtleistungsbewertung allein auf der Grundlage der ehezeitlichen Anrechte und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlung der Entgeltpunkte im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gesamtleistungsbewertung im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1000
  • MDR 2012, 408
  • NZS 2012, 343 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 509
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 6/87

    Wertermittlung zur Durchführung des Rentensplittings

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich sind die persönlichen Entgeltpunkte für das Kalenderjahr der Zustellung des Scheidungsantrags und das davorliegende Kalenderjahr auf der Grundlage des vorläufigen Durchschnittsentgelts nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI zu ermitteln (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990, XII ZB 6/87, FamRZ 1991, 173 und vom 7. Oktober 1992, XII ZB 58/91, FamRZ 1993, 294).

    Danach bestimmt der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls neben der Bemessungsgrundlage auch das Vergleichsentgelt für die letzten zwei Kalenderjahre (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f.).

    Gleichwohl hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich für die letzten zwei Jahre vor dem Ende der Ehezeit regelmäßig von dem vorläufigen Durchschnittsentgelt auszugehen ist, auch wenn während des laufenden Verfahrens bereits nach §§ 69 Abs. 2 Nr. 1, 70 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ein endgültiges Durchschnittsentgelt bestimmt wurde (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f. und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 - FamRZ 1993, 294, 295 ff.; Kemnade FamRZ 1995, 363).

  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91

    Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich sind die persönlichen Entgeltpunkte für das Kalenderjahr der Zustellung des Scheidungsantrags und das davorliegende Kalenderjahr auf der Grundlage des vorläufigen Durchschnittsentgelts nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI zu ermitteln (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990, XII ZB 6/87, FamRZ 1991, 173 und vom 7. Oktober 1992, XII ZB 58/91, FamRZ 1993, 294).

    Gleichwohl hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich für die letzten zwei Jahre vor dem Ende der Ehezeit regelmäßig von dem vorläufigen Durchschnittsentgelt auszugehen ist, auch wenn während des laufenden Verfahrens bereits nach §§ 69 Abs. 2 Nr. 1, 70 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ein endgültiges Durchschnittsentgelt bestimmt wurde (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f. und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 - FamRZ 1993, 294, 295 ff.; Kemnade FamRZ 1995, 363).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11
    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    War das Verfahren zum Versorgungsausgleich über längere Zeit ausgesetzt und müssen nach der Wiederaufnahme ohnehin neue Auskünfte eingeholt werden, liegt es nahe, auch insoweit von bereits festgesetzten endgültigen Durchschnittsentgelten auszugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 372/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZB 191/06

    Qualifikation der Versorgungsaussicht eines kommunalen Wahlbeamten (alternativ

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Das Ende der Ehezeit bleibt daher als Stichtag maßgebend für die variablen Bemessungsgrundlagen einer Versorgung, zum Beispiel die erreichte Besoldungs- oder Tarifgruppe, Dienstaltersstufe, Einkommenshöhe sowie die Bemessungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der berufsständischen Versorgungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2009 - XII ZB 191/06 - FamRZ 2009, 1743 Rn. 9 ff. und vom 14. Oktober 1998 - XII ZB 174/94 - FamRZ 1999, 157 f.).
  • OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93

    Ende der für eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Gleichwohl hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich für die letzten zwei Jahre vor dem Ende der Ehezeit regelmäßig von dem vorläufigen Durchschnittsentgelt auszugehen ist, auch wenn während des laufenden Verfahrens bereits nach §§ 69 Abs. 2 Nr. 1, 70 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ein endgültiges Durchschnittsentgelt bestimmt wurde (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f. und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 - FamRZ 1993, 294, 295 ff.; Kemnade FamRZ 1995, 363).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84

    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum früheren Recht (Senatsbeschluss vom 6. Juli 1988 - IV b ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1149 ff.) sollen solche nachehezeitlichen Veränderungen bereits im Erstverfahren berücksichtigt werden, wenn sie bis zur letzten Tatsachenentscheidung eingetreten sind (BT-Drucks. 16/10144 S. 49).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Veränderungen, die rückwirkend betrachtet auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse bei Ehezeitende einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben, können somit bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ehezeitende eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2007 - XII ZB 142/06 - FamRZ 2007, 891 Rn. 16 und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 142/06

    Bemessung des Ehezeitanteils der Versorgung eines GmbH-Gesellschafters bei

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
    Veränderungen, die rückwirkend betrachtet auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse bei Ehezeitende einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben, können somit bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ehezeitende eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2007 - XII ZB 142/06 - FamRZ 2007, 891 Rn. 16 und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 154/07

    Maßgebliche Wertverhältnisse bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich;

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZB 174/94

    Rechtsfolgen der Beförderung eines Beamten nach dem Ende der Ehezeit

  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09

    Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Veränderungen, die rückwirkend betrachtet auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse bei Ehezeitende einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben, können somit bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ehezeitende eingetreten sind (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - FamRZ 2012, 509 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden

    Wegen fehlenden Bezugs zur Ehezeit bleiben im Versorgungsausgleich insbesondere solche nachehezeitlichen Veränderungen unberücksichtigt, die auf einem späteren beruflichen Aufstieg des Versorgungsempfängers oder seinem zusätzlichen persönlichen Einsatz beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694 Rn. 24 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - FamRZ 2012, 509 Rn. 23 f.).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    In Rechtsprechung und Literatur werden weitere Parameter für eine Pauschalierung diskutiert, wie zum Beispiel die Festsetzung von "Stückkosten", also einer Pauschale in Höhe eines realistisch kalkulierten, vom konkreten Ausgleichswert unabhängigen Festbetrages (vgl. Keuter FamRZ 2011, 1914, 1918 f.), oder eine Kombination von Festbetrags- und Prozentpauschale in der Form, dass der Versorgungsträger eine feste Pauschale für jedes intern auszugleichende Anrecht in Ansatz bringt, der er einen - relativ niedrigen - Prozentbetrag des ehezeitlichen Kapitalwerts des Anrechts hinzurechnet (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 723, 726 vgl. insoweit auch den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 313/15

    Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ausgleichswerts in der gesetzlichen

    Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981, IVb ZB 504/80, FamRZ 1982, 33 und BGH vom 11. April 1984, IVb ZB 876/80, FamRZ 1984, 673 und in Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 18. Januar 2012, XII ZB 696/10, FamRZ 2012, 509 und BGH vom 21. März 2012, XII ZB 372/11, FamRZ 2012, 847).

    Es hat sich dabei auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 (XII ZB 696/10 - FamRZ 2012, 509 Rn. 28; vgl. außerdem Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 372/11 - FamRZ 2012, 847 Rn. 23) gestützt, wonach für die Gesamtleistungsbewertung grundsätzlich von einem fiktiven Rentenbeginn zum Zeitpunkt des Endes der Ehezeit auszugehen sei.

    Soweit sich aus der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - FamRZ 2012, 509 Rn. 22 ff. und vom 21. März 2012 - XII ZB 372/11 - FamRZ 2012, 847 Rn. 16 ff.) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Unberücksichtigt bleiben hingegen nachehezeitliche Veränderungen, soweit sie auf neu hinzugetretenen individuellen Umständen, wie etwa einem späteren beruflichen Aufstieg des Versicherten oder einem zusätzlichen persönlichen Einsatz beruhen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für die Berücksichtigung einer nachehezeitlichen Veränderung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG kommt es mithin entscheidend darauf an, ob durch sie der Ehezeitanteil selbst rückwirkend verändert wird oder ob eine nachehezeitliche Entwicklung eintritt, die den Ehezeitanteil unverändert belässt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 71 ff. SGB VI ist im Versorgungsausgleich stets allein auf der Grundlage der ehezeitlichen Anrechte und ohne Berücksichtigung nachehelich erzielter Entgeltpunkte durchzuführen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012, XII ZB 696/10).

    War das Verfahren zum Versorgungsausgleich jedoch über längere Zeit ausgesetzt und müssen nach der Wiederaufnahme ohnehin neue Auskünfte eingeholt werden, ist von bereits festgesetzten endgültigen Durchschnittsentgelten auszugehen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012, XII ZB 696/10).

    bb) Dem grundsätzlich zu beachtenden Stichtagsprinzip würde es widersprechen, beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung nach den §§ 71 ff. SGB VI auf der Grundlage nachehelich erzielter Einkommen zu bemessen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - juris).

    Weil eine Berücksichtigung des nachehelichen Versicherungsverlaufs bei der Gesamtleistungsbewertung gegen das Stichtagsprinzip des § 5 Abs. 2 VersAusglG verstoßen würde, ist auch in einem späteren Abänderungsverfahren nach den §§ 225 f. FamFG nur von den ehezeitlichen Durchschnittswerten auszugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - juris).

    § 70 Abs. 1 SGB VI ist deswegen grundsätzlich auch im Rahmen des Versorgungsausgleichs anzuwenden und führt im Erstverfahren regelmäßig zur Berücksichtigung des vorläufigen Durchschnittsentgelts für die letzten zwei Kalenderjahre vor dem Ende der Ehezeit (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - juris).

    cc) Etwas anderes gilt in besonders gelagerten Einzelfällen des Erstverfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - juris Rn. 34 ff.).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Die Norm eröffnet die Möglichkeit, nachehezeitliche Veränderungen auch bereits bis zur letzten Tatsachenentscheidung im Erstverfahren zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - juris Rn. 23).

    Eine Berücksichtigung solcher individueller, nachehelicher Umstände würde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die sich der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ausdrücklich zu Eigen gemacht hat (BT-Drucks. 16/10144 S. 49), gegen das Stichtagsprinzip des § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG verstoßen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 696/10 - juris Rn. 28).

  • KG, 19.06.2015 - 13 UF 258/14

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Anrechts in der gesetzlichen

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZB 696/10 - nicht hinreichend deutlich zu erkennen gegeben, dass im Falle eines Rentenbezugs keine neue Bewertung für nacheheliche Zeiten erfolgen dürfe.

    Dabei handelt es sich also nicht lediglich um Umstände, die nachehelich auf die individuell erreichte ehezeitliche Versorgung zurückwirken, sondern um nachehezeitliche Veränderungen, die auf der Höhe des nachehelich erzielten Einkommens beruhen und insoweit keinen Bezug zur Ehezeit haben (vgl. BGH FamRZ 2012, 509; s.a. BT-Drs.

    Daher ist für die Berechnung der ehezeitlichen Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten im Wege der Gesamtleistung im Versorgungsausgleich entgegen §§ 71 ff SGB VI nicht der Zeitraum bis zum Beginn der tatsächlichen Rente einzustellen, sondern der Rentenbeginn wird für die Berechnung im Versorgungsausgleich fiktiv auf das Ende der Ehezeit vorverlegt (vgl. BGH FamRZ 2012, 509).

    Nach Überzeugung des Senats hat der Bundesgerichtshof dies in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZB 696/10 (= FamRZ 2012, 509) für alle Fallgestaltungen entschieden.

  • OLG Jena, 07.10.2013 - 1 UF 64/13

    Versorgungsausgleich: Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs wegen langer Trennung

    vom 02.04.2013 auf die Rspr. des BGH hingewiesen, der durch Beschlüsse vom 18.01.2012 (Az. XII ZB 696/10) und 21.03.2012 (Az. XII ZB 372/11) entschieden hat, dass ".
  • OLG Jena, 21.02.2013 - 1 F 253/12

    Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren, Anschlussbeschwerde eines Ehegatten

    Der Senat hat mit Verfügung vom 24.05.2012 darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof durch Beschlüsse vom 18.01.2012 (Az. XII ZB 696/10) sowie vom 21.03.2012 (Az. XII ZB 372/11) entschieden hat, dass.

    Da diese Rechtsprechung Auswirkung auf das vorliegende Verfahren über den Versorgungsausgleich hat, hat der Senat die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland als am vorliegenden Verfahren beteiligte Versorgungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung daher ersucht, für beide (geschiedenen) Ehegatten jeweils aktualisierte Auskünfte gem. § 5 Abs. 2 VersAusglG nach Maßgabe der o.a. Entscheidungen des BGH vom 18.01.2012 (Az. XII ZB 696/10) sowie vom 21.03.2012 (Az. XII ZB 372/11) zu erteilen.

    Aufgrund der im Zuge des Beschwerdeverfahrens unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes {Beschlüsse vom 18.01.2012 (Az. XII ZB 696/10) sowie vom 21.03.2012 (Az. XII ZB 372/11)} erteilten Auskünfte ergeben sich folgende Feststellungen:.

    Die dafür relevanten Rechtsfragen beschränken sich auch auf die Bewertung und den Ausgleich dieses Anrechtes (BGH, FamRZ 2012, 509-512).

  • OLG Jena, 21.02.2013 - 1 UF 253/12

    Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Anschlussbeschwerde eines Ehegatten

  • OLG Köln, 15.01.2013 - 4 UF 126/12

    Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines Anrechts in der

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 436/11

    Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht in Übergangsfällen

  • OLG Stuttgart, 20.08.2015 - 11 UF 13/15

    Versorgungsausgleich: Ausgleich einer Anwartschaft in der gesetzlichen

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - 6 UF 20/14

    Ehescheidungsverbundverfahren: Anwaltszwang für Beschwerde gegen die Regelung in

  • OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12

    Versorgungsausgleich; betriebliche Altersrenten; Halbteilungsgrundsatz

  • OLG Jena, 08.06.2012 - 1 UF 152/12

    Versorgungsausgleich: Gesamtsaldierung regeldynamischer und

  • OLG Schleswig, 23.07.2013 - 10 UF 205/12

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Verringerung des Barwertes einer

  • OLG Hamm, 31.03.2016 - 2 UF 15/16

    Private Altersvorsorge; Sicherungsvereinbarung; Darlehen; Versorgungsausgleich

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2019 - 6 UF 9/19

    Versorgungsausgleich: Ausgleich eines geringfügigen Anrechts aus der

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2013 - 6 UF 148/13

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit der Anrechte aus der allgemeinen

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 6 UF 16/15

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten der betrieblichen

  • OLG Hamm, 25.01.2013 - 10 UF 278/11

    Berücksichtigung des Kapitalverzehrs zwischen Ehezeitende und Rechtskraft des

  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 UF 226/15

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; gleichartige Anrechte

  • OLG Frankfurt, 11.08.2014 - 5 UF 156/14

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gleichartigen Anrechten

  • OLG Bamberg, 11.03.2016 - 7 UF 222/14

    Abänderung des Ausgleichs endgehaltsbezogener betrieblicher Anrechte mit

  • OLG Köln, 21.11.2013 - 21 UF 71/13

    Berücksichtigung des Kapitalverzehrs einer bereits vor der Entscheidung über den

  • OLG Koblenz, 14.12.2020 - 9 UF 540/20

    Versorgungsausgleich: Bindung des Familiengerichts an die notarielle Vereinbarung

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2018 - 6 UF 120/17

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis der Kirchlichen

  • OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12

    Zur Berücksichtigung des Anrechts aus einer nach Ehezeitende geschlossenen

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 UF 15/12

    Versorgungsausgleich: Durchführung durch Umrechnung in Versorgungspunkte

  • OLG Frankfurt, 07.08.2012 - 1 UF 192/11

    Versorgungsausgleich: exterene Teilung einer betrieblichen Altersversorgung;

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 UF 69/13

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Versorgungsausgleichs bei einer Vereinbarung

  • OLG Koblenz, 26.07.2013 - 13 UF 700/08

    Versorgungsausgleich: Addition von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2012 - 6 UF 60/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich gleichartiger Anrechte bei

  • OLG Hamm, 17.04.2020 - 2 UF 32/20

    Unzulässigkeit vorsorglicher Maßgabenanordnungen bei der internen Teilung von

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 6 UF 180/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Angabe der für den ausgleichsberechtigten

  • KG, 29.04.2015 - 13 UF 56/14

    Versorgungsausgleich: Korrektur der von der VBL angewandten Barwertfaktoren im

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2014 - 6 UF 38/14

    Versorgungsausgleich: Übertragung von Anrechten bei der HZV in die Allgemeine

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2013 - 8 UF 11/12

    Vorhandenes Versicherungskonto rechtfertigt auch bei Anrechten mit geringer

  • OLG Stuttgart, 11.12.2012 - 17 UF 140/12

    Anwendung der Vorschriften des VersAusglG

  • KG, 28.04.2015 - 13 UF 56/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

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