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   BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15   

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https://dejure.org/2018,2458
BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15 (https://dejure.org/2018,2458)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - I ZR 150/15 (https://dejure.org/2018,2458)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 (https://dejure.org/2018,2458)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 826 BGB, § 138 ZPO
    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem Bevollmächtigten getroffenen Schmiergeldabrede: Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers; sekundäre Darlegungslast des Beklagten; Verwertung des der Klage zur Schlüssigkeit verhelfenden ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Klägererische Stützung von Schadensersatzansprüchen auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede; Ausreichende Darlegung von Anhaltspunkten für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung ; Vereinbarungen über die Zahlung eines ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    BGB § 826, Geschäftsführerhaftung, Haftung nach § 826 BGB, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, sekundäre Beweislast, sekundäre Darlegungslast

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Mandanten getroffenen Schmiergeldabrede durch dessen Prozessbevollmächtigten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Darlegungslast, wenn Schadensersatzansprüche wegen überhöhter Frachtrechnungen auf eine ohne das Wissen des Klägers von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede gestützt werden; zur Verwertung eines von dem Sachvortrag des Klägers abweichenden Vorbringens ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schmiergeldabrede führt zur Nichtigkeit eines Vertrages/ Überprüfung von Beweisen im Zivilprozess

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem Bevollmächtigten getroffenen Schmiergeldabrede: Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers; sekundäre Darlegungslast des Beklagten; Verwertung des der Klage zur Schlüssigkeit verhelfenden ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Schmiergeldabreden: Anforderungen an Darlegungs- und Beweislast

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; ZPO § 138
    Darlegungslast bei sittenwidriger Schädigung durch Schmiergeldabrede mit dem Bevollmächtigten des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klägerische Stützung von Schadensersatzansprüchen auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede; Ausreichende Darlegung von Anhaltspunkten für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung; Vereinbarungen über die Zahlung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertreter soll Geschäftspartner bestochen haben: Wer muss was beweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche bei Schmiergeldabrede durch Bevollmächtigten ohne Wissen des Betroffenen und die Darlegungslast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtigkeit eines Vertrages - wegen einer Schmiergeldabrede

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung im Zivilprozess - und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Beklagte die Klage schlüssig macht...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von einem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede - und der Schadensersatz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche bei Schmiergeldabrede und die Darlegungslast

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2412
  • MDR 2018, 392
  • NZI 2018, 516
  • VersR 2018, 499
  • WM 2018, 1848
  • DB 2018, 505
  • NZG 2018, 596
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    aa) Nach allgemeinen Grundsätzen trägt zwar derjenige, der einen Anspruch aus § 826 BGB geltend macht, die volle Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. sowohl für die Umstände, die die Schädigung und deren Sittenwidrigkeit in objektiver Hinsicht begründen, als auch für den zumindest bedingten Vorsatz des Schädigers hinsichtlich des Vorliegens dieser Umstände (BGH, Urteile vom 22. Februar 2019 - V ZR 244/17, NJW 2019, 3638 Rn. 37 mwN; vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 NJW 2018, 2412 Rn. 26 mwN).

    Eine sekundäre Darlegungslast trifft den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei, wenn diese keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unschwer möglich und zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 10. Februar 2015 - VI ZR 343/13, WM 2015, 743 Rn. 11 mwN; BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19, NJW 2020, 755 Rn. 35 mwN; vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 30 mwN).

    Genügt der Anspruchsgegner seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 30 mwN).

    Diese allgemeinen Grundsätze kommen unter anderem bei Schadensersatzansprüchen zur Geltung, die aus der Veruntreuung anvertrauter Gelder hergeleitet werden (Senatsurteil vom 10. Februar 2015 - VI ZR 343/13, WM 2015, 743 Rn. 11 mwN), bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht der Bösgläubigkeit eines Zessionars bei dem Erwerb einer Grundschuld (BGH, Versäumnisurteil vom 24. Oktober 2014 - V ZR 45/13, NJW 2015, 619 Rn. 22 f.) oder des kollusiven Zusammenwirkens mehrerer Personen im Zwangsversteigerungsverfahren (BGH, Urteil vom 22. Februar 2019 - V ZR 244/17, NJW 2019, 3638 Rn. 47), bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Schmiergeldabrede (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 26), ferner auch im Hinblick auf die Organisation des Betriebs eines Lagerunternehmens (BGH, Urteil vom 20. September 2018 - I ZR 146/17, WM 2019, 688 Rn. 19).

    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren und hat der Bundesgerichtshof auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Sachverhalten, in denen von einer sekundären Darlegungslast ausgegangen wurde, nicht angenommen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 28).

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

    Genügt der Anspruchsgegner seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 - NJW 2018, 2412 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Der Tatrichter ist bei einem auf Indizien gestützten Beweis grundsätzlich frei, welche Beweiskraft er den Indizien im Einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 44 mwN).

    Das Revisionsgericht ist an seine Feststellungen nach § 559 ZPO gebunden und überprüft die Beweiswürdigung lediglich dahin, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, aaO mwN).

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