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   BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15   

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https://dejure.org/2017,3172
BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15 (https://dejure.org/2017,3172)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15 (https://dejure.org/2017,3172)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - XII ZB 602/15 (https://dejure.org/2017,3172)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 FamFG, § 41 Nr 6 ZPO
    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das Beschwerdegericht versetzten Richters in einem Beschwerdeverfahren gegen die endgültige Bestellung eines Betreuers nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung im Rahmen ...

  • IWW

    § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 6 ZPO, § 300 FamFG, § 286 FamFG, §§ 42 ff. ZPO, § 46 Nr. 1 ZPO, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungsrecht eines Richters nach seiner Versetzung oder Abordnung an das Beschwerdegericht als Richter in einem Beschwerdeverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsverfahren, Beschwerdeverfahren, Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, Versetzung

  • rewis.io

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das Beschwerdegericht versetzten Richters in einem Beschwerdeverfahren gegen die endgültige Bestellung eines Betreuers nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung im Rahmen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 6; ZPO § 41 Nr. 6
    Mitwirkungsrecht eines Richters nach seiner Versetzung oder Abordnung an das Beschwerdegericht als Richter in einem Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 41 Nr. 6
    Mitwirkungsrecht eines Richters nach seiner Versetzung oder Abordnung an das Beschwerdegericht als Richter in einem Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das Beschwerdegericht versetzten Richters in einem Beschwerdeverfahren gegen die endgültige Bestellung eines Betreuers nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung im Rahmen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufigen Betreuer bestellt: Richter darf auch bei endgültiger Bestellung des Betreuers mitwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Richterausschließung in einer Betreuungssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 454
  • MDR 2017, 662
  • FGPrax 2017, 96
  • FamRZ 2017, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 09.01.2019 - 15 U 4039/18

    Unvoreingenommenheit eines Richters

    Der Senat schließt sich der Auffassung des BGH an, dass die Mitwirkung des Richters an einer anderen Entscheidung als der angefochtenen nicht ausreicht, um den Tatbestand des § 41 Nr. 6 ZPO zu erfüllen (Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15, NJW-RR 2017, 454 Rn 11 bei juris).

    Im Übrigen ist jedoch das Verfahrensrecht seit jeher von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BGH Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15, NJW-RR 2017, 454 Rz 12 bei juris mwN).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2019 - 19 A 1343/18

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds im Sinne von § 153

    BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - XII ZB 602/15 -, NJW-RR 2017, 454, juris, Rn. 12, und vom 24. Juli 2012 - II ZR 280/11 -, NJW-RR 2012, 1341, juris, Rn. 2; BSG, Beschlüsse vom 30. November 2006 - B 9a SB 14/06 B -, juris, Rn. 7, und vom 14. April 2004 - B 9 VG 3/03 BH -, juris, Rn. 4; Stackmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 41 Rn. 24-26; Bendtsen in: Saenger, ZPO, 8. Auflage 2019, § 41 Rn. 16.
  • LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 90/20
    Zwar ist dem BGH zuzugeben, dass der Ausschlussgrund des § 41 Nr. 6 ZPO den Ehegatten des Richters nicht erfasst und dass Ausschlussgründe einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich sind (dazu BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15 - juris Rn. 12; Beschluss vom 24.07.2012 - II ZR 280/11 - juris Rn. 3; Urteil vom 05.12.1980 - V ZR 16/80 - juris Rn. 8; ebenso BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 9 RV 15/94 - juris Rn. 13; Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 31/97 - juris Rn. 5).
  • VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681

    Richterablehnung, Ausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO (verneint), Befangenheit

    Das geltende Verfahrensrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er bereits früher mit der Sache befasst war und sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, B.v. 4.7.2001 - 1 BvR 730/01 - juris Rn. 10, BGH, B.v. 18.1.2017 - XII ZB 602/15 - juris Rn. 12).
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2022 - 3 K 685/22
    § 41 Nr. 6 ZPO will allerdings verhindern, dass ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1997 - 11 B 30/97 - NVwZ-RR 1998, 268f), da von keinem Richter erwartet werden kann, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm selbst erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 602/15 - FamRZ 2017, 557(558)).
  • LG Köln, 22.04.2022 - 3 S 9/21
    § 41 Nr. 6 ZPO ist eng auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.1.2017, XII ZB 602/15, NJW-RR 2017 454 f.).
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