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   BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16   

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https://dejure.org/2017,2552
BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16 (https://dejure.org/2017,2552)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2017 - XII ZB 98/16 (https://dejure.org/2017,2552)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - XII ZB 98/16 (https://dejure.org/2017,2552)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 SGB 12, § 51 VersAusglG, § 52 Abs 1 VersAusglG, § 226 Abs 1 FamFG, § 13 Abs 1 GemZVSa BY vom 03.02.2014
    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Antragsberechtigung des Sozialhilfeträgers im Hinblick auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privat-rechtlichen betrieblichen Altersversorgung; Rechtsnatur der Zusatzversorgungskasse der bayerischen ...

  • IWW

    § 70 Abs. 1 FamFG, §§ ... 52 Abs. 1 VersAusglG, 226 Abs. 1 FamFG, § 95 SGB XII, § 51 VersAusglG, § 51 Abs. 3 VersAusglG, § 52 Abs. 1 VersAusglG, § 226 FamFG, § 226 Abs. 1 FamFG, Art. 1 des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen, § 11 SGB I, §§ 51, 10 VersAusglG, § 19 Abs. 5 SGB XII, § 2 SGB XII

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Antrag eines Sozialhilfeträgers auf Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • rewis.io

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Antragsberechtigung des Sozialhilfeträgers im Hinblick auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privat-rechtlichen betrieblichen Altersversorgung; Rechtsnatur der Zusatzversorgungskasse der bayerischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidriger Antrag eines Sozialhilfeträgers auf Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 95 ; VersAusglG § 52 Abs. 1
    Rechtswidriger Antrag eines Sozialhilfeträgers auf Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Antragsberechtigung des Sozialhilfeträgers im Hinblick auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privat-rechtlichen betrieblichen Altersversorgung; Rechtsnatur der Zusatzversorgungskasse der bayerischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die betriebliche Altersversorgung ist für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich irrelevant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beantragung der Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch einen Träger der Sozialhilfe

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Antragsberechtigung zur Abänderung des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antragsrecht des Sozialhilfeträgers im Versorgungsausgleichsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 515
  • MDR 2017, 419
  • FamRZ 2017, 515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16
    cc) Der Zweck des § 95 SGB XII, der mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bis dahin geltende Regelung des § 91 a BSHG inhaltlich unverändert übernommen hat, liegt darin, den in § 2 SGB XII angeordneten Nachrang der Sozialhilfe gegenüber den Verpflichtungen anderer Träger von Sozialleistungen herzustellen (vgl. BSG Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - juris Rn. 23 zu § 91 a BSHG).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16
    Die Norm ist damit eine Schutzvorschrift zugunsten des subsidiär verpflichteten Sozialhilfeträgers, dem insbesondere das Recht verliehen wird, sich von nachrangig zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Hilfeempfänger zu befreien (vgl. BVerwG NJW 2014, 1979 Rn. 17).
  • BGH, 06.03.2013 - XII ZB 271/11

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Rentenkürzung wegen Tod der

    Auszug aus BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16
    Die Mitgliedschaft begründet dabei nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden in der Neufassung vom 25. Juni 2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 3. Februar 2014, ein privatrechtliches Versicherungsverhältnis (zur vergleichbaren Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2013 - XII ZB 271/11 - FamRZ 2013, 852 Rn. 12).
  • AG Ansbach, 29.12.2017 - 2 F 807/17

    Abänderung des Versorgungsausgleichs

    Die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung BGH XII ZB 98/16 spricht nicht dagegen.
  • OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18

    Versorgungsausgleich - verlängerter schuldrechtlicher Ausgleich eines zu Unrecht

    Der Erstattungsanspruch muss gegenüber demjenigen Sozialleistungsträger bestehen, demgegenüber der Sozialhilfeträger die Sozialleistung feststellen lassen will (BGH XII ZB 98/16).
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