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   BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17   

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https://dejure.org/2018,2457
BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,2457)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,2457)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,2457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärenden Beschluss; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugang zum elektronischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2 ; ZPO § 567 Abs. 1
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärenden Beschluss; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugang zum elektronischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vom OLG zurückgewiesene Befangenheitsgesuch

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2017 - I ZB 73/17

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17
    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - I ZB 73/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist daher nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).
  • BGH, 30.10.2014 - IX ZB 69/14

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17
    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung scheidet aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel nur die sofortige Beschwerde vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - IX ZB 69/14, juris Rn. 1).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 89/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Beschwerdeinstanz ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - III ZB 54/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 90/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 101/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 94/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - III ZB 54/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 31.08.2022 - I ZB 38/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 97/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Beschwerdeinstanz ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - III ZB 54/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.04.2023 - I ZB 19/23

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners

    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.05.2023 - I ZB 25/23

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Schuldners als unzulässig mangels

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.05.2023 - I ZB 26/23

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Schuldners als unzulässig mangels

    Gegen einen Beschluss in einem Zwangsvollstreckungsverfahren und in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - I ZB 5/21, juris Rn. 2).
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